Klimaschutz

Klimaschutz im Bauwesen

Das Bauwesen hat einen erheblichen Einfluss auf die Klimakrise (Klimawandel) und gilt als Schlüsselbranche für den Klimaschutz. Wahrscheinlich ist er größer als wir war haben wollen. Jede Baumaßnahme insbesondere ein Neubau stellt einen erheblichen ökologischen Fußabdruck dar. Zement und Ziegel werden unter hohem Energieaufwand gebrannt, Kunststoffe insbesondere viele Dämmstoffe werden aus fossilen Rohstoffen hergestellt und manchmal über weite Strecken transportiert. Egal ob aus Holz, Ziegel oder Kunststoff, in einem bestehenden Gebäude sind erhebliche Mengen aus Energie und damit CO2 gebunden. Deshalb ist aus klimatischen Gründen die Sanierung bzw. Ertüchtigung eines bestehenden Gebäudes für weitere Nutzung grundsätzlich dem Abbruch und Neubau vorzuziehen.

Insofern ist ein etwaiger energetischer  Mehrverbrauch eines ggf. denkmalgeschützten Gebäudes  durchaus zu akzeptieren und kann z.B. durch Innendämmung reduziert werden. Dieser sollte jedoch effizient und aus erneuerbarer Energie gespeist werden. Haustechnik basierend auf fossilen Energieträgern, egal ob Kohle, Erdöl oder Erdgas sind aus sachverständiger Sicht weder der neueste Stand der Technik noch ökonomisch zukunftsträchtig.

Mit zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien an unserem Strommix und der hohen Effizienz aktueller Wärmepumpen, mit einem Faktor von 1 zu 3-4 im Verhältnis Strom zu Wärme, sind diese gegenüber mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeugern schon heute im Betrieb wirtschaftlich darstellbar. Bei zukünftiger CO2-Bepreisung und gleichzeitiger Förderung sind auch die höheren Investitionskosten für eine Erdwärmepumpe zu vertreten.

Eine nachträgliche Wärmedämmung sollte aus nachhaltigen Baustoffen mit möglichst geringem ökologischem Fußabdruck erfolgen. Sollte dennoch ein Neubau notwendig werden, so empfehlen wir bei der Planung für einen nachhaltigen Klimaschutz den Leitfaden für nachhaltiges Bauen und bei der Ausführung schadenfreies Bauen. Wir haben alle Technologien welche für ein CO2-neutrales Bauwesen notwendig sind. Wir müssen sie nur nutzen.

Klimabedingte Gebäudeschäden

In den letzten Jahren wurden aus vermeintlich unergründlichen Ursachen vermehrt Rissschäden an Gebäuden insbesondere in Hanglagen an uns herangetragen. Vielfach wurden benachbarte Baumaßnahmen als vermeintliche Schadensursache ausgemacht. Tatsächlich stehen durch langanhaltende Trockenheit bzw. Dürre nicht nur unsere Wälder unter Trockenstress sondern auch unser Baugrund verändert sich. So sinkt der Grundwasserspiegel oder trocknen wasserführende Schichten in Hanglagen aus und lässt damit wasserempfindlichen bzw. quellfähigen Baugrund auch in tieferen Schichten schrumpfen.

Der Dürremonitor Deutschland (UFZ) weist besonders betroffene Regionen aus. Die Folge sind Rissschäden insbesondere an älteren Gebäuden. In manchen Dörfern rund um Erfurt könnte jedes zehnte Gebäude betroffen sein.

Bei 12.691 Gebäuden in dörflicher Siedlungsstruktur in Erfurt und bei einem mittlerer Schadenssumme von 5.000,- EUR je Objekt entspricht dies einem klimabedingten Gebäudeschaden von 6.345.000,- EUR in Erfurt in den letzten beiden Jahren.

Bei geschätzt 518.000 Wohngebäuden in Thüringen wovon ca. 75% Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und davon 82% vor 1990 errichtet wurden, können 31.857 Gebäude betroffen sein und somit ein klimabedingter Gesamtschaden in Thüringen von grob geschätzt 160.000.000,- EUR entstanden sein.

Das Ausmaß der Schäden ist ungewöhnlich groß, vergleichbar mit Bergschäden und erst in den letzten Jahren (seit 2018) vermehrt zu beobachten.

Leider sind solche Schäden selten bzw. nur mit erheblichen Aufwand durch technische Maßnahmen dauerhaft zu beseitigen, sodass bei fortschreitendem Klimawandel mit steigenden Schäden zu rechnen ist. Dies führt neben den Kosten für die Schadenbeseitigung auch zu merkantilen Minderwerten. Auf die betroffenen Haus- bzw. Grundstücksbesitzer können erhebliche Kosten aus der Klimakrise zukommen. Bei modern gegründete Gebäude sind uns bisher kaum klimabedingte Gebäudeschäden bekannt.

Wasserschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen können teilweise auf den Klimawandel zurückzuführen sein. Insbesondere Schäden durch Starkregen mussten wir vermehrt in Berlin bearbeiten.

Schäden durch den Wiederanstieg des Grundwassers in Berlin und Brandenburg, bzw. Leipzig und Sachsen durch geringere Grundwasserentnahme z.B. wegen Gewässerschutz oder zurückgehendem Berg- bzw. Tagebau, stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Jeder kann seinen Beitrag zum Klimaschutz oder Dekarbonisierung leisten

Zuerst sind wir im Alltag möglichst energiebewusst. Sicher können wir noch besser werden und wir versichern, wir arbeiten daran.

Konkret sind wir als Bausachverständige an wesentlichen Entscheidungen im Bauwesen beteiligt und befördern mit einem schadensfreien Bauen eine möglichst hohe Lebensdauer von Bauteilen und Gebäuden und damit möglichst hohe Energieeffizienz bei der Sanierung und Neubau sowie Nutzung von Gebäuden.

In der WTA Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege arbeiten wir an den allgemein anerkannten Regeln für nachhaltiges Bauen und Denkmalpflege. Vor Einführung neuer Produkte, Baustoffe und Technologien achten wir auf Nachhaltigkeit und Fragen des Klimaschutzes.

Zu lokale Ortsterminen erscheinen wir gern per pedes, Rad oder ÖPNV. Notwendige Dienstreisen werden bevorzugt mit Bahn und soweit notwendig per effizientem KFZ mit voll-elektrische Antrieben, gespeist aus erneuerbarem Öko-Strom durchgeführt. Auf innerdeutsche Flüge verzichten wir.

Über alles (Mobilität, Wärme, Büro, Ausstattung, etc.) emittieren wir derzeit trotz aller Sparbemühungen ca. 0,1 tCO2 je durchschnittlichen Gutachtenauftrag (ermittelt über den CO2 Rechner des Umweltbundesamtes), welchen wir seit 2019 durch Spenden in Höhe von 2,50 je Gutachten für anerkannte Klimaschutzprojekte kompensieren. Damit neutralisieren wir unseren CO2 Fußabdruck weitgehend, leisten einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz für derzeit nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Bauwesen.

Damit arbeiten wir für Sie seit 2019 klimaneutral.

Und privat verzichten wir auf die üblichen Dienstwagenprivilegien für den Weg zur Arbeit und sind per pedes, Rad oder ÖPNV unterwegs.

weitere Informationen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
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Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Publikationen

Publikationen und Veröffentlichungen

  • BAUSUBSTANZ Zeitschrift für nachhaltiges Bauen, Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
    WTA-Reviewed – Einen besonderen Stellenwert haben die autorisierten Beiträge der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA, die als Zusammenschluss führender Fachleute aus Wissenschaft / Forschung und Praxis regelmäßig wertvolle Erkenntnisse für die Baufachwelt erarbeitet. In einer eigenen Rubrik präsentieren sie brandneues Fachwissen aus ihrer Arbeit.
    4 x jährlich Im Fraunhofer IRB Verlag erhältlich >>>
  • WTA-Merkblatt 11-1 Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen
  • WTA-Merkblatt 8-1 Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude
  • WTA-Merkblatt 8-5 Innendämmung
  • WTA-Merkblatt 8-4 Außenbekleidungen
  • WTA-Merkblatt 8-10 Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden, ersetzt: EnEV: Möglichkeiten und Grenzen
  • WTA-Merkblatt 8-11 Schallschutz bei Fachwerkgebäuden
  • WTA-Merkblatt 8-14 Ertüchtigung von Holzbalkendecken, Balkenköpfe in Außenwänden
  • WTA-Merkblatt 8-3 Ausfachung von Sichtfachwerk
  • Alle WTA-Merkblätter im Fraunhofer IRB Verlag jetzt auch als pdf zum herunterladen >>>

Verteiler für Pressemeldungen

  • Zum Eintragen senden Sie bitte eine Mail an:
    presse[at]gsb-experten.de mit dem Betreff: Eintragen
  • Zum Austragen senden Sie bitte eine Mail an:
    presse[at]gsb-experten.de mit dem Betreff: Austragen

Gesetze und Verordnungen

  • Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV)
  • Bundesministerium der Justiz >>>

Bautechnische Regelwerke

  • Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V (WTA) >>>
  • Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) >>>

Publikationen zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik

In EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

  • „1.5 anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
  • ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde….
  • 3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
  • ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.

Sachverständige Bewertung:

In Deutschland trifft die Vermutung, allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein, zum Beispiel auf:

  • die Standards der ISO Internationale Organisation for Standardization,
  • Normen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.,
  • die Merkblätter der WTA Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.,
  • die Richtlinien des VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. sowie
  • die einschlägigen Handwerksregeln, welche z.B. als Lehrinhalte in der Gesellenausbildung durch Fachbücher vermittelt werden zu.

Ob diese Vermutung den Tatsachen entspricht, muss für den Einzelfall sachverständig geprüft und bewertet werten. Weitere Informationen und Fragestellungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.