Fassaden

Sachverständiger für Vorgehängte hinterlüftete Fassaden VHF und Bekleidungen

Hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351 „Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“ bestehen in der Regel aus drei Schichten, welche unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Die äußere Schicht dient dem Schutz gegen Schlagregen und bestimmt im wesentlichen das äußere Erscheinungsbild eine Gebäudes. Die Bekleidung kann aus Naturstein, Keramik, Holz, Glas, Metall oder Mischprodukten bestehen. Die Fassadenbekleidung wird an einer Unterkonstruktion befestigt, welche die Lasten z.B. aus Eigengewicht und Wind in die Tragstruktur des Gebäudes leitet. Hinter der Bekleidung befindet sich eine Luftschicht, welche überschüssige Feuchtigkeit und Wärme als sommerlicher Wärmeschutz abführt. Die dritte Schicht ist eine Wärmedämmung, welche den Heizwärmebedarf des Gebäudes begrenzt.

Die Vielfalt der Materialien und funktionale Sicherheit eröffnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, welche individuell an die jeweiligen Anforderungen eines Gebäudes abgestimmt werden können. Die Vielfalt hat auch seine Tücken. So stellt die Planung und Ausführung einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade besondere Anforderung an die am Bau Beteiligten. Insbesondere die Anschlüsse an Fenster und Türen und das Gelände erfordern erhöhte Aufmerksamkeit in der Detailplanung und Ausführung.

Bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen mit Naturwerkstein- und Betonwerksteinplatten bis 30 mm Dicke ist die DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ sowie DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ zu beachten.

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen bzw. Fassaden aus Brettern und Schindeln aus Holz sind entsprechend DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ auszuführen.

Wandbekleidungen aus Metall und anderen Dachdeckungsmaterialien können unter Berücksichtigung der DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ sowie DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ geplant und ausgeführt werden.

Brandschutz bei VHF

Der Kamineffekt einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade kann im Brandfall das Ausbreitungsrisiko erhöhen und durch die Bekleidung die Löscharbeiten erschweren. Entsprechend den Anforderungen sind gegebenenfalls nicht brennbare Materialien zu verwenden bzw. Brandriegel, Brandschotts bzw. sonstige Maßnahmen vorzusehen.

Sonstige Fassaden

Neben vorgehängten hinterlüfteten Fassaden prüfen die GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten auch Putzfassaden, Fassaden aus Sichtmauerwerk, Sichtfachwerk und Wärmedämmverbundfassaden. Weitere Informationen zur Prüfung und Bewertung von Fassaden und Bekleidungen auf Anfrage.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Fenster Tür und Tor

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Verglasungen, Fenster, Tür und Tor aus Holz, Kunststoff, Aluminium und Stahl sowie Jalousien, Rollläden und Markisen in Kombination

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

nach 25 Jahren Deutsche Einheit und dem daraus folgenden Bauboom rollt eine Welle von Schäden an Glas-Fassaden, Fenster Tür und Tor auf uns zu. Egal ob aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl. Jede Konstruktion hat ihre Schwächen und zeigt früher oder später Funktionsstörungen. Fehler in der Planung und Bauausführung sind oftmals die Ursachen für ein frühzeitiges Bauteilversagen. Ja nach Intensität der Nutzung kann durch eine zielführende Pflege, Wartung und Instandsetzung eine hohe Lebensdauer der Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor erreicht werden. Neben der regelmäßigen Reinigung der Scheiben und Rahmen gehört das jährliche ölen und die einfach Funktionsprobe zur Pflege und Wartung durch den Nutzer. Werden dabei Funktionsstörungen und Schäden festgestellt, so sind diese der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer als Mängel anzuzeigen. Darüberhinaus sind durch den Eigentümer bzw. dessen Vertreter einzelne Element wie Dichtungen und Beschlagteile bei Ablauf der mittleren Lebensdauer auszutauschen, um die Gesamtlebensdauer der Bauteile nicht zu gefährden. Ein erhöhter Nutzungsgrad und eine mangelhafte Wartung und Instandsetzung führen zu erhöhter Abnutzung und damit zu einer verringerten Lebensdauer, welche zum vorzeitigen Bauteilversagen z.B. herausfallenden Fensterflügeln führen können.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor durch Fehler in der Planung

Im Verantwortungsbereich der Planung von Glas-Fassaden Fenster, Tür und Tor liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und damit die Auswahl der infrage kommenden Fassadensysteme und Bauelemente. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen z.B. EnEV Energieeinsparungsverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. VOB Teil C – DIN 18355 Tischlerarbeiten, DIN 18357 Beschlagarbeiten, DIN 18358 Rollladenarbeiten, DIN 18360 Metallbauarbeiten, DIN 18361 Verglasungsarbeiten u.v.a. Aus der Vielzahl der gesetzlichen und bautechnischen Planungsvorgaben zum Wärme-, Brand-, und Feuchteschutz ergeben sich eine noch größere Anzahl an möglichen Fehlerquellen. Ohne eine fachgerechte Werkplanung mit Ausführungsdetails insbesondere an den Schnittstellen zum Dach, Sockel sowie bei Bauteilanschlüssen ist eine mangelfreie Bauüberwachung und Ausführung selten möglich.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor  durch Fehler in der Bauüberwachung

Die Bauüberwachung ist die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Sie sichert die Qualität der Planung in der Ausführung. Bei Unstimmigkeiten in der Planung hat die Bauleitung Bedenken gegen die Planung anzumelden und Nachbesserung zu fordern. Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen in der Ausführung von der Planung insbesondere bei unzulässigen Materialkombinationen hat die Bauleitung diese als Mängel zu rügen und Nachbesserung zu fordern. Diese sind fortlaufend einschließlich der Lieferscheine der verbauten Materialien im Bautagebuch in Wort- und Bild zu dokumentieren. Das Bautagebuch einschließlich Bauakte stellt bei Haftungsfragen einen wichtigen Baustein bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten dar.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor  durch Fehler in der Bauausführung

Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung vor Ausführung bei ungeeigneter Beschaffenheit vorhandener Bauteile, fehlender Befestigungsmöglichkeit sowie fehlender Möglichkeiten zur gefahrlosen Reinigung und Wartung von Fenstern und Fassadenflächen und zu großen Maßabweichungen, etc. Bedenken anzumelden. Gegebenenfalls müssen zusätzliche besondere Leistungen geplant und ausgeführt werden, um eine mangelfreie Bauleistung zu erreichen.

Häufige Fehlerquellen sind darüber hinaus ein zu geringer Materialeinsatz bei der Oberflächenbehandlung des Rahmenmaterials und ein daraus folgende Unterschreitung der  Mindestschichtdicken. Vorzeitige Korrosion und Verwitterung können je nach Rahmenmaterial zu einem frühzeitigen Versagen des ganzen Bauteils führen. Die Entwicklung zu Mehrfachverglasung und großen Fensteröffnungen führen zu hohen Scheibengewichten, welche bei einer Überschreitung der zulässigen Werte zu einem vorzeitigen Verschleiß der Beschlagteile führen. Dreh-Kipp-Flügel müssen eine Fehlbedienungssperre haben, damit der Fensterflügel in der Drehstellung nicht durch Fehlbedienug in die Kippstellung gelangen kann. Dies führt regelmäßig zu einer Überlastung bzw. Zerstörung der Beschlagteile.

Mängel bei der Montage von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren

Entsprechend „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierungen“ muss die Lastabtragung über die Befestigung an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten eines Fenster-Elementes bzw. Tür erfolgen. Neben der Tragfähigkeit der Außenwandkonstruktion sind die Fenster-Konstruktion, die Einbausituation und erforderliche Befestigungsart zu berücksichtigen.

Im Standardfall z.B. 2-flügeliges Fenster mit umlaufender Befestigung im Leibungsmauerwerk ohne besondere Anforderungen an die Einbruchhemmung, die Absturzsicherung oder den Brandschutz, etc. kann die Befestigung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgen nach Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen Unternehmer mit geeigneten Befestigungsmitteln z. B. Rahmendübel erfolgen. Der Abstand der Befestigungspunkte beträgt bei Holz- und Aluminiumfenstern maximal 800 mm und bei Kunststofffenstern 700 mm wobei der Abstand zur Innenecke im seitlichen Bereich 100 bis 150 mm betragen muss nicht jedoch im horizontalen Bereich des Fensterrahmens. Hier bleibt es beim materialbezogenem Regelabstand von maximal 700 bzw. 800 mm. Die Verklotzung mit Trag- und Distanzklötzern hat abhängig von der Öffnungsart entsprechend den einschlägigen Verklotzungsregeln zu erfolgen.

Im Sonderfall 1 z.B. bei hochwärmedämmenden Mauerwerk, Vorwandmontage in der Dämmebene, übergroßen fenstern, jedoch ohne besondere Anforderungen an Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz wird zusätzlich zum Standardfall eine statische Bemessung bzw. rechnerischer Nachweis Befestigungsmittel im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen empfohlen. Für die Lastabtragung vertikal in Fensterebene sind in der Regel Konsolen oder biegesteife Laschen bzw. Maueranker mit Distanzbefestigung erforderlich.

Ist eine umlaufende Befestigung nicht möglich, so sind die freitragenden Rahmenteile zu verstärken und auf Durchbiegung zu bemessen. Die Lastabtragung muss rechnerisch über die anderen Befestigungspunkte nachgewiesen werden.

Im Sonderfall 2 bei der Berücksichtigung von besonderen Anforderungen wie Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz ggf. Hochhausbereich ist zusätzlich ein statischer Nachweis, Prüfnachweis und Verwendbarkeitsnachweis der Bauteile einschließlich Befestigungsmittel von einem zugelassenem Statiker, Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle erforderlich.

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Glas-Fassaden auf Anfrage

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