Beton, Stahl- & Spannbeton

Flughafen Tempelhof

Sachverständiger für Mängel und Schäden an  Tiefgaragen, Parkhäuser, Hallen-Tragwerke, Gewerbe-Bau, WU-Keller und sonstigen Bauwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton

Betonschäden bzw. Betonsanierung und Betoninstandsetzung von Betonbauwerken, Betonfertigteile und sonstigen Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton wegen Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung von Betonbauwerken liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen an Betonbauwerke. Zu Beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C – DIN 18331 Betonarbeiten, DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten, die Beton-Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb und die WTA-Merkblätter aus dem Referat Beton.

Häufige Fehlerquellen bei der Planung, Ausführung und Sanierung von Betonbauwerke

– fehlerhafte Bestimmung der Exposition
– fehlerhafte Fugenausbildung
– unzureichende Beschichtung, Abdichtung bzw. Schutz vor bauwerkschädigenden Stoffen
– zu geringe Betondeckung
– fehlerhafte Montage mit Überschreitung der Toleranzgrenzen zum Beispiel bei Treppen
– mangelhafte Oberflächenqualität von Sichtbeton
– fehlende Berücksichtigung von klimatischen Längenänderungen von Bauteilen
– etc.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Insbesondere durch den Wiederanstieg des Grundwassers in Berlin und in den mitteldeutschen Bergbau-Regionen häufen sich Schäden durch Wassereinbrüche in vermeintlich wasserundurchlässigen Betonbauwerken. In Kombination mit eingetragenen Tausalzen führen Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung zum frühzeitigen Versagen von  Betonbauwerken insbesondere Tiefgaragen und Parkdecks. Eine sachverständige Recherche und Analyse der vorhandenen Bausubstanz sind Voraussetzung für eine nachhaltige Betonsanierung.

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Betonbauwerke bzw. Betoninstandsetzung auf Anfrage

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