Bauteilöffnung

Warum führt der Bausachverständige keine Bauteilöffnung zur Begutachtung bzw. Probenentnahme durch?

Im Rahmen der Bauwerksanalyse zur Ursachenermittlung von Bauschäden ist es teilweise erforderlich Bauteilöffnungen durchzuführen und ggf. Baustoffproben für labortechnische Untersuchungen zu entnehmen.

Der akademisch ausgebildete Bausachverständige ist in der Regel weder handwerklich noch technologisch in der Lage Bauleistungen auszuführen noch deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Bausachverständige Bauleistungen ab. Auch darf der Bausachverständige aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Bauleistungen bzw. Bauaufträge als Bauträger an Subunternehmer beauftragen.

Der Bausachverständige kann die Bauteilöffnung planen, überwachen und ggf. auch bei der Abnahme mitwirken. Deshalb liegen die Bauleistungen zur Bauteilöffnung und ggf. auch der Verschluß im Aufgabenbereich des Auftraggebers der Begutachtung. Es ist somit Sache des Auftraggebers bzw. im Verantwortungsbereich der Parteien einen begutachtungsfähigen Zustand ggf. durch Gerüststellung, Hubbühne bzw. durch Bauteilöffnungen, Versuche,  Ersatzbauwerke, etc sicherzustellen.

Bei labortechnischen Baustoffuntersuchungen ist ggf. ein akkreditiertes Baustofflabor z.B. zur Entnahme von Bohrkernen hinzuzuziehen.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.

Labor

Forschungs Labor zur labortechnischen Analyse und Ursachenforschung von Bauschäden

In unserem zentralen GSB Labor führen wir im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung und Schadenanalyse labortechnische Untersuchungen von Material- bzw. Baustoffproben durch. Neben diversen messtechnischen Untersuchungen erfolgt die Aufbereitung von Proben zur mikroskopischen Untersuchung sowie zur chemischen und bauphysikalischen Labor-Analyse. So kann in der vergleichenden Untersuchung die Wasseraufnahme, Temperaturdehnung, Konsistenz und andere Baustoffeigenschaften bestimmt werden.
Bei Baumängeln und Bauschäden können Beweisstücke labortechnisch z.B. auf Risse und Quetschungen untersucht werden und im Rahmen der Beweissicherung durch bildgebende Verfahren Schadensursachen objektiviert werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Labor-Untersuchungen ausschließlich im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung bei der Baschadensanalyse anbieten können.

Als unabhängige und anerkannte Bausachverständige sind wir seit 1996 für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie mit unseren Niederlassungen für Nord- Ost- und Mitteldeutschland in Berlin, Leipzig und Erfurt tätig.

Zulassung am Gericht

Der Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
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Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.