Estriche

Industrieestrich

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Fußbodenkonstruktionen – Estriche einschließlich Dämmung, Belägen und Beschichtungen

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Estriche sind hoch beanspruchte Bauteile, welche in Kombination mit Dämmung, Belägen und Beschichtungen sowie haustechnischer Ausstattung z.B. als Heizestrich eine Vielzahl von Anforderungen und als Terrazzo besondere ästhetische Ansprüche erfüllen können. Ungeeignete Kombinationen und extreme Beanspruchung führen zum vorzeitigen Verschleiß bzw. Versagen (Risse) des Bauteils.

Mängel und Schäden an Fußbodenkonstruktionen aus Estrich durch Fehler in der Planung, Bauüberwachung und Bauausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung, Ausführung und Sanierung von Betonbauwerken liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen. Zu beachten sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. VOB Teil C – DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18353 Estricharbeiten, DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten, DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften, DIN EN 197-1 Zement, DIN EN 13454-1 Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und Calsiumsulfat-Werkmörtel für Estriche, DIN EN 14016-1 Bindemittel für Magnesiaestriche – Kaustische Magnesia und Magnesiumchlorid, DIN 16945 Reaktionsharze, DIN EN 622-1 Faserplatten Anforderungen.

Estriche – Häufige Fehlerquellen bei der Planung und Ausführung

– Abweichungen von den Planungavorgaben, ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes, sowie fehlerhafte Untergrundvorbereitung
– fehlender Bodenausgleich z.B. bei Gefälle, Durchbiegung oder haustechnischer Installation
– zu geringe Höhen
– fehlende Abdichtung gegen aufsteigende bzw. eindringende Feuchtigkeit
– ungeeignete klimatische Bedingungen
– fehlender Korrosionsschutz insbesondere beim Einbau von Magnesiaestrichen
– fehlende Anschlüsse
– ungeeignete Materialkombinationen
– fehlende Dehnungsfugen

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Fußbodenkonstruktionen aus Estrich auf Anfrage

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