Lüftung von Wohnungen

GSB_Gutachten

Bauliche Voraussetzungen für eine mangelfreie Lüftung von Wohnungen

Die mangelfreie Lüftung von Wohnungen ist eine wesentliche Voraussetzung für hygienische gesunde Wohnverhältnisse als Grundbedingung für die Sicherstellung des Wohnwertes und damit Vermietbarkeit ohne Mietminderung. Insbesondere bei Mietrechtsstreitigkeiten wegen Schimmelbefall oder Fogging entzünden sich die Emotionen zwischen den Parteien ob und wie richtig gelüftet wurde. Zahlreiche Lüftungsratgeber besprechen die Vorteile der benutzerabhängigen Stoßlüftung und wie und wie oft diese auszuführen ist. Zweifelsfrei ist die Stoßlüftung gerade im Winter eine wirksame Methode zur Erneuerung oder Austausch der Raumluft. Das Maß des Austausches wird als Luftwechselrate bezeichnet und dient der Entsorgung verbrauchter Raumluft bzw. Entfernung von Luftschadstoffen wie erhöhten CO2 Werten, erhöhter Luftfeuchtigkeit, Staub sowie Ausgasungen von Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen und Zuführung von Sauerstoff. Luftreiniger können das Lüften von Wohnräumen nicht ersetzen.

Historische Lüftungsregeln

Historisch betrachtet gab es nur zwei Arten von gewollter Lüftung von Wohnungen. Einerseits die benutzerunabhängige Falz- und Fugenlüftung sowie die benutzerabhängige Fensterlüftung durch Öffnung der Fensterflügel z.B. bei der Stoßlüftung. Daneben existiert bei undichter Bauweise ein mehr oder weniger großer ungewollter Leckageluftstrom durch Ritzen, Löcher und und undichte Anschlüsse.

Mit der ersten Ölkrise und der Umrüstung der raumluftabhängigen Ofenheizung auf raumluftunabhängige Zentralheizungen wuchsen die Bestrebungen bzw. Anforderungen nach einer dichten Gebäudehülle. Durch die Industrie wurden wirksame Falzdichtungen aus Kunststoff sowie Klebebänder für dauerhaft winddichte Bauteilanschlüsse und Dampf- bzw. Windsperren entwickelt und bei der Sanierung und Neubau von Wohnungen eingesetzt.

Die Fensterlüftung

Fenster dürfen einen definierten Fugendurchlasskoeffizient nicht überschreiten und der Bauteilanschluss muss innenseitig nicht nur winddicht, sondern auch dampfdicht ausgeführt werden und für die Gebäudehülle wurde ein Differenzdruck-Messverfahren entwickelt, um den Leckageluftstrom messen und reduzieren zu können.

Nach ca. 1990 waren die Gebäude so dicht, dass es vermehrt zu Nässeschäden in Wohnungen mit Schimmelbefall sowie vermehrt völlig neuartige Schwarzstaubablagerungen beobachtet wurden. Wegen des vermehrten Schimmelbefalls wurden zahlreiche Untersuchungen zum Lüftungsverhalten von Wohnungsnutzern durchgeführt und Lüftungsratgeber mit Hinweisen zur richtigen Stoßlüftung entwickelt und herausgegeben. Die Schwarzstaubablagerungen geisterten bis heute als Fogging-Phänomen durch die Medien.

Die Bauforschung

Die Bauforschung nahm sich das Problem an und entwickelte mit der Industrie diverse Lüfter für Fenster und Außenwände und mit der Neuausgabe der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ erblickte das „Lüftungskonzept“ das Licht der Welt. Darin wurde eine definierte benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung auch bei freier Fensterlüftung gefordert. Aus sachverständiger Sicht entspricht diese benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung der vorher vorhandenen und baulich vorausgesetzten freien Falz- und Fugenlüftung. So auch in der letzten Ausgabe der DIN 1946-6 vor dem Lüftungskonzept zu entnehmen. Die benutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung bei der freien Lüftung von Wohnungen ist insofern keine Neuerfindung, sondern ein zurück zu den Jahrhunderte erprobten Anforderungen an die benutzerunabhängige Grund-Lüftung von Wohnungen, zumindest ein Stückweit. Eine Wohnung ohne benutzerunabhängige Grundlüftung (wie auch immer technisch umgesetzt) hat nie funktioniert und mutet dem Nutzer eine erhöhte „Zwangs-Lüftung“ zu.

DIN 1646-6 anerkannte Regel der Bautechnik?

Seit ca. 2000 werden somit regelmäßig bzw. standartmäßig Falzlüfter von Fensterbauern verbaut. Die Fensterindustrie hat Programme Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 bzw. zur einfachen Bemessung von Falzlüftern entwickelt. Wenn diese nicht eingebaut werden sollen, wird eine Bedenkeanmeldung mit Bezug auf die Feuchteschutzlüftung nach DIN 1946-6 Lüftung von Wohnräumen empfohlen. Insofern entsprich die DIN 1646-6 Lüftung von Wohnräumen den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Das Lüftungskonzept

Mit der Verbreitung des Lüftungskonzeptes und deren fachgerechte bauliche Umsetzung verringerten sich die Schimmelfälle aber es werden auch die Schwächen dieser überschlägigen Berechnung offensichtlich. Es lassen sich längst nicht alle Fälle hinreichend sicher beurteilen. Insofern sind dann ggf. zusätzliche bauphysikalische Berechnungen zur Beurteilung der Lüftung von Wohnräumen erforderlich. Diese fliesen insofern allgemein anerkannt in das Regelwerk ein. So können neue Anforderungen bei der regelmäßigen Überarbeitung der Lüftungsnorm aufgenommen werden.

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