Versicherungsschäden

GSB_Gutachten

Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bei versicherten Schäden bzw. Versicherungsschäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig.
Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest.
In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Wir prüfen ob ein Abzug Neu für Alt anfällt und ermitteln dessen Höhe. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.
Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung
– gegen Brand,
– Leitungswasser,
– Sturm und Hagel,
versicherte Schäden durch
– Hochwasser,
– Einbruchdiebstahl,
– Vandalismus sowie
Sachschäden im Bereich der
– Haftpflichtversicherung und
– Bauwesenversicherungen
bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden

Sachverständige im Versicherungswesen

Als Sachverständige für Versicherungsschäden werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer tätig. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt durch uns eine gerichtsfeste Beweissicherung sowie Ermittlung zur Schadensursache und Schadensumfang, so auch im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren. Wir prüfen die Versicherungsunterlagen, ermitteln den Versicherungswert und stellen ggf. eine etwaige Unterversicherung fest. Als Sachverständige ermitteln wir die Schadensumme sowohl zum Neuwert und bei Bedarf auch zum Zeitwert. Bei der Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.

Hauptsächlich auf dem Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ermitteln wir versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Berufs-, KFZ- und Privat-Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Stufen der sachverständigen Schadensregulierung

1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert

  • Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
  • Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
  • Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung

2. Feststellung zur Schaden-Ursache

  • Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Nässeschäden, Einbruch
  • gerichtsfeste Dokumentation

3. Feststellung zur Schadenhöhe

  • Ermittlung zum Schadenumfang
  • Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert ggf. durch abstrakte Kostenberechnung und Ermittlung Abzug Neu für Alt
  • gerichtsfeste Dokumentation

4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung

  • Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
  • Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung

5. gerichtsfeste Dokumentation

  • Bestands- und Datenaufnahme
  • Protokolle
  • Messergebnisse
  • Laborberichte
  • Fotodokumentation

6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:

03212/119 7407

oder per Mail oder Telefon

Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:

  • Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
  • Auftraggeber mit Adresse
  • Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
  • Schadennummer
  • Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
  • Schadenort
  • Schadentag
  • Versicherungsbedingungen
  • Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht
  • Schilderung des Schadenhergang
  • besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
  • Auftragsumfang / Einschränkungen

weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Versicherungsschäden gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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