Regel der Technik

Was sind allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik?

In der europäischen Norm EN 45020 „Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten – Allgemeine Begriffe“ werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

„1.5 anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.

ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.

… 3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen

ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen anerkannte Regeln der Technik sind.“

Was bedeutet das?

Damit eine Dokument welches ein technisches Verfahren oder Produkte beschreibt allgemein anerkannte Regel der Technik wird müssen eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt werden. Diese Regeln haben erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Deshalb ist die Industrie interessiert ihre neuesten Entwicklungen und Produkte zeitnah in die wichtigsten Regelwerke einfließen zu lassen. Dieses wirtschaftliche Interesse widerspricht naturgemäß dem Anspruch allgemein anerkannt zu sein. Dazu müssen sich neue Verfahren und Produkte am Markt und auch in der Lehre bis zu einem gewissen Grad zumindest regional durchsetzen und unter den Fachleuten in der Anwendung bewähren. Erst dann können diese Verfahren und Produkte in die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aufgenommen werden. Haben Neuentwicklungen, welche den Stand der Technik beschreiben das Labor verlassen und werden experimentell bzw. beispielhaft eingesetzt, so werden diese im Ergebnis über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich begleitet und in Ihrer Anwendung in Studien dokumentiert. Damit haben sie sich bewährt und ihre Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. So steht einer breiten Markteinführung sowie allgemeinen Bekanntmachung unter Fachleuten z.B. bei Schulungen und Kongressen nichts im Wege. In dieser Phase werden ggf. auch Fehler wie Bauschäden und Probleme bekannt, welche dann zur Vermeidung in Lehrbüchern beschrieben werden. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem neue technischen Verfahren und Produkte in die Regelwerke aufgenommen werden können. Das funktioniert nur, wenn die Regelwerke regelmäßig überarbeitet werden und ggf. erweitert werden.

Wie entstehen die Regeln der Technik?

Die Regeln der Technik werden von Fachleuten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen in technischen Vereinen erstellt und dann als Entwurf z.B. als Gelbdruck veröffentlicht. So haben interessierte Kreise bzw. Fachleute welche selbst nicht an der Erstellung bzw. Bearbeitung der technischen Regel beteiligt waren, die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Die eingegangen Einsprüche werden in der sogenannten Einspruchssitzung des Ausschusses diskutiert, abgewiesen oder ggf. auch in die Regel aufgenommen. Nach Abschluss des Prozesses wird die fertige Regel in den einschlägigen Verlagen und Meldungen in den Fachmedien veröffentlicht.

Wer erstellt die Regeln der Technik?

Technischen Vereine, welche sich zur Aufgabe gestellt haben Regeln der Bautechnik aufzustellen, haben Mitglieder aus Wissenschaft und Technik wie z.B. Professoren, Sachverständige, Mitarbeiter aus den Entwicklungsabteilungen von Unternehmen, Architekten sowie Handwerker und Verarbeiter. Nur so kann eine unabhängige Regelarbeit sichergestellt werden.

Wenn ein Sachverständiger sich an der Regelarbeit beteiligt, besteht dann nicht die Gefahr der Befangenheit?

Nein, die Mitarbeit in den Ausschüssen ist ehrenamtlich. Selbst wenn ein Mitglied als Gerichtssachverständiger sich bei seiner Begutachtung auf anerkannte Regeln der Bautechnik bezieht an denen er mitgearbeitet hat, so begründet die bloße Mitarbeit keinen Hinweis auf eine Befangenheit. Die Mitarbeit in diesen Fachgremien ist eher ein Hinweis auf die besondere Sachkunde. Ohne die Mitarbeit von Sachverständigen bei der Erarbeitung der Regeln der Technik besteht für die Regeln die Gefahr des Verlustes des Anscheines „allgemein anerkannt“ zu sein. Deshalb werden die mitwirkenden Mitglieder der Arbeitsgruppe öffentlich benannt.

Auf welche Regelwerke im Bauwesen trifft die Vermutung zu, allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein?

Diese Vermutung trifft in Deutschland zum Beispiel auf die Standards der ISO „Internationale Organisation for Standardization“, die Normen des DIN „Deutsches Institut für Normung e.V.“, die Merkblätter der WTA „Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.“, die Richtlinien des VDI „Verein Deutscher Ingenieure e.V.“ sowie die einschlägigen Handwerksregeln zu. Ob diese Vermutung den Tatsachen entspricht, muss für den Einzelfall sachverständig geprüft und bewertet werden.

Die GSB Sachverständigen haben sich ehrenamtlich in diverse Regeln der Bautechnik eingebracht, so z.B. in den Arbeitsgruppen der WTA.

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Publikationen

Publikationen und Veröffentlichungen

  • BAUSUBSTANZ Zeitschrift für nachhaltiges Bauen, Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
    WTA-Reviewed – Einen besonderen Stellenwert haben die autorisierten Beiträge der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA, die als Zusammenschluss führender Fachleute aus Wissenschaft / Forschung und Praxis regelmäßig wertvolle Erkenntnisse für die Baufachwelt erarbeitet. In einer eigenen Rubrik präsentieren sie brandneues Fachwissen aus ihrer Arbeit.
    4 x jährlich Im Fraunhofer IRB Verlag erhältlich >>>
  • WTA-Merkblatt 11-1 Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen
  • WTA-Merkblatt 8-1 Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude
  • WTA-Merkblatt 8-5 Innendämmung
  • WTA-Merkblatt 8-4 Außenbekleidungen
  • WTA-Merkblatt 8-10 Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden, ersetzt: EnEV: Möglichkeiten und Grenzen
  • WTA-Merkblatt 8-11 Schallschutz bei Fachwerkgebäuden
  • WTA-Merkblatt 8-14 Ertüchtigung von Holzbalkendecken, Balkenköpfe in Außenwänden
  • WTA-Merkblatt 8-3 Ausfachung von Sichtfachwerk
  • Alle WTA-Merkblätter im Fraunhofer IRB Verlag jetzt auch als pdf zum herunterladen >>>

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Gesetze und Verordnungen

  • Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV)
  • Bundesministerium der Justiz >>>

Bautechnische Regelwerke

  • Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V (WTA) >>>
  • Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) >>>

Publikationen zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik

In EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

  • „1.5 anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
  • ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde….
  • 3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
  • ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.

Sachverständige Bewertung:

In Deutschland trifft die Vermutung, allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein, zum Beispiel auf:

  • die Standards der ISO Internationale Organisation for Standardization,
  • Normen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.,
  • die Merkblätter der WTA Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.,
  • die Richtlinien des VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. sowie
  • die einschlägigen Handwerksregeln, welche z.B. als Lehrinhalte in der Gesellenausbildung durch Fachbücher vermittelt werden zu.

Ob diese Vermutung den Tatsachen entspricht, muss für den Einzelfall sachverständig geprüft und bewertet werten. Weitere Informationen und Fragestellungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.