Schäden an Verkehrseinrichtung

Als Sachverständiger für Verkehrssicherung und für Schäden an Verkehrseinrichtung erstellen wir bundesweit Gutachten zu Schäden verursacht durch Kfz bzw. Unfallschäden an baulichen Anlagen im Straßenbau einschl. Verkehrseinrichtungen aller Art wie Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen. Entsprechend StVO § 43 gehören dazu auch vorübergehende Leiteinrichtungen, Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde bei der Baustellenabsicherung. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Entsprechend Anlage 4 der StVO begutachten wir auch Schäden an Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen wie Absperrschranke, Baken, Absperrtafeln ggf. auch mit Lichtsignalanlagen sowie sonstige Einrichtungen zur Kennzeichnung gefährlicher Stellen wie Richtungstafeln, Leitplatten oder Leitpfosten zur Kennzeichnung des Straßenverlaufes.

Als Gutachter und Sachverständige bewerten wir ebenso Schäden an Verkehrszeichen aller Art wie Schildern mit Gefahren-, Warn- und Vorschriftszeichen einschließlich Pfosten, Masten und Schilderbrücken.

Insbesondere bei der Verkehrssicherung bei Straßenbaumaßnahmen stellen Engstellen ein erhöhtes Gefahrenpotential dar, bei denen es regelmäßig zu Schäden durch Kfz-Unfälle kommt. Da die Unfallschäden durch die Verkehrssicherungsunternehmen zeitnah beseitigt werden, ist für eine spätere Begutachtung eine fotografische Beweissicherung einschl. der Unfallskizzen hilfreich. Als Gerichtssachverständige bewerten wir regelmäßig die Schäden an Verkehrseinrichtung der Ursache nach und ermitteln den angemessenen Aufwand zum ortsüblichen Vergleichspreis.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Dachschäden durch PV & Solar

Schäden an Dächern durch Dachaufbauten wie Photovoltaik- und Solaranlagen und Klimageräte

Bei der nachträglichen Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf vorhandenen Dächern kommt es immer wieder zu Beschädigungen. Diese können zu erheblichen Kosten für die Beseitigung der Dachschäden führen und ggf. sogar zum finanziellen Totalschaden führen.

Dachschäden durch fehlerhafte Planung einer PV- bzw. Solaranlage

Voraussetzung für eine nachhaltige Investition ist die Eignung der vorhandenen Dachflächen für die Errichtung von PV- bzw. Solar-Anlagen. Neben der Neigung und Ausrichtung ist die Art der Dachhaut und die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion entscheidend für einen hohen Ertrag über die gesamte Lebensdauer. Ein Dachschaden kann schnell die Wirtschaftlichkeit einer Anlage in Frage stellen.

So besitzen manche optimierte Dachkonstruktionen kaum bzw. nur geringe Reserven für zusätzliche Dachaufbauten aller Art. Insofern ist insbesondere bei weitgespannten Hallendächern eine vertiefende Betrachtung der vorhandenen Dachkonstruktion mit Erstellung eines rechnerischen Nachweises der Standsicherheit erforderlich. Weist die vorhandene Dachkonstruktion keine bzw. nur zu geringe Tragfähigkeitsreserven auf oder sind Mängel und sonstige Dachschäden vorhanden, so sind entsprechende Ertüchtigungen, Verstärkungen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion erforderlich.

Je nach Art der Befestigung der Unterkonstruktion ergeben sich eine Vielzahl von Durchdringungen der Dachhaut. Jede stellt ein erhöhtes Schadensrisiko z.B. für eine Leckage dar. Soll deshalb z. B. bei Flachdächern mit einer Beschwerung gearbeitet werden, so ist mit höheren Lasten zu rechnen.

Dachschäden durch fehlerhafte Errichtung bzw. Montage der PV- bzw. Solaranlage

Photovoltaikmodule und Solarkollektoren weisen teilweise recht scharfkantige Ecken und Kannten auf. Auch das Gewicht ist je nach Bauart und Größe nicht unerheblich. Je nach Montagtechnologie wird eine Kran- oder Handmontage durchgeführt. Bei Verstoß gegen die Montagerichtlinien der Hersteller oder bei schlechten Witterungsverhältnissen kann es zu Beschädigungen der Dachhaut oder auch zu einer Überlastung der Dachkonstruktion kommen. Insbesondere Flachdächer aus Bitumen- bzw. Kunststoffbahnen aber auch Dächer aus Profil- oder Sandwich-Elementen sind empfindlich für Dachschäden durch fehlerhafte Montagearbeiten.

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Sachverständige

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten

Als GSB Sachverständigenbüro erstellen die GSB Experten seit 1996 als Sachverständige im deutschen Bauwesen Gutachten aller Art. Als Generalgutachter bearbeiten wir bundesweit große und mittlere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen zur gerichtlichen und außergerichtlichen Beweissicherung sowie zur Ermittlung von ortsüblichen Preisen von Leistungen im Bauwesen und Grundstücken durch.

Der GSB Sachverständige

Der Gründer und Inhaber des GSB Sachverständigenbüros ist seit 1991 Meister im Bau-Handwerk, seit 1996 Diplomingenieur im deutschen Bauwesen, seit 1998 zur Bauvorlage berechtigtes Mitglied der Architektenkammer, seit 1999 öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Bauwesen (nach 2-jährigem zertifizierten Weiterbildungsstudium zum IHK Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Bewertung von Grundstücken). Als Mitglied in städtebaulichen, denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Gremien bzw. Referaten ist er an zahlreichen Publikationen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen beteiligt. So z.B. an den Merkblättern der WTA Wissenschaftlich-technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege. Als planender bzw. sachverständiger Architekt hat er große Neubauvorhaben des Bundes erfolgreich begleitet. Das Sanierungsprojekt Wohnstallhaus im Klosterhof wurde als herausragendes Einzeldenkmal mit dem Denkmalschutzpreis 2000 ausgezeichnet.

Als Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros GSB Experten ist er mit sachverständigen Mitarbeitern bundesweit bei umfangreichen Prüfaufträgen großer deutscher Unternehmen z.B. internationale Handels-, und Baukonzerne, Inrastrukturunternehmen wie DB-Netz, große und mittelständische Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Versicherungsunternehmen, Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie regionale Bauunternehmen und Wohnungseigentümergesellschaften bzw. Hausverwaltungen wie auch im Privatauftrag tätig. Bei der Gutachtenerstattung kann auf die umfangreichen messtechnischen Möglichkeiten der GSB Experten zurückgegriffen werden. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Interne Qualitätskontrolle

Die sachverständigen Mitarbeiter und Assistenten wurden je nach Sachgebiet weitergebildet und haben sich auf unterschiedliche Teilgebiete spezialisiert. Alle Gutachten werden nach dem Vier-Augen-Prinzip durch mindestens einen zweiten GSB Sachverständigen gesichtet und im Ergebnis bestätigt.

Der GSB Sachverständige als Genralgutachter

Als Genralgutachter sind wir es gewohnt umfangreiche und komplexe Fragestellungen zu beantworten. Dabei ziehen wir bei Bedarf Fachgutachter hinzu bzw. empfehlen unseren Auftraggebern externe Fachgutachter zu beauftragen. Als Generalgutachter koordinieren und prüfen wie die Fachgutachten und Laborberichte und bereiten die Ergebnisse im Zusammenhang zu verwertbaren Aussagen auf. Der GSB Sachverständige führt eine sachverständige Bewertung mit zusammenfassender Darstellung der eigenen Untersuchungsergebnisse durch und bestimmt ggf. Verantwortungbereiche. Bei Bedarf wird das Gutachten um eine monetäre Bewertung ergänzt.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung. Gern per E-Mail an mail@gsb-experten.de

GSB Weimar

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Weimar (Bausachverständiger in Weimar, Thüringen und Mitteldeutschland)

Bitte wenden Sie sich an unsere zentrale Auftragsannahme. Zum Beispiel wegen Angeboten, Sachverständigengebühren und Terminen. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr

per Zentral-Fax +49 3212 1024 925
sowie per E-Mail an mail@gsb-experten.de

Mobil unter +49 (0)179 11 45 360

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Zusendung von Gerichtsakten bitte nach telefonischer Absprache an die nachfolgende Adresse:

GSB Experten
Helmholzstraße 25
99425 Weimar

Tel-Kontakt: +49(0)3643-457861

Für sonstige Anfragen im Bundesgebiet oder Ausland wenden Sie sich bitte  an die zentrale Auftragsannahme telefonisch unter +49 (0)179 11 45 360
per Zentral-Fax +49 3212 1024 925
sowie per E-Mail an mail@gsb-experten.de

In der Regel wird jede Anfrage werktags innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Kernleistung der GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten Weimar:

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GSB Erfurt

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Erfurt (Bausachverständiger in Erfurt, Thüringen, Mitteldeutschland)

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99189 Erfurt-Friedrichsdorf

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Kernleistung der GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten Erfurt:

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GSB Berlin

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Berlin (Bausachverständiger in Berlin, Brandenburg und Norddeutschland)

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Mobil unter +49 (0)179 11 45 360

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GSB Experten
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10969 Berlin

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GSB Leipzig

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Leipzig (Bausachverständiger in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Sachsen, Halle, Magdeburg, Dessau, Sachsen-Anhalt und Altenburg, Gera, Ost-Thüringen)

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GSB Experten
Hauptmannstr. 1
04109 Leipzig

Tel-Kontakt: +49(0)341-14969796

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Kernleistung der GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten Berlin:

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Beweissicherung

Sachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen – bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beweissicherung

Bei der Beweissicherung im Bauwesen erstellen der GSB Bausachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Bauherren sowie von Bauunternehmen eine Dokumentation von verschiedenen Bauzuständen. Durch die sachverständige Zustandserfassung können etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen vermieden werden. So tragen wir mit der Begutachtung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei.  Mit der digitalen bildgebenden Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte und vermeiden Wertverluste.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beweissicherung nach VOB Teil B §3 Abs. 4 z.B. bei HDI-Unterfangungen, Unterfangungen nach DIN 4123 sowie bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen auf das Baufeld und auf die benachbarten bzw. angrenzenden Grundstücke und Bebauung.  Bei Infrastrukturprojekten und im Verkehrswegebau nehmen wir ganze Straßenzüge auf. Im Wasserbau und bei Tiefbaumaßnahmen insbesondere bei Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine sachverständige Beweissicherung erforderlich.

Ergänzend sind die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Klauseln zur Beweissicherung zu beachten.

In der gerichtlichen Beweissicherung erfolgt die Prüfung entsprechend gerichtlichem Beweisbeschluss durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen.

Beweissicherungsverfahren – Stufen der sachverständigen Beweissicherung im Bauwesen

1. Zustandserfassung und Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme – Erstaufnahme

  • digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen
  • Detailaufnahme offensichtliche setzungsrelevante Vorschäden z.B. Risse
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Vorschäden mit Bildbeweis
  • ggf. sachverständige Rissvermessung und Setzen von Rissmarken
  • ggf. ergänzende Messungen der Bauteilfeuchtigkeit
  • ggf. Probenentnahme und labortechnische Untersuchung
  • ggf. Bauvermessung, Erschütterungsmessung, etc.

2. Zustandserfassung und Beweissicherung als Zwischentermin – Zwischenaufnahme

  • Schadensfeststellung durch digitale hochauflösende Zustandserfassung aller betroffener Bereiche
  • Bewertung gemeldeter Schäden durch vergleichende Bilduntersuchung
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Bildvermessung
  • ggf. Sanierungsempfehlung
  • ggf. Ermittlung der Schadenssumme
  • ggf. Einholung von Angeboten zur Schadenbeseitigung
  • ggf. Feststellung der Schadenssumme
  • ggf. Mitwirkung bei der Abnahme von Maßnahmen zur Schadenbeseitigung

3. Zustandserfassung und Beweissicherung nach Abschluss der Baumaßnahme – Schlussaufnahme

  • abschließende Beweisaufnahme durch digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen wie zur Erstaufnahme
  • Freigabe bzw. Bestätigung, dass  keine Neuschäden mit Ursachenzusammenhang zur Baumaßnahme festgestellt wurden bzw. alle festgestellten Schäden fachgerecht beseitigt wurden
  • ggf. abschließende textliche Auflistung der zu Zwischenterminen festgestellten relevanten Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Zusammenstellung der abschließenden Schadenssumme

Allgemeine Erläuterung zur Beweissicherung

Ergänzend zur hochauflösenden Fotodokumentation von Fassaden, Innenräumen, Straßen, Wegen und Plätzen werden sonstige bauliche Anlagen wie Schienenwege, Brücken, Grünanlagen mit Bepflanzung, Schildern, Laternen, Oberleitungen, Masten und sämtliche Außenraummöblierung aufgenommen. Die originalen Bild- und Videodateien können im Schadenfall sachverständig ausgewertet und vermessen werden.

Für die Beweisaufnahme kommt aufwendige  Aufnahmetechnik mit Vollformatsensoren z.B. Canon EOS 5D zum Einsatz. Dadurch lassen sich auch unter schwierigen Lichtverhältnissen z.B. bei großer Helligkeit oder Dunkelheit beweiskräftige Aufnahmen mit enormer Detailgenauigkeit herstellen. Dabei werden bei Bedarf GEO-Daten wie GPS Koordinaten, Höhe über NN sowie Kompassdaten wie Aufnahmewinkel in die Bilddatei geschrieben. Somit lässt sich neben dem Aufnahmeort auch die Blickrichtung beweiskräftig dokumentieren. Mit entsprechender Software und Schnittstellentechnologie lassen sich die Bilddateien in die Planung bzw. Kartenmaterial einbinden und darstellen. Die Auswertung des Video- und Bildmaterials erfolgt ggf. mit Bildvermessung auf leistungsstarken Workstations mit kalibrierten 4k-Bildschirmen. Unsere leistungsstarke Aufnahme- und Auswertungstechnik entspricht höchsten Anforderungen und geht weit über normale Büroausstattung hinaus. So lassen sich manche Vorschäden erst am Bildschirm erkennen. Als Bild- bzw. Videobeweis ist die GSB Beweissicherung bei unzähligen Schadensfällen erfolgreich zum Einsatz gekommen.

Umfang einer durchschnittlichen Beweissicherung

Bei der Erstaufnahme vor Beginn einer Baumaßnahme soll ein benachbartes Grundstück einschl. Bebauung bis 5000 m² Außenflächen, Fassaden, Innenflächen erfasst werden. Hierfür werden bis zu 672 hochauflösende Bilddateien mit bis zu 30,4 Megapixel bzw. 6720 x 4480 Pixel je Bilddatei mit einem Speicherbedarf bis zu 5 GB im Dateiformat.jpg erstellt ggf zusätzlich mit GEO und Kompassdaten. Die Hochauflösende Aufnahmetechnik ermöglicht in Verbindung mit lichtstarken Zoomobjektiven eine effiziente Beweissicherung von Fassaden bis zur Hochhausgrenze. Ergänzend sind Aufnahmen mit Drohnen möglich. 

Die Bilddateien werden in bis zu 10 Bereiche bzw. Ordner sortiert. Es werden Druckvorlagen im Dateiformat.pdf für einen Bildband mit 4 Bildern je Seite A4 (168 Seiten) bzw. für eine Bildübersicht (Kontaktabzug) mit 42 Bildern je Seite (16 Seiten) mit Dateinamen je Grundstück erstellt. Zusätzlich wird je Grundstück ein Datenblatt mit Auflistung aller festgestellten relevanter Vorschäden sowie Lageplan/Kartenauszug mit Bildmarkierung als Druckvorlage erstellt. Die Lieferung des Beweissicherungsgutachtens erfolgt fälschungssicher auf Datenträger je nach Umfang auf CD, DVD oder schreibgeschützten USB-Stick, ggf. zusätzlich als Druckversion mit Bildübersicht in den bestellten Ausfertigungen.

Bei der Erstaufnahme vor Baubeginn von Straßen und befahrbaren Wegen ggf. auch Radwegen erfolgt die Beweissicherung durch Videofahrt bis 4K/12MP einfach je Fahrtrichtung mittels Videofahrzeug bzw. Fahrrad. Bei bedarf können bis zu 8 Kameras auf dem Videofahrzeug installiert werden und so eine 8-fache Aufzeichnung realisiert werden.  Die Lieferung erfolgt einfach auf Datenträger.

Zugänglichkeit und Fotoerlaubnis

Wir werden ausschließlich im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Grundstückeigentümers tätig. Wenn Sie als Grundstückseigentümer keine Beweissicherung wünschen, könnte dies im Schadenfall zu einem erhöhten Aufwand bei der Ursachenermittlung und unter Umständen zur Umkehr der Beweislast führen. Gleiches gilt, wenn durch Rechte Dritter z.B. Mieter, Gäste, etc. eine Beweissicherung nicht möglich ist. Eine Fotoerlaubnis ist unabdingbare Voraussetzung der Beweissicherung und gilt, ohne gesonderte Zustimmung, bei Beauftragung als erteilt. Der GSB Bausachverständige unterstützt den Auftraggeber bzw. Grundstückseigentümer bei der Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Zugänglichkeit betroffener Bereich kann ausschließlich der Grundstückseigentümer bzw dessen Mieter gewährleisten. Ggf. leistet der Auftraggeber technische Unterstützung.

Datenschutz in der Beweissicherung

Bei der digitalen fotografischen Beweissicherung ist die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Bildmaterial erforderlich. Zweck ist die die fotografische Zustandserfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Wir vermeiden, soweit möglich, die Aufnahme von Personen bzw. Gesichtern. Wir sichern die einschlägigen Anforderungen an den Datenschutz zu. Wir werden unter keinen Umständen Bildmaterial veröffentlichen oder an unbeteiligte Dritte weitergeben. Die Dateien werden ausschließlich an unseren Auftraggeber gegeben und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf unseren Datenträgern vernichtet. Weitere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ergänzende bzw. vertiefende Beweissicherung

Bei Bedarf führen wir ein vertiefende bzw. ergänzende Beweissicherung durch.  So können sonstige Untersuchungen zur Beweisaufnahme z. B. Feuchtigkeitsmessung, labortechnischer Probenanalyse, Nachweis von Holzschädlingen (z.B. Hausschwamm), Rissvermessung, Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen und Bauvermessung durchgeführt bzw. organisiert werden. Weitere Informationen zum Leistungsumfang der Beweissicherung erhalten Sie auf Anfrage

Beweissicherung durch ein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die GSB Sachverständigen sind für die Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Bauwesen gesondert geschult. Die Erstellung der Dokumentation erfolgt nach dem Vieraugenprinzip. Das heißt, vor Fertigstellung wird jedes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen gegengelesen. Bei Bedarf stehen unsere Sachverständige für eine Beeidung der in der Beweissicherung getroffenen Feststellungen durch ein Gericht als Sachverständige zur Verfügung. Die Erstellung der Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist auf Wunsch möglich.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Willkommen bei den GSB Experten

GSB Experten – Gutachter Sachverständige Bauexperten – Ihr unabhängiger Bausachverständiger für Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen.

Rufen Sie uns an: +49 (0)179 11 45 360 oder schreiben Sie eine E-Mail an mail@gsb-experten.de. Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.  GSB Bausachverständige – Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996 von Berlin, Leipzig und Erfurt bundesweit tätig. Seit 2019 weitgehend klimaneutral und seit 2020 bieten wir für einfache Fälle bzw. eine Vorbewertung eine kostengünstige Onlineprüfung an.

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Als anerkannte Gutachter und Sachverständige für Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen sind wir seit 1996 vorwiegend für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. Ob bei gefährlichen Bauschäden, vorsorglicher Beweissicherung oder in der internationalen Immobilienbewertung, wir helfen weiter. Als Generalgutachter bzw. Obergutachter lösen wir umfangreiche und komplexe Fragestellungen. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen.
Die GSB Prüfung wird als Gutachten und auf Wunsch durch eine Urkunde, Zertifikat, Plakette bzw. als Bauschild in unterschiedlichen Ausführungen ggf. auch mit Prüfmarke und Datum als wiederhohlende Prüfung bestätigt.
In der digitalen Beweissicherung werden die GSB Experten bundesweit bei umfangreichen Prüfaufträgen großer deutscher Unternehmen z.B. internationale Handels-, und Bau­konzerne, Infrastrukturunternehmen wie DB-Netz, große und mittelständische Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Woh­nungs­baugenossenschaften, Versicherungsunternehmen, den Behörden von Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie regionale Bauunternehmen und Wohnungseigentümergesellschaften bzw. Hausverwaltungen wie auch im Privatauftrag tätig.
Bei der Begutachtung kann auf die umfangreichen messtechnischen Möglichkeiten der GSB Experten zurückgegriffen werden. Im zentralen GSB Labor können bei komplizierten Bauschäden nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden. Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung des geschäftsführenden Sachverständigen finden Sie im Impressum sowie zur Tätigkeit als Bausachverständiger am Gericht.

Warum GSB Bausachverständige?

Unsere professionellen Expertisen haben in unzähligen Fällen geholfen, teure und zeitraubende Rechtsstreite zu vermeiden. Gern werden wir für Sie mit unseren Niederlassungen in Berlin, Erfurt, Leipzig und Weimar bundesweit tätig. Besichtigungen und Gutachten garantieren wie Ihnen innerhalb kürzester Zeit.

Welche Gebühren fallen für einen GSB Experten an? Was kostet ein Gutachten?

Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigengebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme senden. Bitte mit folgenden Angaben: Wer ist Auftraggeber? Wo befindet sich das Objekt? und: Was soll begutachtet werden? Weitere Informationen finden Sie hier: Sachverständigengebühren

Wegen der durch das Coronavirus COVID-19 ausgelösten Pandemie bieten wir ab sofort eine Onlineprüfung an insbesondere für Privatkunden.

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Welche Leistungen erbringen GSB Bausachverständige?

Bauachverständige in der Immobilienbewertung

Die GSB Immobiliengutachter ermitteln bundesweit den aktuellen Verkehrswert von Immobilien im Auftrag von Eigentümern bzw. Kaufinteressenten auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB entsprechend den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV). Bei vermieteten Objekten berechnen die GSB Immobilien-Wertgutachter den Marktwert über das Ertragswertverfahren, bei selbst genutzten Einfamilienhäusern über das Sachwertverfahren bzw. das Vergleichswertverfahren. „Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB). Der Tätigkeitsbereich der GSB Gutachter erstreckt sich auf Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumgesetz (WEG), von Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch auf Grundstücke mit Erbbaurecht (ErbbauRG), Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Grundstücke sowie gemischt genutzte Immobilien in Deutschland unter Berücksichtigung von Bauschäden und anderen Lasten. Ein GSB Mietwertgutachten auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels wie auch die Ermittlung von ortsüblichen und angemessenen Baupreisen runden das GSB Bewertungsspektrum ab.

Bausachverständige für Bauschäden

Die GSB Baugutachter werden von allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht im selbständigen Beweisverfahren, bei Rechtsstreitigkeiten sowie im privatrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren herangezogen. Als Gutachter im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Kunden prüfen und bewerten wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes JVEG werden wir als Gerichtssachverständige in den Sachgebieten Schäden an Gebäuden, Altbausanierung, Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Bauwerksabdichtungen, Akustik, Lärmschutz, Brandschutz, Bauphysik, Baustoffe, Abbruch, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Tiefbau, WDVS, Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Fußböden, Holz und Holzbau, Innenausbau, Möbel, Regale sowie Einrichtungen tätig. Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen die GSB Experten bzw. Gebäudegutachter Gutachten zu Baumängel und Bauschäden wie Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, Putzschäden, Brandschäden, Leitungswasserschäden, bauschädliche Salze, Ausblühungen, Verschmutzungen, Befall von Pilzen, Schimmel und Insekten, Belastungen der Raumluft und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen im Neubau wie auch in der Bauwerkserhaltung mit nachträglicher Abdichtung, Innendämmung nach ENEV und WTA.

Bausachverständige für die Beweissicherung

Die GSB Baugutachter führen neben der gerichtlichen auch die außergerichtliche Beweissicherung durch. Bei Baumaßnahmen helfen wir durch eine sachverständige Zustandserfassung etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Im Auftrag von privaten und öffentlichen Bauherren wie auch von Bauunternehmer tragen wir mit der Beweissicherung zu einer Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten bei. Mit der GSB Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte bzw. vermeiden Wertverluste. Der Tätigkeitsbereich der GSB Gutachter erstreckt sich auf die Beweissicherung bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen an benachbarter bzw. angrenzender Bebauung zum Beispiel bei Infrastrukturprojekten im Verkehrswegebau, Tiefbau, Wasserbau, bei Abbruchmaßnahmen sowie im Bereich des Hochbaus.

Bausachverständige im Versicherungswesen

Die GSB Gutachter werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der Gebäudeversicherung sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind die GSB Versicherungsgutachter als anerkannte Sachverständige gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen bestimmen wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen die GSB Gutachter den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Der Tätigkeitsbereich der GSB Versicherungs-Gutachter erstreckt sich auf das Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, versicherte Schäden bzw. Versicherungsschäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschaden bzw. Sachschäden im Bereich der Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Sachverständige für die Qualitätssicherung bzw. Baumängel im Bauwesen

Der neutrale GSB Bausachverständige führt neben der Beweissicherung eine planungs- und baubegleitende Qualitätssicherung sowie außergerichtliche Mediation im Bauwesen durch. Unsere Mitwirkung bei der Definition von Qualitätsstandards im Bau- bzw. Kaufvertrag wie auch die baubegleitende Qualitätsüberwachung helfen das Bausoll effizient zu erreichen und vermeiden so eine unterschiedliche Interpretation der vereinbarten bzw. geschuldeten Bauleistungen. Durch Zwischentermine, der Mitwirkung bei baubegleitenden Abnahmen und bei der Endabnahme wie auch bei einem Ortstermin vor Ablauf der Gewährleistung unterstützen wir privat und öffentliche Bauherren. Bei Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel wie auch bei der Feststellung von Bauschäden stellen wir notwendige Ermittlungen zur Ursache des Schadens bzw. des technischen Mangels an und geben Empfehlungen zur Mangel- bzw. Schadensbeseitigung. Nach Durchführung der sachverständigen Bauüberwachung mit Prüfung von Baubeschreibung und Bautagebuch bestätigen wir nach erfolgreicher Abnahme die erreichte Bauqualität mit unserem GSB Prüfprädikat. Der GSB Bausachverständiger zertifiziert alle Objekte im Bereich des Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

Bausachverständige für die Gebäudesicherheit

Die GSB Experten werden bei dem Betrieb von baulichen Anlagen von privaten und öffentlichen Eigentümern von Immobilien bei der Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit, im Rahmen der Unfallverhütung (BGV) sowie zur Feststellung von Bauschäden mit Feststellung des Reparatur- Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsbedarfs beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung bzw. des Immobilienmanagements führen wir in Anlehnung an die „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes“ (RÜV) Pläne eine regelmäßige Überwachung der Gebäudesicherheit durch. Durch die frühzeitige Erkennung von Bauschäden helfen wir den Wert Ihrer Immobilien zu erhalten und können rechtzeitig auf etwaige Gefahren hinweisen. Die Überwachung der Gebäudesicherheit bestätigen wir als Bausachverständige mit unserem GSB Prüfprädikat. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Bereiche des allgemeinen Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

GSB Zertifizierung

Die GSB Prüfung wird als Gutachten und auf Wunsch durch eine Urkunde, Plakette bzw. als Bauschild in unterschiedlichen Ausführungen bestätigt.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
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