Gebühren

Welche Gebühren fallen für einen Bausachverständigen an? oder Was kostet ein Gutachten?

Die Frage: “Was kostet ein Gutachten bzw. wie hoch sind die Gebühren?” ist die häufigste Frage an uns. Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigen-Gebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail senden. Bitte mit folgenden Angaben:

  1. Wer ist Auftraggeber? Bitte mit Angabe einer zustellfähigen Postadresse, sowie Telefonnummer und ggf. Faxnummer und E-Mailadresse.
  2. Wo befindet sich das Objekt? Bitte nennen sie uns die Postadresse des Objektes bzw. des Treffpunktes als Navigationsadresse bitte mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  3. Was soll begutachtet werden?

Wenn Sie ein Angebot über die Höhe von Gebühren für eine Immobilien-Bewertung einer Immobilie benötigen, senden Sie uns zusätzlich Informationen zur Größe des Grundstücks sowie Art, Alter und Größe der Bebauung sowie ggf. vorhandene besondere Ausstattung.

Wenn Sie die bautechnische Beweissicherung beauftragen wollen bzw. ein Angebot für Sachverständigen-Gebühren benötigen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zu Größe und Baujahr der zu beweissichernden Grundstücke einschl. Bebauung sowie zur Tiefe (fotografische Beweissicherung von außen, innen, Videofahrt, Drohnenflug, etc.) der gewünschten Beweissicherung.

Wenn Sie ein Gutachten zu Schäden an Gebäuden beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen, z.B. eine Mangelliste, zur Art und Umfang der Schäden, Angaben zu den betroffenen Bauteilen, sowie ggf. vorhandene Fotos von den Schäden.

Wenn Sie ein Versicherungsutachten zu Ursache, Umfang und Höhe eines versicherten Schadens an Gebäuden bzw. baulichen Anlagen ggf. mit Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert ggf. Zeitwert beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zum Geschädigten insb. Adresse und Telefonnummer, Schadenszeitpunkt, Versicherungsnehmer, Versicherungsnummer, vorläufiger Schadensumfang ggf. zur Schadenshöhe. Wenn die Sachverständigen-Gebühren mitversichert sind oder ein eintrittspflichtiger Schaden vorliegt, benötigen wir zusätzliche Informationen und Nachweise. In der regel übernimmt dann die Versicherung die Gebühren.

Wenn Sie ein Gutachten zu Mängeln an Bauleistungen beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Umfang der zu prüfenden Bauleistungen, ggf. mit Vertragsunterlagen einschl. Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung.

Wenn Sie die sachverständige Mitwirkung bei der Abnahme/Übergabe z.B. einer Eigentumswohnanlage beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Größe und Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung, sowie die Baubeschreibung.

Wenn Sie die baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Größe des Bauvorhabens sowie Angaben zu Anzahl und Art der gewünschten Prüftermine.

Ihre schriftliche Anfrage zur Höhe der Gebühren

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese durch unsere sachverständige Kalkulation geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bzw. am nächsten Werktag eine Antwortmail bzw. Angebot mit einer Preisinformation auf Basis unserer Preisliste. Für eine durchschnittliche Begutachtung (Durchführung Ortstermin sowie Gutachtenerstellung einschl. NK) müssen Erstkunden mit Sachverständigen-Gebühren in Höhe ab 2999,- EUR zuzüglich MwSt rechnen. Bei Zusatzleistungen werden die Gebühren gemäß Preisliste gesondert berechnet. Bei schwierigen ggf. umfangreichen Fragestellungen behalten wir uns die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich unser Angebot ggf. als Gebühren-Grenze vorwiegend an gewerbliche Kunden bzw. an die öffentliche Verwaltung richtet. Wenn Sie uns daraufhin beauftragen, senden wir eine Auftragsbestätigung mit Termin für die nächstmögliche Ortsbesichtigung und bitten um schriftliche Bestätigung.

Bei Anfragen von Gerichten senden Sie uns die Gerichtsakte ggf vorab eine Mail mit den Beweisbeschlussfragen zur Prüfung des Sachgebietes. Die Gebühren-Abrechnung erfolgt auf Basis des JVEG.

Ihre Anfrage zur Begutachtung senden Sie bitte per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme (siehe oben rechts).

Alternativ zur klassischen Begutachtung mit Ortstermin durch einen GSB Sachverständigen bieten wir eine Onlineprüfung durch.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Sachverständigenbüro

Das GSB Sachverständigenbüro ist als unabhängige Baugutachter und anerkannter Bausachverständiger seit 1996 für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen mit Prüfungen, Untersuchungen, Gutachtenerstellung, Seminaren, Fortbildungen, etc zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie als Sachverständigenbüro für Nord-, Ost- und Westdeutschland mit unseren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar und Bayreuth tätig.

Die GSB Immobiliengutachter im Sachverständigenbüro bewerten nach nationalen und internationalen Standards bebaute und unbebaute Grundstücke aller Art. Gutachter für Bauschäden z.B. im Straßenbau, an Betonbauwerken, Im Mauerwerksbau, im Holzbau, an Putz, Estrich, Fassaden, Fenster, Tür und Tor ermitteln die Ursache von Baumängeln und Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen und erstellen Sanierungsgutachten.

Die GSB Versicherungsgutachter im Sachverständigenbüro ermitteln bei versicherten Schäden an Gebäuden und Hausrat die Schadensursache und berechnen die Schadenhöhe. In der GSB Wertermittlung bestimmen Bewertungssachverständige aus dem Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert einen neutraler Verkehrswert von Wohnungen, Häusern und Grundstücken bestimmt. Die GSB Beweissicherung und Zustandserfassung von Grundstücken und Immobilien erfolgt je nach Bedarf durch vereidigte Bausachverständige.

Erfahrene GSB Baugutachter prüfen und  überwachen Bauqualität und Kosten bei Baumaßnahmen aller Art. Die GSB Sachverständigen für Gebäudesicherheit prüfen regelmäßig gewerbliche und öffentliche Immobilienbestände bezüglich Standsicherheit, Bauschäden und Unfallschutz. GSB Experten informieren zu aktuellen Problemen wie Schäden an Fassaden aus WDVS, Wasserschäden, Befall von Schimmel, dem Fogging-Phänomen, zur Baubeschreibung beim Haus- bzw. Wohnungskauf, bei der energetischen Ertüchtigung von Immobilien durch Innendämmung, zum Bautagebuch, zu handwerklichen Selbstverständlichkeiten, besonders überwachungsbedürftigen Arbeiten, baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und aktuellen Publikationen im Bereich der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Anamnese, Diagnose, Therapie – Die Gesamtleistung aus einer Hand im Sachverständigenbüro

Die Bestandsaufnahme mit Zustandsanalyse von Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen, Aufmaß, Untersuchung von Gebäuden mit weit gespannten Tragwerken (Anamnese) erfolgt durch das GSB Sachverständigenbüro zum Ortstermin. Wenn erforderlich prüfen wir durch Messungen von Toleranzen, der Feuchtigkeit, Probenentnahme und Laboruntersuchungen, Eignungstests, dynamischer Rissüberprüfung, Erschütterungsüberwachung, Kostenberechnung und Kostenanalysen, biologische, chemische und bauphysikalische Untersuchungen den Bauzustand (Diagnose). In unserem zentralen Labor führen wir labortechnische Analysen zur Erforschung von Schadensursachen durch. Im Gutachten zu Bauschäden bewerten wir die Untersuchungsergebnisse oder ermitteln den Marktwert von Immobilien, erarbeiten Sanierungsempfehlungen bei Bedarf mit Kostenansatz und führen die Qualitätssicherung und Kostenkontrolle in der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen durch Bau- und Planungsbegleitende Qualitätsüberwachung sowie Bauabnahmen durch (Therapie).

Wiederkehrende Prüfungen im Sachverständigenbüro

Für die öffentliche Hand und große Unternehmen führen wir im Rahmen der Bauherren- und Geschäftshaftung sowie der Arbeitssicherheit deutschlandweit wiederkehrende Prüfungen von Immobilien und Einrichtungen z.B. zur Gebäudesicherheit und Regalprüfung durch.

Zulassung am Gericht als Sachverständigenbüro

Der Inhaber vom GSB Gutachter- und Sachverständigenbüro  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen an das Sachverständigenbüro

Häufig gestellte Fragen wie: “Was kosten ein Gutachten?” oder “Was sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten?” sowie “Muss ein WDVS eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung besitzen?” versuchen wir soweit als möglich unter Aktuelles zu beantworten. Bei zusätzlichen Fragen zum Leistungsumfang steht Ihnen die GSB  als Sachverständigenbüro gern zur Verfügung.