Gericht

Gericht Gutachten

Gutachter als Sachverständiger am Gericht

Zulassung am Gericht

Zugelassen an allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht, beauftragt vom Staatsanwalt bis zum Schiedsgericht, prüft und bewertet der Sachverständige am Gericht Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Die wichtigsten Kernbereiche am Gericht sind z. B. die Sachgebiete Schäden an Gebäuden, Bauwerksabdichtungen, sowie Honorare und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bewertung im Versicherungs- und Immobilienwesen. Im zentralen Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Tätigkeit am Gericht

Der gesamte Tätigkeitsbereich am Gericht erstreckte sich auf folgende Sachgebiete nach JVEG:

  • Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen – einschl. technische Gebäudeausrüstung, Planung, handwerklich-technische Ausführung, Schadenfeststellung, Schadenursachenermittlung und Schadenbewertung, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen;

bzw.

Sachverständiger am Gericht

Der geschäftsführende Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros ist seit 1991 Meister im Tischler-Handwerk, seit 1996 Diplomingenieur (FH) Architekt, seit 1998 zur Bauvorlage berechtigtes Mitglied der Architektenkammer Thüringen bzw. Sachsen, 1999 von der HWK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt öbuv und seit 2000 (nach 2-jährigem zertifizierten Weiterbildungsstudium zum IHK Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Immobilienbewertung) als freier Sachverständiger tätig. Neben seiner Tätigkeit als leitender Architekt hat er seit 1996 Gutachten zu Schäden an Gebäuden sowie in der Immobilienbewertung erstellt. Als Mitglied in städtebaulichen, denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Gremien bzw. Referaten ist er an zahlreichen Publikationen und Veröffentlichungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik beteiligt. So z.B. an den WTA-Merkblättern zur Ausfachung von Holzfachwerk, Innendämmung, bauphysikalische Anforderungen, ENEV Möglichkeiten und Grenzen und Ertüchtigung von Holzbalkendecken. Seit 2012 leitete er die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des WTA-Merkblattes 8-4 Außenbekleidungen (Putzfassaden, vorgehängte Bekleidungen, WDVS-Fassaden), welche 2015 abgeschlossen wurde. Als planender bzw. sachverständiger Architekt hat er große Neubauvorhaben des Bundes erfolgreich begleitet und das Sanierungsprojekt Wohnstallhaus im Klosterhof zu Dannheim wurde 2000 als herausragendes Einzeldenkmal mit dem Thüringer Denkmalschutzpreis ausgezeichnet.

mehr Informationen auf Anfrage

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

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