Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen

Über den Dächern von Berlin

Sachverständige für Dächer – Schäden und Mängel an Dachkonstruktionen

Beinhaltet Schäden an Dächern z.B. durch Fehler bei der Planung und Ausführung von Dächern, nachträgliche Überlastung etwa bei der Sanierung oder Errichtung von Solaranlagen sowie Verminderung der Tragfähigkeit wegen Bauschäden durch mangelhafte Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Alter und Abnutzung der Dächer z.B. nach Sturmschäden oder durch eindringendes Niederschlagswasser.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis der Dächer

Die Anforderungen an Dächer bezüglich Regendichtigkeit und Dauerhaftigkeit steigen. Moderne Materialien ermöglichen gewagte  Konstruktionen und erweitern den architektonischen Gestaltungsspielraum. Ihre Dauerhaftigkeit müssen sie oftmals erst noch beweisen. Veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel z.B. durch Starkregen und Stürme sowie die vermehrte Installation von Solaranlagen erhöhen die Beanspruchung. Nur durch gewissenhafte Planung, Ausführung und Instandhaltung lässt sich die dauerhafte Regensicherheit und Gebrauchstauglichkeit moderner Dächer dauerhaft gewährleisten. Dies stellt hohe Anforderungen an die am Bau beteiligten Architekten, Ingenieure und Handwerker.

Mängel und Schäden an Flachdächern, flach geneigten Dächern, Pultdächern, Satteldächern, Bogendächern, Kuppeln und Turmkappen. 

Neben den einschlägigen Normen und Handwerksregeln sind bei der Planung, Konstruktion und Ausführung die Vorgaben der Hersteller und ggf. auch der Fachverbände zu berücksichtigen. So sind z. B die DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ und DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ maßgeblich für die Dachdeckung. Für die Tragkonstruktion der Dächer sind je nach Ausführung die DIN 18331 „Betonarbeiten“, DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ sowie DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ maßgebend. Im Anwendungsfall sind auch die Vorgaben für die Wärmedämmung sowie die einschlägigen Normen für Überkopfverglasungen oder die DIN 18384 „Blitzschutzanlagen“ zu berücksichtigen. Bei historischen Dächern in der Denkmapflege z. B. bei Reetdächern oder Kuppeln aus Naturstein weisen Fachliteratur, die Regeln der WTA sowie historische Handwerksregeln, etwa des Dachdeckerhandwerks, den Weg zum schadenfreien Bauen.

Häufige Fehlerquellen bei Planung, Ausführung und Instandhaltung der Dächer

  • fehlerhafter statischer Nachweis z. B. wegen zusätzlicher Lasten aus PV- bzw. Solaranlagen oder fehlerhafter Bemessung des Dachtragwerkes
  • zu geringe Neigung des Daches
  • ungeeignete Dachdeckung für den vorgesehenen Einsatzzweck
  • mangelhafte handwerkliche Ausführung unter anderem bei widriger Witterung
  • Verwendung ungeeigneter Materialkombinationen
  • fehlende bzw. mangelhafte Überlappung und Verklebung
  • fehlende bzw. mangelhafte Befestigung
  • mangelhafte Untergrundvorbereitung
  • falsche Bemessung und Ausführung der Dachentwässerung z.B. fehlende Notentwässerung und zu geringe Querschnitte
  • fehlende Wartung sowie mangelhafte Instandhaltung und Instandsetzung

Weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen auf Anfrage.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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