Dachschäden durch PV & Solar

Schäden an Dächern durch Dachaufbauten wie Photovoltaik- und Solaranlagen und Klimageräte

Bei der nachträglichen Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf vorhandenen Dächern kommt es immer wieder zu Beschädigungen. Diese können zu erheblichen Kosten für die Beseitigung der Dachschäden führen und ggf. sogar zum finanziellen Totalschaden führen.

Dachschäden durch fehlerhafte Planung einer PV- bzw. Solaranlage

Voraussetzung für eine nachhaltige Investition ist die Eignung der vorhandenen Dachflächen für die Errichtung von PV- bzw. Solar-Anlagen. Neben der Neigung und Ausrichtung ist die Art der Dachhaut und die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion entscheidend für einen hohen Ertrag über die gesamte Lebensdauer. Ein Dachschaden kann schnell die Wirtschaftlichkeit einer Anlage in Frage stellen.

So besitzen manche optimierte Dachkonstruktionen kaum bzw. nur geringe Reserven für zusätzliche Dachaufbauten aller Art. Insofern ist insbesondere bei weitgespannten Hallendächern eine vertiefende Betrachtung der vorhandenen Dachkonstruktion mit Erstellung eines rechnerischen Nachweises der Standsicherheit erforderlich. Weist die vorhandene Dachkonstruktion keine bzw. nur zu geringe Tragfähigkeitsreserven auf oder sind Mängel und sonstige Dachschäden vorhanden, so sind entsprechende Ertüchtigungen, Verstärkungen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion erforderlich.

Je nach Art der Befestigung der Unterkonstruktion ergeben sich eine Vielzahl von Durchdringungen der Dachhaut. Jede stellt ein erhöhtes Schadensrisiko z.B. für eine Leckage dar. Soll deshalb z. B. bei Flachdächern mit einer Beschwerung gearbeitet werden, so ist mit höheren Lasten zu rechnen.

Dachschäden durch fehlerhafte Errichtung bzw. Montage der PV- bzw. Solaranlage

Photovoltaikmodule und Solarkollektoren weisen teilweise recht scharfkantige Ecken und Kannten auf. Auch das Gewicht ist je nach Bauart und Größe nicht unerheblich. Je nach Montagtechnologie wird eine Kran- oder Handmontage durchgeführt. Bei Verstoß gegen die Montagerichtlinien der Hersteller oder bei schlechten Witterungsverhältnissen kann es zu Beschädigungen der Dachhaut oder auch zu einer Überlastung der Dachkonstruktion kommen. Insbesondere Flachdächer aus Bitumen- bzw. Kunststoffbahnen aber auch Dächer aus Profil- oder Sandwich-Elementen sind empfindlich für Dachschäden durch fehlerhafte Montagearbeiten.

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Optische Mängel

Sachverständiger für die Prüfung und Bewertung optischer Mängel an Gebäuden

Neben technischen Mängeln an Gebäuden sind regelmäßig optische Mängel durch Sachverständige zu bewerten. Dabei stoßen wir auf Kommentare wie, „das ist doch nur ein optischer Mangel“ oder „optische Mängel spielen keine Rolle und sind hinnehmbar“. Das mag im Ergebnis einer sachverständigen Prüfung so sein, ist aber keineswegs immer so.

Was sind optische Mängel?

Optische Mängel an Gebäuden bzw. bzw. optische Baumängel werden als negative Abweichungen von den optischen Solleigenschaften entsprechend vertraglicher Vereinbarung definiert. So können hier besondere ästhetische Vorgaben durch den Architekten zu handwerklichen Herausforderungen bezüglich den Ausführungsqualitäten führen. Hierzu können Muster angelegt bzw. zur Ausführung vereinbart werden. Denn nicht jeder findet eine polierte Oberfläche, sägeraue Holzfassade oder Kellenputz schön und über Geschmack lässt sich vortrefflich streiten. Ist nichts explizit vereinbart, so gelten „Allgemeine Art und Güte“ bzw. mittlere Anforderungen an die optischen Eigenschaften als vereinbart. Nicht selten verbleiben auch nach einer Beseitigung von technischen Mängel optische Mängel. Wenn dann bei der Abnahme das Ergebnis anders aussieht als es der Bauherr sich wünscht, gibt es Klärungsbedarf.

Wie werden optische Mängel bewertet?

In den technischen Regeln für das Bauen werden selten ästhetische Anforderungen an die Ausführung gestellt. So sind auch in der DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau Grenzabweichungen definiert, welche in erster Linie technische Eigenschaften sicherstellen sollen. Optische Mängel lassen sich mit technischen Regeln in der Regel nicht hinreichend beurteilen.

Da die optischen Qualitäten in der Regel von der Materialauswahl und der Verarbeitung bestimmt werden, können über die gezielt ausgewählten Materialien und Verarbeitungstechniken die ästhetischen Anforderungen erfüllt werden. So werden für erhöhte Anforderungen an die Qualität von gespachtelten Oberflächen mehrere Spachtel- und Schleifvorgänge erforderlich. Nicht selten sind handwerkliche Verarbeitungsmängel ursächlich für optische Mängel.

Für die Bewertung von optischen Mängeln werden diese nach Oswald in drei Gruppen eingeteilt. Diese sind „nicht hinnehmbare“, „hinnehmbare“ und „Bagatellen“. Bagatellen sind hinzunehmende optische Unregelmäßigkeiten und damit kein Mangel. bei hinnehmbaren optischen Mängeln kann der Unternehmer entscheiden, ob er nachbessert oder einen Minderwert z.B. als Abzug von der vereinbarten Vertragssumme zustimmt. Bei nicht hinnehmbaren optischen Mängeln ist eine Nachbesserung durchzuführen.

Wie wird eine Prüfung von optischen Baumängeln durchgeführt?

Die Prüfung von optischen Baumängeln erfolgt aus gebrauchsüblichem Abstand und Beleuchtung. Insofern keine besondere Beleuchtung vertraglich vereinbart wurde sind Prüfungen von optischen Mängeln z.B. nicht bei Streiflicht oder kurz nach einem Schlagregen durchzuführen.

Wie wird das Erscheinungsbild gewichtet?

Ist ein optischer Mangel festgestellt muss dieser gewichtet werden. Jedes Gebäude hat in der Regel eine repräsentative Schauseite und eine weniger wichtige Rückseite. So sind im Bereich des Kundeneingang, Empfang oder Wohnzimmer höhere Anforderungen an die optische Verarbeitungsqualität zu stellen als am Lieferanteneingang oder im Heizraum, so lange nichts anderes vereinbart wurde.

Wie wird ein Minderwert bei hinnehmbaren optischen Mängeln an Gebäuden ermittelt?

Entscheidet sich der Unternehmer für einen Abzug wegen hinnehmbarer optischer Baumängel, so ist dieser für die Gesamtleistung eines Gewerks bzw. Elements einschl. erforderlicher Nebenleistungen zu ermitteln. Dabei wird der Geltungswert mit dem betroffenen Anteil und der Wichtung der negativen Abweichung mit den Neuherstellungskosten multipliziert. Der Minderwert bei optischen Baumängeln ist nicht gleich zu setzen mit einem etwaigen merkantilen Minderwert.

Der Wertanteile für die Optik bzw. den Geltungswert einer üblichen Wärmedämmverbundfassade betragen entsprechend Zielbaummethode nach Auenhammer/Oswald 30% des Neuwertes welche den Herstellungskosten entsprechen. Die Ursache sind handwerkliche Mängel, welche sich z.B. über 100% der ausgeführten Bereiche verteilen und die Wichtung der negativen Abweichung wird sachverständig auf 30 % geschätzt. Dann beträgt der Minderwert 0,3 x 1 x 0,3 = 0,09 bzw. 9% der Neuherstellungskosten des WDVS.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Kostenkontrolle gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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Risse

Sachverständiger für Risse im Bauwesen: Analyse, Bewertung und Sanierung

Risse im Bauwesen sind weit mehr als nur ein ästhetisches Ärgernis; sie sind in der Regel die ersten sichtbaren Anzeichen für ein Materialversagen oder statische Unregelmäßigkeiten. Während sich einige materialbedingte Risse trotz modernster Technik nicht vollständig vermeiden lassen, stellen andere eine ernsthafte Bedrohung für die Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes dar. Als GSB-Sachverständige unterstützen wir Sie dabei, zwischen vernachlässigbaren Bagatellen und sanierungsbedürftigen Baumängeln zu unterscheiden.

Ursachenforschung: Warum entstehen Risse?

Die meisten Baustoffe besitzen eine hohe Druckfestigkeit, können jedoch nur geringe Zugkräfte schadenfrei aufnehmen. Sobald die einwirkenden Spannungen die Eigenfestigkeit des Materials überschreiten, kommt es zur Überlastung und folglich zum Bruch, der sich an der Oberfläche als Riss äußert.

Ein Sachverständiger analysiert das spezifische Rissbild (Verlauf, Breite, Tiefe), um die Ursache einzugrenzen. Typische Auslöser sind:

  • Mechanische Einflüsse: Druck-, Zug- oder Schubkräfte durch Setzungen oder Überlastung.
  • Physikalische Einflüsse: Materialtypischer Schwund, thermische Längenänderungen bei extremen Temperaturen oder Trocknungsprozesse.
  • Äußere Ereignisse: Erschütterungen durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft, Schwerlastverkehr, Hochwasser oder Unfälle.
  • Planungs- und Ausführungsfehler: Falsche Materialwahl, fehlende Bewehrung oder missachtete DIN-Normen.

Statistisch gesehen treten herstellungsbedingte Risse meist innerhalb der ersten zwei Jahre nach Fertigstellung auf. Doch auch nach Jahrzehnten können neue Risse entstehen – oft infolge von Alterung, mangelhafter Instandsetzung oder veränderten Umweltbedingungen.

Differenzierte Betrachtung nach Bauteilen

1. Fassaden und Innenwände

Bei Putzsystemen unterscheiden wir fachlich zwischen putzbedingtenputzgrundbedingten und bauwerksbedingten Rissen.

  • Fassade: Haarrisse bis zu einer Breite von 0,2 mm gelten oft als technisch unvermeidbar und damit als hinzunehmende Bagatelle, sofern sie das Erscheinungsbild aus üblichem Betrachtungsabstand nicht stören.
  • Innenbereich: Sichtbare Risse über 0,1 mm in Wohnräumen werden häufig als Mangel eingestuft, da hier höhere Anforderungen an die Optik und Oberflächengüte gelten.

2. Mauerwerk und großformatige Baustoffe

Besonders rissgefährdet ist modernes, hochwärmedämmendes Mauerwerk. Durch die Kombination von Planelementen mit starren Bauteilen wie Ringankern oder Betondecken entstehen Spannungskonzentrationen. Ohne gezielte konstruktive Maßnahmen (z. B. Gleitlager oder Bewehrungseinlagen) kommt es hier unweigerlich zu Rissen im Fugenbereich oder in der Steinmitte.

3. Beton und Estrich

Im Betonbau sind Risse oft die Folge von Hitzespannungen während der Hydratation oder der gefürchteten Alkali-Kieselsäure-Reaktion (Betonkrebs).
Bei Estrichen (beheizt oder unbeheizt) ist das Schwindmaß entscheidend. Fehlen Dehnungsfugen oder ist die Randdämmung fehlerhaft, reißt der Estrich unkontrolliert, was meist auch den Oberbodenbelag (Fliesen, Parkett) beschädigt.

4. Holzbauteile und Beschichtungen

Holz als hygroskopischer Baustoff reagiert extrem auf Feuchtigkeitsschwankungen. Risse entstehen hier durch Quellen und Schwinden, oft verstärkt durch mangelhaften Wetterschutz bei Fenstern und Türen. Bei Beschichtungen und Fliesenbelägen sind Risse meist ein Indikator für einen ungeeigneten Untergrund oder eine Überschreitung der Lebensdauer des Materials.

Bauwerksbedingte Risse und Standsicherheit

Die schwerwiegendsten Schäden resultieren aus dem Baugrund oder der Statik. Ungleichmäßige Setzungen, eine unzureichende Gründung oder sogar Bergschäden führen zu tiefgreifenden Rissen, die das gesamte Gebäude durchziehen können. Erschütterungsintensive Baumaßnahmen in der Umgebung wirken hier oft als Katalysator. In solchen Fällen ist eine schnelle Begutachtung zwingend erforderlich, um eine Beeinträchtigung der Standsicherheit auszuschließen.

Die Rolle des Sachverständigen: Analyse und Monitoring

Um festzustellen, ob ein Riss „lebt“ (sich also aktiv verändert) oder bereits zur Ruhe gekommen ist, setzen wir moderne Verfahren ein:

  • Rissmonitoring: Installation von Rissmonitoren oder Gipsmarken zur Langzeitbeobachtung.
  • Endoskopie: Untersuchung von Hohlräumen hinter dem Riss.
  • Sanierungskonzept: Wir erstellen detaillierte Pläne zur fachgerechten Rissinjektion oder Kraftschlüssigen Verbindung, um den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten.

Haben Sie Risse an Ihrem Gebäude entdeckt? Vermeiden Sie vorschnelle Überputzversuche, die die Ursache nur kaschieren. Eine fundierte Begutachtung schafft Klarheit und Rechtssicherheit gegenüber Baufirmen oder Versicherungen.

weitere Informationen auf Anfrage per E-Mail an: mail@gsb-experten.de

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Sachverständiger für Risse im Bauwesen

Risse im Bauwesen sind in der Regel Hinweise auf Materialversagen. Manche materialbedingte Risse lassen sich nicht vermeiden. Im Bauwesen kennen wir diverse Techniken um Risse zu minimieren. Manche unvermeidbare Risse müssen als Bagatelle hingenommen werden.

Materialbedingte Risse und deren Ursachen

Viele verwendete Baustoffe können nur geringe Zugkräfte schadenfrei aufnehmen. Werden diese überschritten, kommt es zu einer Überlastung und damit zum Bruch welcher sich als Riss äußert. Am Rissbild kann der GSB Sachverständige die Rissursache erkennen. So können Risse auf Druck-, Zug- oder Schubkräfte wegen materialtypischen Schwund und Längenänderungen, unterschiedlichen Setzungen oder Fehler bei Planung und Ausführung zurückzuführen sein. Anlass für eine plötzliche Rissbildung können außergewöhnliche Ereignisse wie besonders hohe oder tiefe Temperaturen, Trockenheit oder Hochwasser bzw. Wasserschäden wie auch Erschütterungen z.B. durch Baumaßnahmen, tieffrequenter Schall oder Unfälle sein. Die meisten herstellungsbedingten Risse treten während der ersten zwei Jahre nach Errichtung eines Gebäudes auf. Risse können auch nach Jahrzehnten insbesondere wegen Alter, mangelhafter Instandsetzung z.B. von Fugen sowie bei Bauschäden auftreten.

Risse an Fassaden und Innenwänden

Zur Beurteilung von gerissenen Putze an Fassaden bzw. Innen- und Außenwänden wird sachverständig unter putzbedingten, putzgrundbedingten und bauwerksbedingten Rissen unterschieden. Haarrisse an Fassaden bis 0,2 mm Breite, welche bei gebrauchsüblichem Abstand und Beleuchtung nicht wahrnehmbar sind, sind in der Regel technisch kaum zu vermeiden, werden als Bagatelle betrachtet und sind damit hinzunehmen. Sichtbare Risse mit einer Rissbreite über 0,1 mm an Innenwänden, insbesondere an wichtigen Stellen im Wohnzimmer, sind in der Regel sachverständig als Mangel zu bewerten.

Risse in Fugen

Gerissene Fugen sind in der Regel auf Fehler in der Planung bzw. Konstruktion der Fuge oder mangelhafte Instandsetzung nach Überschreitung der Lebensdauer je nach Art der Fuge zurückzuführen.

Risse im Mauerwerk

Risse im Mauerwerk können z. B. auf Schwund oder thermische Längenänderungen zurückzuführen sein. Insbesondere großformatige hochwärmedämmendes Mauerwerk und Planelemente neigen zur Rissbildung im Fugenbereich. In Verbindung mit Bauteilen aus Stahlbeton z. B. Ringanker, Decken und Stürzen ergeben sich rissgefährdete Bereiche, welche besondere Maßnahmen zur Reduzierung der Rissbildung erfordern.

Risse im Beton

Risse in Beton können z. B. auf Schwund, Hitzespannung oder auf Alkali-Kieselsäure-Reaktion bzw. Betonkrebs zurückzuführen sein. Je nach den vereinbarten Anforderungen an die Sichtbetonqualität können Haarisse bis 0,2 mm zulässig sein.

Risse im Estrich

Risse in beheizten und unbeheizten Fußbodenkonstruktionen können materialbedingt auf Schwund wie auch auf fehlerhafte Anordnung von Dehnungsfugen zurückzuführen sein. Je nach Art und Konstruktion eines Estrichs werden unterschiedliche Anforderung an die Rissfreiheit gestellt.

Risse in Bauteilen aus Holz

In Holz können Risse auf Schwund auch in Verbindung mit übermäßigem Quellen nach einem Wasserschaden oder wegen mangelhaften Schutz von maßhaltigen Bauelementen wie Fenster und Türen zurückzuführen sein.

Risse in Beschichtungen, Bekleidungen und Belägen

Gerissene Beschichtungen, Bekleidungen und Beläge wie Anstriche, Platten oder Fliesen, können materialbedingt auf Alter und Abnutzung bzw. mangelhafte Instandhaltung sowie auf mangelhaften Untergrund zurückzuführen sein.

Risse an Gebäuden

Bauwerksbedingte Risse können z. B. auf ungleichmäßige Setzungen, fehlende Gebäude- und Dehnungsfugen, unzureichende Gründung, Bergschäden oder erhöhte Durchbiegung zurückzuführen sein. Erschütterungen aus Schienen- und Schwerlastverkehr sowie erschütterungsintensiven Baumaßnahmen können vorhandene Risse an Gebäuden vergrößern und ggf. zu erneuter Rissbildung führen. Schwere Bauschäden können die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigen.

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Baumängel

Baumängel – Ist das nun ein Baumangel oder eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit?

Baumängel – Ist bei der Abnahme ein Mangel als Abweichung von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften festgestellt worden, kann anhand der Matrix des AIBau zur Bewertung technischer bzw. optischer Baumängel sachverständig bewertet werden. Bei negativen Abweichungen handelt es sich in der Regel um nachzubessernde bzw. nicht hinnehmbare Baumängel. In Randbereichen z.B. bei geringfügiger Beeinträchtigung der Funktion oder unwichtigen Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit kann statt Nachbesserung auch ein Minderwert in Frage kommen. Bagatellen sind hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und insofern kein Mangel an der vertraglichen Leistung, welche einen Grund für die Verweigerung der Abnahme darstellt.

Die Bewertung technischer Mängel erfolgt durch Festlegung des Grades der Beeinträchtigung der Funktion und Bedeutung des Merkmales für die Gebrauchstauglichkeit.

Die Bewertung optischer Mängel erfolgt aus gebrauchsüblichem Abstand und Beleuchtung. Nach Festlegung des Grades der optischen Beeinträchtigung wird das Erscheinungsbild gewichtet. Hierbei spielt es eine Rolle, ob es sich z.B. um ein Wohnzimmer oder einen Heizungsraum handelt, ob auf einer gut einsehbaren Fläche oder in einer Wandnische oder im Eckbereich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie in unseren Seminaren. Dort können Sie Fragen stellen und Probleme diskutieren.

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Bauschäden

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Die GSB Gutachter und Sachverständige analysieren Schäden an Gebäuden, erstellen eine aussagekräftige Schadenskartierung zur Bauwerksanalyse und nehmen eine sachverständige Schadensbewertung von Bauschäden mit Sanierungsempfehlung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik vor.

Im Bereich der Bauzustandsanalyse können wir auf ein umfangreiches Sortiment von zerstörungsfreien Messmethoden sowie eine zertifizierte Laboranalyse zurück greifen. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden. Zudem erstellen die GSB Gutachter im Bereich der Bauwerkssanierung bzw. Bauwerkserhaltung u.a. für den Feuchte- und Holzschutz Schadensgutachten als Entscheidungsgrundlage für Ihre Immobilieninvestition.
Darüber hinaus werden die GSB Sachverständigen von allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht im selbständigen Beweisverfahren, bei Rechtsstreitigkeiten sowie im privatrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren herangezogen. 
Als Sachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Kunden prüfen wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes JVEG werden wir als Gerichtssachverständige tätig. Dazu gehören folgende Sachgebiete:

  • Bauschäden
  • Schäden an Gebäuden
  • Altbausanierung
  • Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Ermittlung von Preisen, Wertermittlung
  • Bauwerksabdichtungen, Akustik, Lärmschutz, Brandschutz, Bauphysik, Baustoffe
  • Schäden an Dächern, z.B. Dachschäden durch PV- und Solaranlagen
  • Abbruch, Mauerwerk-, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Putze, WDVS, Bekleidungen einschl. Beschichtungen, Estriche, Beläge
  • Tiefbau, Erdarbeiten, Wege, Straßen, Plätze
  • Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Treppen, Fußböden, Holz und Holzbau
  • Innenausbau, Lager- und Warenregale, Möbel sowie Kunst und Antiquitäten

Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden wie:

  • Risse in Wänden, Decken und Böden
  • Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden, Leitungswasserschäden, Rückstau, Überschwemmungen
  • Brandschäden an Gebäuden und Hausrat
  • Ausblühungen an Putz und Mauerwerk
  • Schäden und Verschmutzungen an Fassaden, Dämmung (WDVS)
  • Befall von Pilzen und Insekten
  • Belastungen der Raumluft
  • … und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen.

Sachverständige für Prüfung und Bewertung von Baumängeln Bauschäden aller Art

Die GSB Experten prüfen und bewerten Baumängel und Bauschäden im Auftrag von privaten und öffentlichen Auftraggebern. Als anerkannte Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellen die GSB Gutachter Fehler bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen fest. Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir professionelle Gutachten zu Baumängeln aller Art.

Ein GSB Bausachverständiger ermittelt Ursachen und bewertet Schäden im Straßen– und Tiefbau,  gefährliche Bauschäden wie Risse im Mauerwerk, Schäden an Betonbauwerken wie WU-Keller, Tiefgaragen, Parkhäuser und Hallentragwerke.
Unsere Leistungen schließen zudem ein: Schäden an Dächern, an Holzkonstruktionen einschließlich Fachwerk, Holzbalkendecken und Dachtragwerken, Schäden am Putz, wie etwa Risse, Abplatzungen, und Ausblühungen, Verschmutzungen des WDVS, Schäden an Innendämmung, Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor, Treppen, Schäden an Fußbodenkonstruktionen einschließlich Estrich und Belägen,
sowie Versicherungsschäden wie Brandschäden, Wasserschäden und typische Schäden an der Mietsache mit Verdacht auf Befall von Schimmel, Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Immobilien und baulichen Anlagen. Ergänzt wird unsere Leistung durch Prüfung und Bewertung von Einrichtung z.B. Theken, Warenregale und Hausrat.

Methodik

Die GSB Sachverständigen untersuchen die Schadensursache und stellen alle notwendigen Ermittlungen zur Feststellung der Schadenhöhe an. Unsere Bauexperten beurteilen mangelhafte Isolierungen und Dämmungen im Bereich der Wände, Decken und Dächer. Feuchte Keller, Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen und Belastungen durch Trittschall aus der benachbarten Wohnung werden durch die Baugutachter der GSB unter Beachtung der Allgemeinen Art und Güte analysiert. Durch Entnahme von Materialproben und die Analyse in anerkannten Laboren werden Belastungen der Raumluft, Baumaterialien mit Schadstoffen und der Befall von Insekten und Pilzen rechtssicher festgestellt. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Mit einem Gutachten von der GSB können Sie Ihre Interessen bei Gericht durchsetzen. Mit dem Einsatz komplexer Untersuchungen zur Bauzustandsanalyse mit Hilfe möglichst zerstörungsfreier Messmethoden erstellen wir umfangreiche Sanierungsgutachten bei Schäden an Gebäuden in dem Bereich Betonsanierung z. B. Tiefgaragen, Parkdecks und Hallengebäuden sowie zum Feuchte- und Holzschutz im Mauerwerksbau und bei Mischbauweise. So wird Ihnen eine schnelle, kostengünstige Sanierung erleichtert.

Als unabhängige Bausachverständige beteiligen wir uns in diversen Arbeitsgruppen und Gremien an der Erarbeitung von Merkblättern bzw. allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und Erarbeiten Stellungnahmen zur Bewertung von Regeln z.B. zur Lüftung von Wohnungen oder der Wohnflächenberechnung.

Erhebliche Bauschäden können neben einem technischen auch einen merkantilen Minderwert begründen. Oft verbleibt auch optischer Minderwert.

Aktuell werden vermehrt klimabedingte Gebäudeschäden an uns heran getragen.

Für gutachterliche Stellungnahmen auf Aktenlage bzw. Begutachtungen auf Basis von Video-, Bild- bzw. schriftlichen Beschreibungen, bieten wir Onlineprüfung an.

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