GSB Sachverständiger in der Onlineprüfung
Wegen der Pandemie, verursacht durch das Coronavirus COVID-19, wurden amtliche Regeln verordnet. Deshalb versuchen wir zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter den persönlichen Kontakt soweit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere in privaten Wohnräumen und öffentlichen Räumen mit Kundenverkehr führen wir Ortstermine mit erhöhten Sicherheitsanforderungen an den Infektionsschutz durch. Deshalb haben die GSB Experten eine Verfahren für eine sachverständige Onlineprüfung von Baumängeln bzw. Bauschäden insbesondere für Privatkunden im deutschsprachigem Raum entwickelt.
Verfahren zur GSB Onlineprüfung
Voraussetzungen zur Onlineprüfung
Mindestvoraussetzung für eine GSB Onlineprüfung sind Zusendung per E-Mail von aussagefähigen Unterlagen, digital erstellten Fotos sowie eine Befragung durch unseren Sachverständigen per Telefon ggf. Videotelefonie sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Bestätigung zum Datenschutz sowie Widerrufsbelehrung.
Ihre kostenfreie Online-Anfrage
Schreiben sie uns eine E-Mail mit Betreff: Onlineprüfung bitte mit Angabe des Auftraggebers, der Objektadresse und „Was soll geprüft werden?“ gern mit aussagekräftigen Bildern.
Unser Angebot zur Onlineprüfung
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 48h werktags nach Sichtung Ihrer Angaben eine Antwortmail ein Vertragsangebot zur Onlineprüfung mit Aufforderung zur Zahlung der Sachverständigengebühren per Gebührenrechnung ggf. mit Aufforderung zusätzliche Unterlagen ggf. Bilder vom Objekt einzureichen. Sollte eine Onlineprüfung nicht möglich sein, erhalten Sie ein Angebot mit Sachverständigengebühren für die klassische Begutachtung mit Ortstermin entsprechend der aktuellen GSB Preisliste. Natürlich lassen sich klassische Ortstermine auch per Kopfkamera des Sachverständigen für Beteiligte aufzeichnen bzw. als Videokonferenz live streamen.
Sachverständige Onlinebegutachtung
Nach Zahlungseingang wird als Ersatz für den klassischen Ortstermin eine sachverständige Onlineprüfung durchgeführt. Zu einem vereinbarten Telefontermin wird ggf. per Videotelefonie der Schadenhergang, Schadenumfang sowie die vereinbarte Fragestellungen besprochen und ggf. zusätzliche Unterlagen, Fotos bzw. Videos angefordert.
Form der Erstattung und Zusendung des Onlinegutachtens
Nach Auswertung der zugesendeten Unterlagen sowie der Ergebnisse der Onlinebegutachtung wird das Gutachten durch den Sachverständigen erstellt und durch einen weiteren Sachverständigen nach dem Vieraugenprinzip gegengelesen und ggf. diskutiert. Nach Fertigstellung wird das schriftliche Gutachten digital per Mail zugesendet. Bei Bedarf bzw. Beauftragung erfolgt eine Zusendung auch als Druckexemplar in gewünschter Anzahl.
Sachverständigengebühren für die GSB Onlinebegutachtung
Für eine sachverständige Onlinebegutachtung müssen Sie mit Sachverständigengebühren ab 499,- EUR zzgl. MwSt bzw. 593,81 EUR rechnen. Stellen Sie jetzt Ihre Onlineanfrage per Mail.
Grenzen der Onlineprüfung
Grundsätzlich ist eine Onlinebegutachtung für die Mehrzahl aller Bauschäden möglich. Jedoch können wir nur prüfen, was wir sehen. Die Onlinebegutachtung beschränkt sich auf die visuelle Begutachtung per Foto ggf. Video, Prüfung der zugesendeten Unterlagen sowie ein Interview durch einen GSB Sachverständigen. Fehlen wesentliche Informationen zum Schadenfall bzw. sind Ihre Informationen fehlerhaft, so ist auch das Ergebnis der Onlinebegutachtung nur eingeschränkt brauchbar. Die Qualität der zugesendeten Unterlagen bzw. Bildmaterial ist wesentlich für das Ergebnis der Onlinebegutachtung. Die sachverständige Onlinebegutachtung ist bezüglich seiner Aussagefähigkeit mit einer Begutachtung auf Aktenlage vergleichbar. Die Durchführung von Messungen z.B. der Bauteilfeuchtigkeit ist online nicht möglich. Deshalb weist eine Onlineprüfung eine geringe Untersuchungstiefe auf. In schwierigen Fällen ist eine klassische Begutachtung durch einen GSB Sachverständigen ggf. mit messtechnischen Untersuchungen, Bauteilöffnungen bzw. Probenentnahme und Laboruntersuchung notwendig. Eine Onlineprüfung ersetzt damit nicht die klassische Begutachtung durch einen GSB Sachverständigen, kann aber insbesondere bei amtlichen Kontaktbeschränkungen auf Basis des Infektionschutzgesetzes eine Begutachtung ermöglichen, welche ansonsten unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre.
GSB Hygienekonzept
Ortstermine in bewohnten Räumen sind grundsätzlich unter Beachtung des GSB-Hygienekonzeptes (Neben dem SV nur angemeldete Teilnehmer z.B. Bewohner in der Wohnung, Abstand 1,5m, Masken und Lüften wie jeder Raum mind. 1 geöffnetes Fenster ggf. angekippt 1h vor OT) möglich. Wegen des erhöhten Restrisikos und des Mehraufwandes für den SV sollte die Begutachtung auf notwendige Bereiche, z.B. Wohnungen mit bestehender Schadenmeldung, beschränkt werden. Im Gerichtsauftrag sind zusätzlich je Partei eine Person nach vorheriger Anmeldung zugelassen. Zum Eigenschutz werden FFP2 Masken empfohlen. Bei amtlichen Quarantänemaßnahmen sind Ortstermine erst nach Aufhebung der Quarantäne zugelassen.
Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.