GSB Gutachten zu Schäden an Gebäuden mit Ermittlung des Abzuges Neu für Alt
Was versteht man unter einem Abzug Neu für Alt
Unter dem Abzug „Neu für Alt“ versteht man einen Vorteilsausgleich im deutschen Schadenersatzrecht bzw. im Versicherungswesen. Wenn etwa ein Handwerker auf der Baustelle einen Wasserschaden verursacht so ist er bzw. sein Unternehmen schadenersatzpflichtig. Ist die geschädigte Sache neuwertig, so muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung für den gesamten Schaden aufkommen. Handelt es sich jedoch um eine gebrauchte Immobilie kann es durch die Beseitigung der Bauschäden (z.B. Erneuerung der Heizung, Fußböden, Fassade, etc.) zu einer Verlängerung der technischen Lebensdauer und damit zu einer Werterhöhung der Immobilie kommen. Liegt eine Wertsteigerung vor, wird wegen des geldwerten Vorteils den der Geschädigte durch die Schadenbeseitigung erfährt, ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen. Insofern wird in der Haftpflichtversicherung der Zeitwertschaden ersetzt, welcher sich aus dem Abzug „Neu für Alt“ vom Neuwertschaden ergibt.
Wie wird der Abzug Neu für Alt ermittelt?
Für die Berechnung des Abzugs „Neu für Alt“ benötigt man das Alter des Gebäudes bzw. das Baujahr des betroffenen Bauteils. Liegen dazu keine Belege vor wird das Alter sachverständig geschätzt. Je nach Alter und Abnutzung des Objektes wird sachverständig die technische Restlebensdauer bestimmt. Im Verhältnis zur üblichen technischen Lebensdauer ergibt sich ein prozentualer Abzug vom Neuwert, welcher sich z.B. am Neuwertschaden bzw. den Reparaturkosten orientiert.
In welchen Fällen wird kein Abzug vor genommen?
Für Schadenminderungskosten z.B. die technische Trocknung bei einem Leitungswasserschaden oder wenn keine Bauteile ausgetauscht sondern nur repariert werden, ist damit keine Verlängerung der Lebensdauer, keine Wertsteigerung und damit auch klein Abzug Neu für Alt möglich.
Hinweise auf Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten
Sie auch Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.02.2011 – 4 U 131/10
Versicherungsschäden – Bei versicherten Schäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Wir prüfen ob ein Abzug Neu für Alt anfällt und ermitteln dessen Höhe. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung – gegen Brand, – Leitungswasser, – Sturm und Hagel, versicherte Schäden durch – Hochwasser, – Einbruchdiebstahl, – Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der – Haftpflichtversicherung und – Bauwesenversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden
Sachverständige im Versicherungswesen
Die GSB Experten werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen bestimmen wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Stufen der sachverständigen Schadensregulierung
1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert
Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung
2. Feststellung zur Schaden-Ursache
Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Nässeschäden, Einbruch
gerichtsfeste Dokumentation
3. Feststellung zur Schadenhöhe
Ermittlung zum Schadenumfang
Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert ggf. durch abstrakte Kostenberechnung und Ermittlung Abzug Neu für Alt
gerichtsfeste Dokumentation
4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung
Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
Baubegleitende Qualitätssicherung
Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung
5. gerichtsfeste Dokumentation
Bestands- und Datenaufnahme
Protokolle
Messergebnisse
Laborberichte
Fotodokumentation
6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:
03212/119 7407
oder per Mail oder Telefon
Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:
Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
Auftraggeber mit Adresse
Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
Schadennummer
Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
Schadenort
Schadentag
Versicherungsbedingungen
Versicherungssumme
Unterversicherungsverzicht
Schilderung des Schadenhergang
besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
Auftragsumfang / Einschränkungen
weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage
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