Baumängel

Baumängel – Ist das nun ein Baumangel oder eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit?

Baumängel – Ist bei der Abnahme ein Mangel als Abweichung von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften festgestellt worden, kann anhand der Matrix des AIBau zur Bewertung technischer bzw. optischer Baumängel sachverständig bewertet werden. Bei negativen Abweichungen handelt es sich in der Regel um nachzubessernde bzw. nicht hinnehmbare Baumängel. In Randbereichen z.B. bei geringfügiger Beeinträchtigung der Funktion oder unwichtigen Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit kann statt Nachbesserung auch ein Minderwert in Frage kommen. Bagatellen sind hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und insofern kein Mangel an der vertraglichen Leistung, welche einen Grund für die Verweigerung der Abnahme darstellt.

Die Bewertung technischer Mängel erfolgt durch Festlegung des Grades der Beeinträchtigung der Funktion und Bedeutung des Merkmales für die Gebrauchstauglichkeit.

Die Bewertung optischer Mängel erfolgt aus gebrauchsüblichem Abstand und Beleuchtung. Nach Festlegung des Grades der optischen Beeinträchtigung wird das Erscheinungsbild gewichtet. Hierbei spielt es eine Rolle, ob es sich z.B. um ein Wohnzimmer oder einen Heizungsraum handelt, ob auf einer gut einsehbaren Fläche oder in einer Wandnische oder im Eckbereich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie in unseren Seminaren. Dort können Sie Fragen stellen und Probleme diskutieren.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung im Bauwesen – Organisation – Hinweise – Tipps – Baustellenbegehungen – Nachweise – Dokumentation

Sachverständige für die Qualitätssicherung von Leistungsbeschreibungen und bei Abnahmen. Die GSB Gutachter führen eine planungs- und baubegleitende Qualitätssicherung im Bauwesen durch. Durch die  Definition von Qualitätsstandards in Bau- bzw. Leistungsbeschreibungen wird das Bausoll effizient vereinbart. So vermeiden Sie eine unterschiedliche Interpretation der vereinbarten bzw. geschuldeten Bauleistungen. Durch Zwischentermine, der Mitwirkung bei baubegleitenden Abnahmen und  bei der Endabnahme wie auch bei einem Ortstermin vor Ablauf der Gewährleistung unterstützen wir gewerbliche und öffentliche Bauherren.

Bei Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel wie auch bei der Feststellung von Bauschäden stellen wir notwendige Ermittlungen zur Ursache des Schadens bzw. des technischen Mangels an und geben Empfehlungen zur Mangel- bzw. Schadensbeseitigung. Nach Durchführung der Sachverständigen Bauüberwachung bestätigen wir die erreichte Bauqualität mit unserem GSB Prüfprädikat. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Bereich der Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

Stufen der sachverständigen Bauüberwachung

1. Qualitätssicherung – Individuell bauprojektbezogene Erstellung des QÜ-Plans durch den sachverständigen Gutachter

  • Sammlung und Zuordnung der Projektplanungsdaten
  • Festlegung der Prüfkriterien bezogen auf Gewerke gemäß VOB/C und auf Ausführungszwischenstände
  • Festlegung der Prüfzeitpunkte

2. Qualitätssicherung – Abstimmung des QÜ-Plans mit Baubeteiligten durch den sachverständigen Gutachter

  • Bekanntgabe der Prüfkriterien
  • Auswahl der Teilnehmer an den Prüfterminen
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

3. Qualitätssicherung – Planung und Baubeschreibung

  • Überprüfung der Planung und Baubeschreibung sowie Aufzeigen der Schnittstellenprobleme
  • Überprüfung der Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

4. Qualitätssicherung – Bauausführung

  • Prüfung auf der Baustelle in Gegenwart der Baubeteiligten Hinweise zur Vermeidung sich abzeichnender Ausführungsmängel
  • Aufzeigen, protokollieren und dokumentieren der erreichten Ausführungsqualität
  • Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

5. Qualitätssicherung – Baufertigstellung

  • Abschluss-Protokoll-Dokumentation
  • Übergabe des QÜ-Zertifikats an den Auftraggeber
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung. Aktuelle Informationen häufig gestellten Fragen z.B. zur Abgrenzung von besonders überwachungsbedürftigen Bauleistungen von handwerklichen Selbstverständlichkeiten finden sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
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