Wasserschäden

Wasserschäden Normandie

Sachverständiger für Wasserschäden an Gebäuden durch Leitungswasser, Niederschlagswasser, Grundwasser, Hochwasser sowie Kondensat

Wasserschäden und Nässeschäden an Gebäuden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser

Wir erstellen Gutachten zur Ursache, Umfang und Höhe von Wasserschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, Straßen und Plätzen welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden sind. Dies kann in Folge von Leckagen z.B. durch Frostschäden, Korrosion, Materialermüdung, Beschädigungen, Baufehler, etc. aus unter Druck stehenden Trinkwasserleitungen, Warmwasserleitungen, Schmutzwasserleitungen, Regenwasserleitungen sowie Heizungsleitungen austreten und das Bauwerke bzw. bauliche Anlagen durchfeuchten. Regelmäßig erstellen wir Gutachten zu Nässeschäden infolge von mangelhafter Lüftung von Wohnungen ggf. mit Schimmelbefall.

Ist die Entscheidung des LG München I, 13.04.2017 – 25 O 20241/16 zu Wasserschäden durch austretendes Wasser wegen undichter Fliesenfugen ein Fehlurteil?

Bei Wasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus gefliesten Duschen besteht derzeit eine uneinheitliche Rechtssprechung und uneinheitliche Regulierungspraxis bei den Versicherern, sodass ggf. eine Versicherungslücke besteht.

Nach sachverständigen Auffassung ist eine Fehlstelle in Fliesen und deren Fugen einschl. deren dauerelastische Verfugung zum Ablauf bzw. zur Duschwanne für einen möglichen Wasserschaden in angrenzenden Bauteilen ursächlich irrelevant. Es kommt auf die Flächendichtung unter den Fliesen und deren „Verbindung mit dem Rohrleitungssystem“ an. Insofern ist das Wassers, welches aus einer Dusche durch eine Leckage in der mit der Abwasserleitung verbunden Abdichtung bestimmungswidrig austritt und einen Wasserschaden ursächlich auslöst ein versicherter Leitungswasserschaden und Nässeschäden im Sinn der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 88. Die geflieste Dusche bzw. die darunter befindliche Abdichtung ist eine „sonstige Einrichtung … der Wasserversorgung“. Dies gilt sinngemäß auch für Badewannen, Duschen, Waschbecken, Spültische und Schwimmbecken, unabhängig ob gefliest oder nicht, sowie Wasch- und Geschirrspülmaschinen einschl. deren Zu- bzw. Ableitungsschläuche .

Der Bereich außerhalb der gefliesten Dusche gehört nicht zu einer sonstigen Einrichtung. Hier ist eine Abdichtung gegen Plansch- bzw. Reinigungswasser vorzusehen und ggf. zusätzlich zu versichern.

Wenn das Wasser bzw. die Feuchtigkeit nicht kurzfristig, fachgerecht und vollständig entfernt wird, kann es zu Folgeschäden durch Feuchtigkeit mit Schimmelbildung kommen. Bei sogenannten Allmählichkeitsschäden (unendeckte Leitungswasserschäden) bei denen über einen längeren Zeitpunkt Leitungswasser austreten konnte liegt der Verdacht nahe, dass es zu Wachstum von Schimmelpilzen kommt. Bei Unstimmigkeiten in der Schadensregulierung führen wir als unabhängige Sachverständige Begutachtungen im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch. Bei Verdacht auf fäkalienhaltiges Wasser oder Schimmelpilzbefall entnehmen wir Proben zur Untersuchung in einem akkreditierten Speziallabor. Neben diversen Messgeräten kann eine Leckageortung durch bildgebende Verfahren wie hochauflösende Thermografie zum Einsatz kommen.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Niederschlagswasser

Bei Undichtigkeiten an Dächern, Fassaden, Terrassen, Loggien, Balkonen und sonstigen niederschlagsbeanspruchten Bauteilen kann Wasser in Gebäude eindringen und zu Wasserschäden an Gebäuden führen. Wir führen mit zerstörungsfreien Messverfahren z.B. durch Reihen- und Rastermessung eine Leckageortung durch. Dafür stehen uns unterschiedliche Messgeräte mit diversen Messbereichen zur Verfügung. Nach Auswertung der Messergebnisse erstellen wir eine Sanierungsempfehlung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Begutachtung ist die Sicherung Zugänglichkeit der betreffenden Bereiche insbesondere Bei Schäden an Dach und Fassade.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sicker- und Grundwasser

In Folge von Fehlern bei der Bestimmung der Höhe des Grundwasserspiegel, von Fehlern in der Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen und der sogenannten “Weißen Wanne”  oder auch bei einem Anstieg des Grundwasserspiegels, kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Grundwasser kommen. Ebenso kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sickerwasser bzw. zeitweise anstehendes Sickerwasser kommen. Neben der messtechnischen Bestimmung des Durchfeuchtungsgrades und deren Verteilung erstellen eine Sanierungsempfehlung.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Hochwasser

Durch Hochwasser treten in Deutschland immer größere Schäden an Gebäuden auf. Neben der Ermittlung der Schadenssumme erstellen wir eine Empfehlung zur nachhaltigen Schadensbeseitigung bzw. nachhaltigen Wiederaufbau.

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