Sachverständiger für Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Verglasungen, Fenster, Tür und Tor aus Holz, Kunststoff, Aluminium und Stahl sowie Jalousien, Rollläden und Markisen in Kombination
Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis
nach 25 Jahren Deutsche Einheit und dem daraus folgenden Bauboom rollt eine Welle von Schäden an Glas-Fassaden, Fenster Tür und Tor auf uns zu. Egal ob aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl. Jede Konstruktion hat ihre Schwächen und zeigt früher oder später Funktionsstörungen. Fehler in der Planung und Bauausführung sind oftmals die Ursachen für ein frühzeitiges Bauteilversagen. Ja nach Intensität der Nutzung kann durch eine zielführende Pflege, Wartung und Instandsetzung eine hohe Lebensdauer der Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor erreicht werden. Neben der regelmäßigen Reinigung der Scheiben und Rahmen gehört das jährliche ölen und die einfach Funktionsprobe zur Pflege und Wartung durch den Nutzer. Werden dabei Funktionsstörungen und Schäden festgestellt, so sind diese der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer als Mängel anzuzeigen. Darüberhinaus sind durch den Eigentümer bzw. dessen Vertreter einzelne Element wie Dichtungen und Beschlagteile bei Ablauf der mittleren Lebensdauer auszutauschen, um die Gesamtlebensdauer der Bauteile nicht zu gefährden. Ein erhöhter Nutzungsgrad und eine mangelhafte Wartung und Instandsetzung führen zu erhöhter Abnutzung und damit zu einer verringerten Lebensdauer, welche zum vorzeitigen Bauteilversagen z.B. herausfallenden Fensterflügeln führen können.
Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor durch Fehler in der Planung
Im Verantwortungsbereich der Planung von Glas-Fassaden Fenster, Tür und Tor liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und damit die Auswahl der infrage kommenden Fassadensysteme und Bauelemente. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen z.B. EnEV Energieeinsparungsverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. VOB Teil C – DIN 18355 Tischlerarbeiten, DIN 18357 Beschlagarbeiten, DIN 18358 Rollladenarbeiten, DIN 18360 Metallbauarbeiten, DIN 18361 Verglasungsarbeiten u.v.a. Aus der Vielzahl der gesetzlichen und bautechnischen Planungsvorgaben zum Wärme-, Brand-, und Feuchteschutz ergeben sich eine noch größere Anzahl an möglichen Fehlerquellen. Ohne eine fachgerechte Werkplanung mit Ausführungsdetails insbesondere an den Schnittstellen zum Dach, Sockel sowie bei Bauteilanschlüssen ist eine mangelfreie Bauüberwachung und Ausführung selten möglich.
Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor durch Fehler in der Bauüberwachung
Die Bauüberwachung ist die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Sie sichert die Qualität der Planung in der Ausführung. Bei Unstimmigkeiten in der Planung hat die Bauleitung Bedenken gegen die Planung anzumelden und Nachbesserung zu fordern. Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen in der Ausführung von der Planung insbesondere bei unzulässigen Materialkombinationen hat die Bauleitung diese als Mängel zu rügen und Nachbesserung zu fordern. Diese sind fortlaufend einschließlich der Lieferscheine der verbauten Materialien im Bautagebuch in Wort- und Bild zu dokumentieren. Das Bautagebuch einschließlich Bauakte stellt bei Haftungsfragen einen wichtigen Baustein bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten dar.
Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor durch Fehler in der Bauausführung
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung vor Ausführung bei ungeeigneter Beschaffenheit vorhandener Bauteile, fehlender Befestigungsmöglichkeit sowie fehlender Möglichkeiten zur gefahrlosen Reinigung und Wartung von Fenstern und Fassadenflächen und zu großen Maßabweichungen, etc. Bedenken anzumelden. Gegebenenfalls müssen zusätzliche besondere Leistungen geplant und ausgeführt werden, um eine mangelfreie Bauleistung zu erreichen.
Häufige Fehlerquellen sind darüber hinaus ein zu geringer Materialeinsatz bei der Oberflächenbehandlung des Rahmenmaterials und ein daraus folgende Unterschreitung der Mindestschichtdicken. Vorzeitige Korrosion und Verwitterung können je nach Rahmenmaterial zu einem frühzeitigen Versagen des ganzen Bauteils führen. Die Entwicklung zu Mehrfachverglasung und großen Fensteröffnungen führen zu hohen Scheibengewichten, welche bei einer Überschreitung der zulässigen Werte zu einem vorzeitigen Verschleiß der Beschlagteile führen. Dreh-Kipp-Flügel müssen eine Fehlbedienungssperre haben, damit der Fensterflügel in der Drehstellung nicht durch Fehlbedienug in die Kippstellung gelangen kann. Dies führt regelmäßig zu einer Überlastung bzw. Zerstörung der Beschlagteile.
Mängel bei der Montage von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren
Entsprechend „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierungen“ muss die Lastabtragung über die Befestigung an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten eines Fenster-Elementes bzw. Tür erfolgen. Neben der Tragfähigkeit der Außenwandkonstruktion sind die Fenster-Konstruktion, die Einbausituation und erforderliche Befestigungsart zu berücksichtigen.
Im Standardfall z.B. 2-flügeliges Fenster mit umlaufender Befestigung im Leibungsmauerwerk ohne besondere Anforderungen an die Einbruchhemmung, die Absturzsicherung oder den Brandschutz, etc. kann die Befestigung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgen nach Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen Unternehmer mit geeigneten Befestigungsmitteln z. B. Rahmendübel erfolgen. Der Abstand der Befestigungspunkte beträgt bei Holz- und Aluminiumfenstern maximal 800 mm und bei Kunststofffenstern 700 mm wobei der Abstand zur Innenecke im seitlichen Bereich 100 bis 150 mm betragen muss nicht jedoch im horizontalen Bereich des Fensterrahmens. Hier bleibt es beim materialbezogenem Regelabstand von maximal 700 bzw. 800 mm. Die Verklotzung mit Trag- und Distanzklötzern hat abhängig von der Öffnungsart entsprechend den einschlägigen Verklotzungsregeln zu erfolgen.
Im Sonderfall 1 z.B. bei hochwärmedämmenden Mauerwerk, Vorwandmontage in der Dämmebene, übergroßen fenstern, jedoch ohne besondere Anforderungen an Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz wird zusätzlich zum Standardfall eine statische Bemessung bzw. rechnerischer Nachweis Befestigungsmittel im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen empfohlen. Für die Lastabtragung vertikal in Fensterebene sind in der Regel Konsolen oder biegesteife Laschen bzw. Maueranker mit Distanzbefestigung erforderlich.
Ist eine umlaufende Befestigung nicht möglich, so sind die freitragenden Rahmenteile zu verstärken und auf Durchbiegung zu bemessen. Die Lastabtragung muss rechnerisch über die anderen Befestigungspunkte nachgewiesen werden.
Im Sonderfall 2 bei der Berücksichtigung von besonderen Anforderungen wie Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz ggf. Hochhausbereich ist zusätzlich ein statischer Nachweis, Prüfnachweis und Verwendbarkeitsnachweis der Bauteile einschließlich Befestigungsmittel von einem zugelassenem Statiker, Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle erforderlich.
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