Schäden an Mauerwerk

Römische Stadtmauer Le Mans

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Mauerwerk,

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Trotz gestiegener Anforderungen an die wärmedämmtechnischen Eigenschaften an Außenbauteile war, ist und bleibt der Mauerwerksbau eine tragende Säule im Bauwesen.

An historischen Bauteilen aus Mauerwerk wurde bei Forschungsprojekten in der Sanierung von wertvoller Bausubstanz z.B. bei denkmalgeschützten Kirchen gute Ergebnisse erzielt. So kann auch stark durch bauwerkschädigende Salze und Feuchtigkeit  beanspruchtes historisches Mauerwerk durch nachträgliche Mauerwerksabdichtung und Sanierputz-WTA erhalten werden. Im bautechnischen Alltag sind die Grenzen der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei Sichtmauerwerk und extremen Belastungen z.B. durch historische Stallnutzung und Umnutzung mit hohen Anforderungen wie Wohnnutzung oder Archivnutzung schnell erreicht bzw. überschritten. So kann die Salzreduktion die Bauzeit verlängern und bautechnische Schwachstellen mit haustechnischer Aufrüstung nur bedingt kompensiert werden.

Mängel und Schäden an Sichtmauerwerk, Verblendmauerwerk, Klinkermauerwerk, Ziegelmauerwerk, Kalksandsteinmauerwerk, Natursteinmauerwerk und hochwärmedämmendem und mehrschaligem Mauerwerk durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung liegt neben den architektonischen die Festlegung der technischen Anforderungen an Mauerwerk aller Art. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C DIN 18330 Mauerarbeiten, DIN 1053 Mauerwerk bzw. DIN EN 1996 Eurocode 6, DIN 4103-1 Nichtragende innere Trennwände sowie die WTA-Merkblätter aus dem Referat 4 Mauerwerk / Bauwerksabdichtung insbesondere WTA 4-Mauerwerksinjektion gegen kapillare Feuchtigkeit, und 4-5 Beurteilung von Mauerwerk – Mauerwerksinjektion.

Häufige Fehlerquellen in der Planung und Ausführung

– fehlerhafte Planung z. B. keine Mauerwerkmaße (Baurichtmaß), – Risse in Folge von fehlenden Dehnungsfugen, ungleichmäßigen Setzungen, fehlerhafte Ringanker, fehlende Deckenverankerung,  falsche Anschlüsse
– Feuchtigkeitsschäden an Wärmebrücken,
– falsche Anlage des Mauerwerks bzw. der Kimmschicht
– fehlendes bzw. zu geringes Überbindemaß
– fehlerhafte Mörtelfugen z.B. zu dick oder zu dünn, kein Deckmörtel
– fehlerhafte Ausbildung der Stoßfugen
– Verwendung vom nicht aufeinander abgestimmten Materialien z.B. Deckschichtmörtel, Wärmedämmmörtel, etc.
– Ausführung von Mischmauerwerk z.B. bei der Verwendung von Ziegel- und Kalksandstein ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Materialeigenschaften
– Ausbesserung von historischem Ziegelmauerwerk mit Kalksandstein oder Wärmedämmmauerwerk
– fehlerhafte Einschätzung der vorhandene Belastung durch bauwerkschädigende Salze und Feuchtigkeit

weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Mauerwerkskonstruktionen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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