Lüftung von Wohnungen

Bauliche Voraussetzungen für eine mangelfreie Lüftung von Wohnungen

Die mangelfreie Lüftung von Wohnungen ist eine wesentliche Voraussetzung für hygienische gesunde Wohnverhältnisse als Grundbedingung für die Sicherstellung des Wohnwertes und damit Vermietbarkeit ohne Mietminderung. Insbesondere bei Mietrechtsstreitigkeiten wegen Schimmelbefall oder Fogging entzünden sich die Emotionen zwischen den Parteien ob und wie richtig gelüftet wurde. Zahlreiche Lüftungsratgeber besprechen die Vorteile der benutzerabhängigen Stoßlüftung und wie und wie oft diese auszuführen ist. Zweifelsfrei ist die Stoßlüftung gerade im Winter eine wirksame Methode zur Erneuerung oder Austausch der Raumluft. Das Maß des Austausches wird als Luftwechselrate bezeichnet und dient der Entsorgung verbrauchter Raumluft bzw. Entfernung von Luftschadstoffen wie erhöhten CO2 Werten, erhöhter Luftfeuchtigkeit, Staub sowie Ausgasungen von Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen und Zuführung von Sauerstoff. Luftreiniger können das Lüften von Wohnräumen nicht ersetzen.

Historische Lüftungsregeln

Historisch betrachtet gab es nur zwei Arten von gewollter Lüftung von Wohnungen. Einerseits die benutzerunabhängige Falz- und Fugenlüftung sowie die benutzerabhängige Fensterlüftung durch Öffnung der Fensterflügel z.B. bei der Stoßlüftung. Daneben existiert bei undichter Bauweise ein mehr oder weniger großer ungewollter Leckageluftstrom durch Ritzen, Löcher und und undichte Anschlüsse.

Mit der ersten Ölkrise und der Umrüstung der raumluftabhängigen Ofenheizung auf raumluftunabhängige Zentralheizungen wuchsen die Bestrebungen bzw. Anforderungen nach einer dichten Gebäudehülle. Durch die Industrie wurden wirksame Falzdichtungen aus Kunststoff sowie Klebebänder für dauerhaft winddichte Bauteilanschlüsse und Dampf- bzw. Windsperren entwickelt und bei der Sanierung und Neubau von Wohnungen eingesetzt.

Die Fensterlüftung

Fenster dürfen einen definierten Fugendurchlasskoeffizient nicht überschreiten und der Bauteilanschluss muss innenseitig nicht nur winddicht, sondern auch dampfdicht ausgeführt werden und für die Gebäudehülle wurde ein Differenzdruck-Messverfahren entwickelt, um den Leckageluftstrom messen und reduzieren zu können.

Nach ca. 1990 waren die Gebäude so dicht, dass es vermehrt zu Nässeschäden in Wohnungen mit Schimmelbefall sowie vermehrt völlig neuartige Schwarzstaubablagerungen beobachtet wurden. Wegen des vermehrten Schimmelbefalls wurden zahlreiche Untersuchungen zum Lüftungsverhalten von Wohnungsnutzern durchgeführt und Lüftungsratgeber mit Hinweisen zur richtigen Stoßlüftung entwickelt und herausgegeben. Die Schwarzstaubablagerungen geisterten bis heute als Fogging-Phänomen durch die Medien.

Die Bauforschung

Die Bauforschung nahm sich das Problem an und entwickelte mit der Industrie diverse Lüfter für Fenster und Außenwände und mit der Neuausgabe der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ erblickte das „Lüftungskonzept“ das Licht der Welt. Darin wurde eine definierte benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung auch bei freier Fensterlüftung gefordert. Aus sachverständiger Sicht entspricht diese benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung der vorher vorhandenen und baulich vorausgesetzten freien Falz- und Fugenlüftung. So auch in der letzten Ausgabe der DIN 1946-6 vor dem Lüftungskonzept zu entnehmen. Die benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung bei der freien Lüftung von Wohnungen ist insofern keine Neuerfindung, sondern ein zurück zu den Jahrhunderte erprobten Anforderungen an die benutzerunabhängige Grund-Lüftung von Wohnungen, zumindest ein Stückweit. Eine Wohnung ohne benutzerunabhängige Grundlüftung (wie auch immer technisch umgesetzt) hat nie funktioniert und mutet dem Nutzer eine erhöhte „Zwangs-Lüftung“ zu.

DIN 1646-6 anerkannte Regel der Bautechnik?

Seit ca. 2000 werden somit regelmäßig bzw. standartmäßig Falzlüfter von Fensterbauern verbaut. Die Fensterindustrie hat Programme Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 bzw. zur einfachen Bemessung von Falzlüftern entwickelt. Wenn diese nicht eingebaut werden sollen, wird eine Bedenkeanmeldung mit Bezug auf die Feuchteschutzlüftung nach DIN 1946-6 Lüftung von Wohnräumen empfohlen. Insofern entsprich die DIN 1646-6 Lüftung von Wohnräumen den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Das Lüftungskonzept

Mit der Verbreitung des Lüftungskonzeptes und deren fachgerechte bauliche Umsetzung verringerten sich die Schimmelfälle aber es werden auch die Schwächen dieser überschlägigen Berechnung offensichtlich. Es lassen sich längst nicht alle Fälle hinreichend sicher beurteilen. Insofern sind dann ggf. zusätzliche bauphysikalische Berechnungen zur Beurteilung der Lüftung von Wohnräumen erforderlich. Diese fliesen insofern allgemein anerkannt in das Regelwerk ein. So können neue Anforderungen bei der regelmäßigen Überarbeitung der Lüftungsnorm aufgenommen werden.

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Schimmel

Sachverständiger für Schimmel -Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung

Das Schimmel-Problem

Schimmel-Bildung in Wohnungen weisen auf Wasserschäden sowie eine ungesunde Wohnraumluft hin und stellen eine Gesundheitsgefährdung dar. Unzählige Rechtsstreitigkeiten belegen die Problematik. Die Ursachen für das verstärkte Auftreten der Schimmelpilze in Wohnräumen liegt an mangelhafter Planung und Ausführung von Wohngebäuden (allgemein anerkannte Regeln zur Lüftung von Wohnungen)und der verständlichen Absicht, der Nutzer Energie zu sparen.

Die Schimmel-Gefahr

Die Schimmel-Gefahr für den Nutzer geht von einer erhöhten Konzentration von Luftschadstoffen aus. Diese sind erhöhte Luftfeuchtigkeit als klimatische Voraussetzung von Schimmel- und Pilzwachstum und der damit verbundenen Erhöhung der Konzentration der allergieauslösenden Pilzsporen. Weiter Luftschadstoffe können als Ausgasungen von diversen Baustoffen (Putz, Estrich, Tapeten, Farbe, Bodenbeläge, Parkett, Laminat, Klebstoffen, Dichtstoffen, etc.), Einrichtungsgegenständen (Möbel aus Spanplatten und deren Beschichtungen, Lacke, Lasuren, Wachse, Vorhänge, Polstermöbel, Teppiche, etc.) und Ausstattung mit Geräten (Fernsehapparat, Computer, Drucker, Staubsauger, Telefon, Herd, Waschmaschine, Trockner, etc.) entstehen. Diese stellen bei einer erhöhten Luftkonzentration eine Gesundheitsgefährdung dar. Bestimmte Luftschadstoffe führen bei bestimmten klimatischen Bedingungen zum “Fogging”

Erhöhte relative Luftfeuchtigkeit 

Erhöhte Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen kann auf eindringende, aufsteigende und kondensierende Feuchtigkeit durch Menschen, Tiere, Pflanzen, Küche, Bad, etc. zurückzuführen sein.
Als normale Luftfeuchtigkeit bezeichnet mann im Sommer die Werte des Außenklimas. Bei Regen hohe Luftfeuchtigkeit und bei Sonne und Wind geringe Luftfeuchtigkeit. Durch eine funktionierende Grund- und Bedarfslüftung kann sich keine Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen anreichern. Das Wohnraumklima befindet sich mit dem Außenklima im Gleichgewicht. Die Gefahr für Schimmel-Bildung ist gering.
Im Winter bestehen große Temperaturunterschiede zwischen Wohnraumklima und Außenraumklima. In gut beheizten Wohnräumen sinkt bei funktionierender Grund- und Bedarfslüftung die Luftfeuchtigkeit ab. Kühlt sich feuchtwarme Luft ab, steigt die relative Luftfeuchtigkeit an und an kalten Oberflächen bildet sich Kondensat. Das Wohnraumklima befindet sich nur bei funktionierender Grund- und Bedarfslüftung im Gleichgewicht. Die Gefahr für Schimmel-Bildung ist erhöht.

Kondensat an kalten Oberflächen

Durch die großen Temperaturunterschiede zwischen Wohnraumklima und Außenklima besteht bei entsprechender Oberflächentemperatur und hoher relativer Luftfeuchtigkeit schnell die Möglichkeit der Kondensatbildung. Der Grenzwert für die Kondensatbildung lässt sich aus der Oberflächentemperatur und relativen Luftfeuchtigkeit ermitteln. Dieser ist bauteil- bzw. objektspezifisch. Je höher die Wärmedämmung, desto höher die Oberflächentemperatur. Bei einer guten Wärmedämmung sind Wärmebrücken besonders anfällig gegenüber Kondensatbildung. Fenster- und Türleibungen, Raumecken, Decken- und Wandeinbindungen, unterschiedliche Materialien mit unterschiedlichen Wärmedämmeigenschaften in einem Bauteil und deren Verbindungen stellen Wärmebrücken dar. Durch gezielte Bauplanung und sorgfältige Ausführung können Wärmebrücken minimiert werden.

Funktionierende Grund- und Bedarfslüftung

Durch die Lüftung wird sichergestellt, dass das  Wohnraumklima und Außenklima  sich im Gleichgewicht befindet.
Als Grundlüftung bzw. Feuchteschutzlüftung bezeichnet mann eine kontinuierliche bedarfsunabhängige Wohnraumlüftung. Diese erfolgt als freie Fugen- bzw. Spaltlüftung durch Winddruck und Windsog, durch eine Abluftanlage mittels Kaminsog oder Entlüftung in Kombination mit der freien Fugen- bzw. Spaltlüftung für die Zuluft oder durch eine Wohnraumlüftung mit Zuluft- und Abluftanlage in Kombination mit einem Wärmetauscher. Die Grundlüftung muss eine Mindestluftwechselrate sicher stellen. Da die freie Fugen- und Spaltlüftung vom Winddruck abhängig ist, können bei Windstille oder in windgeschützten Lagen zusätzliche Maßnahmen notwendig werden. Eine zu hohe Luftwechselrate verschwendet Energie und verstößt gegen die Energieeinsparungsverordnung. Eine zu geringe Luftwechselrate führt zur Anreicherung von gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen. Die tatsächliche Luftwechselrate kann gemessen und mit den erforderlichen Werten verglichen werden. Sie stellt das Gleichgewicht zwischen Innen- und Außenklima im Normalzustand sicher.
Die Bedarfslüftung erfolgt über die Fensterlüftung und bedarfsgerecht geschaltete Abluftanlagen in Küche und Bad. Die Fensterlüftung sollte als Stoßlüftung möglichst als Querlüftung über mehrere Fenster erfolgen. Sie erfolgt auf Veranlassung und nach Bedarf des Nutzers z.B. nach dem Rauchen, nach dem Duschen oder nach dem Kochen. Sie ist Nutzer- abhängig. Geschaltete Abluftanlagen werden zeitgesteuert und durch Schalter z.B. Lichtschalter betätigt. Sie sind bei bedarfsgerechter Schaltung weniger abhängig vom Nutzerverhalten. Menschen besitzen kein Sinnesorgan für das Feuchteempfinden. Schwitzen und trockene Lippen können auf erhöhte oder geringe Luftfeuchtigkeit hinweisen.

Schimmel-Vermeidung bei ungünstigen baulichen Bedingungen

Bei ungünstigen baulichen Bedingungen z.B. bei historischen Gebäuden mit geringem Wärmedämmstandard hilft eine verstärkte Grundlüftung (Erhöhung der Luftwechselrate). Diese kann durch Feuchtigkeitssensoren bedarfsgerecht und energetisch sinnvoll gesteuert werden. Dies führt zu einem höheren Energieeinsatz. Die Erhöhung der Bedarfslüftung als Fensterlüftung durch Dauerlüftung (Kippstellung) führt zu überhöhten Energieverlusten und kann zu Bauwerksschäden im Bereich der Fensterleibung und des Fenstersturzes führen. Eine verstärkte Stoßlüftung kann zur Verminderung der Schimmel-Bildung führen. Sie ist mit erhöhtem Heizwärmebedarf verbunden.
Sind einzelne Wohnräume nicht bzw. geringer beheizt, besteht ein Temperaturgefälle. Gelangt feuchtwarme Luft in kältere Räume so besteht erhöhte Gefahr der Kondensatbildung einschließlich Schimmel-Bildung. Halten Sie die Türen geschlossen.
Die Räume sollten separat beheizt werden, kein Heizen über andere Räume.
Bei ungünstigen Windruckverhältnissen kann feuchtwarme Luft auch bei geschlossenen Räumen über die Türen in kältere Räume gelangen. Hier ist mittels geeigneter Maßnahmen (Abluftanlage) der Luftstrom zu regulieren.
Der Luftstrom in einer Wohnung sollte von den kalten Räumen in die warmen und feuchten Räume erfolgen und dort über eine Abluftanlage oder Kaminsog abgeführt werden.

Sofortmaßnahmen bei Schimmelbildung

Bei leichtem Schimmel-Befall empfehlen wir den Schimmel-Ratgeber des Umweltbundesamtes. Helfen die Empfehlungen des Ratgebers nicht weiter, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein bauliches Problem handelt. Unabhängig von der Ursache der Schimmel-Bildung sollten sie sich in Räumen mit akutem Schimmelbefall bzw. großen Schimmel-Flecken oder Schimmel-Geruch nicht länger aufhalten. Lassen sie sich bei gesundheitlichen Problemen ärztlich untersuchen. Informieren Sie Ihren Hausverwalter/Eigentümer. Bei umfangreichen Schimmel-Befall bestellen Sie einen Sachverständigen zu Schadensfeststellung und Ursachenermittlung.

Die hier getroffenen Aussagen zu Schimmel-Befall dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beratung für den Einzelfall dar. Unerlaubte Weiterverwendung verstößt gegen den Urheberrechtsschutz. Es besteht Haftungsausschluß für die Richtigkeit. Die Informationen unterliegen dem technischen Fortschritt.

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