Instandhaltung

Instandhaltung

Sachverständige für die Instandhaltung im Bauwesen

Bei der Instandhaltung nach DIN 31051 unterscheidet man zwischen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Im Bauwesen sprechen wir von Wartung, Renovierung, Reparatur, Sanierung und Modernisierung. Die Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist erforderlich, um die übliche Lebensdauer eines Gebäudes bzw. einzelner Bauteile oder Elemente eines Gebäudes zu erreichen. Bei fehlender oder mangelhafter Instandhaltung spricht mann auch von Instandhaltungsstau. Die Instandhaltung kann planmäßig oder vorbeugend nach Zyklen erfolgen. In der Regel nehmen wir den teilweisen „Ausfall“ hin und Reinigen nach Verschmutzung bzw. bei Verstopfung, Ölen wenn es schwergängig geht oder tauschen eine defektes Leuchtmittel aus und reparieren einen Bauschaden. Häufen sich die Reparaturen, so wird eine Sanierung ggf. auch Modernisierung notwendig.

Wartung im Bauwesen als Teil der Instandhaltung

Bei Wohnimmobilien bezeichnet Wartung alle regelmäßigen Reinigungsarbeiten, das Prüfen und Auffüllen der Warmwasserheizung, sowie z. B. das jährliche Ölen von mechanischen Teilen wie Beschlägen von Fenstern. In der Regel wird die Wartung vom Nutzer erbracht. Die Wartung kann an Fachkräfte z. B. Fensterputzer, Heizungsfachmann oder Hausmeisterdienst übertragen werden. Bei Gewerbeimmobilien wird die Wartung und Inspektion als Bestandteil der Instandhaltung planmäßig und ggf. vorsorglich durch Fachkräfte im Rahmen von Instandhaltungs- bzw. Wartungsverträgen durchgeführt.

Renovierung im Bauwesen als Teil der Instandsetzung

Die Renovierung ist Teil der Instandsetzung bzw. Instandhaltung einer Wohnung und erfolgt in der Regel bei Mieter- bzw. Nutzerwechsel oder bei Bedarf und bezeichnet Schönheitsreparaturen bzw. die Beseitigung von optischen Schäden bzw. Baumängeln an Oberflächen wie Wänden, Decken und ggf. Fenster durch einen Anstrich.

Reparatur im Bauwesen als Teil der Instandsetzung

Reparaturen als Teil der Instandsetzung bzw. Instandhaltung erfolgen nach Ausfall bzw. im Schadenfall. Die Gebäudeversicherung deckt einen Großteil der Reparaturkosten von versicherten Schäden ab. Durch die Reparatur wird das beschädigte Objekt bzw. Bauteil in den Zustand wie vor dem Schadenfall zurück versetzt. Hierbei werden Bauschäden oder technische Baumängel beseitigt. Der GSB Sachverständige ermittelt die Ursache und Umfang von großen Schäden und macht einen Reparatur- bzw. Sanierungsvorschlag. Reparaturen wurden im Auftrag vom Eigentümer durch Handwerksbetriebe ausgeführt.

Sanierung im Bauwesen als Teil der Instandsetzung

Häufen sich die Reparaturen oder hat sich wegen unterlassener bzw. mangelhafter Instandsetzung ein Instandhaltungs- bzw. Reparaturstau gebildet, so wird eine Sanierung des Objektes ggf. auch eine durchgreifende oder Kernsanierung erforderlich. Bei einer durchgreifenden bzw. Kern-Sanierung werden außer den Fundamenten und den tragenden Wänden alle Bauteile erneuert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden erfolgt eine Restaurierung bzw. Rekonstruktion unter möglichen Erhalt der vorhanden Bausubstanz und unter Verwendung historischer Handwerkstechniken bzw. Bauweisen. Erfolgt bei einer Sanierung eine Verbesserung z. B. durch Einbau einer Wärmedämmung oder von modernen Isolierglasfenstern, spricht mann von einer Modernisierung.

Modernisierung im Bauwesen

Bei wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz, z.B. der geplanten Instandsetzung einer Fassade, kann eine Verbesserung z. B. des Wärmeschutzes gesetzlich vorgeschrieben sein. Dann liegt eine Teilmodernisierung vor. Bei einer durchgreifenden Sanierung eines kompletten Gebäudes wird in der Regel auch eine Modernisierung im bereich der Fassaden, Bäder und technischen Anlagen durchgeführt. Hierbei sind die aktuellen Anforderungen an den Feuchte- und Wärmeschutz, den Schallschutz, den Brandschutz sowie baurechtliche Anforderungen zu erfüllen. In der Regel erfolgen Eingriffe in die Tragstruktur ggf. mit Grundrissänderungen, sodass eine Baugenehmigung erforderlich wird. Erfolgt eine Nutzungsänderung kann ein Umbau oder auch eine Erweiterung bzw. Anbau erforderlich werden.

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