Bauteilöffnung

Schäden an WDVS

Warum führt der Bausachverständige keine Bauteilöffnung zur Begutachtung bzw. Probenentnahme durch?

Im Rahmen der Bauwerksanalyse zur Ursachenermittlung von Bauschäden ist es teilweise erforderlich Bauteilöffnungen durchzuführen und ggf. Baustoffproben für labortechnische Untersuchungen zu entnehmen.

Der akademisch ausgebildete Bausachverständige ist in der Regel weder handwerklich noch technologisch in der Lage Bauleistungen auszuführen noch deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Bausachverständige Bauleistungen ab. Auch darf der Bausachverständige aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Bauleistungen bzw. Bauaufträge als Bauträger an Subunternehmer beauftragen.

Der Bausachverständige kann die Bauteilöffnung planen, überwachen und ggf. auch bei der Abnahme mitwirken. Deshalb liegen die Bauleistungen zur Bauteilöffnung und ggf. auch der Verschluß im Aufgabenbereich des Auftraggebers der Begutachtung. Es ist somit Sache des Auftraggebers bzw. im Verantwortungsbereich der Parteien einen begutachtungsfähigen Zustand ggf. durch Gerüststellung, Hubbühne bzw. durch Bauteilöffnungen, Versuche,  Ersatzbauwerke, etc sicherzustellen.

Bei labortechnischen Baustoffuntersuchungen ist ggf. ein akkreditiertes Baustofflabor z.B. zur Entnahme von Bohrkernen hinzuzuziehen.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.

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