Schäden an Verkehrseinrichtung

GSB Gutachten

Als Sachverständiger für Verkehrssicherung und für Schäden an Verkehrseinrichtung erstellen wir bundesweit Gutachten zu Schäden verursacht durch Kfz bzw. Unfallschäden an baulichen Anlagen im Straßenbau einschl. Verkehrseinrichtungen aller Art wie Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen. Entsprechend StVO § 43 gehören dazu auch vorübergehende Leiteinrichtungen, Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde bei der Baustellenabsicherung. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Entsprechend Anlage 4 der StVO begutachten wir auch Schäden an Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen wie Absperrschranke, Baken, Absperrtafeln ggf. auch mit Lichtsignalanlagen sowie sonstige Einrichtungen zur Kennzeichnung gefährlicher Stellen wie Richtungstafeln, Leitplatten oder Leitpfosten zur Kennzeichnung des Straßenverlaufes.

Als Gutachter und Sachverständige bewerten wir ebenso Schäden an Verkehrszeichen aller Art wie Schildern mit Gefahren-, Warn- und Vorschriftszeichen einschließlich Pfosten, Masten und Schilderbrücken.

Insbesondere bei der Verkehrssicherung bei Straßenbaumaßnahmen stellen Engstellen ein erhöhtes Gefahrenpotential dar, bei denen es regelmäßig zu Schäden durch Kfz-Unfälle kommt. Da die Unfallschäden durch die Verkehrssicherungsunternehmen zeitnah beseitigt werden, ist für eine spätere Begutachtung eine fotografische Beweissicherung einschl. der Unfallskizzen hilfreich. Als Gerichtssachverständige bewerten wir regelmäßig die Schäden an Verkehrseinrichtung der Ursache nach und ermitteln den angemessenen Aufwand zum ortsüblichen Vergleichspreis.

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