Baumängel – Ist das nun ein Baumangel oder eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit?
Baumängel – Ist bei der Abnahme ein Mangel als Abweichung von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften festgestellt worden, kann anhand der Matrix des AIBau zur Bewertung technischer bzw. optischer Baumängel sachverständig bewertet werden. Bei negativen Abweichungen handelt es sich in der Regel um nachzubessernde bzw. nicht hinnehmbare Baumängel. In Randbereichen z.B. bei geringfügiger Beeinträchtigung der Funktion oder unwichtigen Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit kann statt Nachbesserung auch ein Minderwert in Frage kommen. Bagatellen sind hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und insofern kein Mangel an der vertraglichen Leistung, welche einen Grund für die Verweigerung der Abnahme darstellt.
Die Bewertung technischer Mängel erfolgt durch Festlegung des Grades der Beeinträchtigung der Funktion und Bedeutung des Merkmales für die Gebrauchstauglichkeit.
Die Bewertung optischer Mängel erfolgt aus gebrauchsüblichem Abstand und Beleuchtung. Nach Festlegung des Grades der optischen Beeinträchtigung wird das Erscheinungsbild gewichtet. Hierbei spielt es eine Rolle, ob es sich z.B. um ein Wohnzimmer oder einen Heizungsraum handelt, ob auf einer gut einsehbaren Fläche oder in einer Wandnische oder im Eckbereich.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie in unseren Seminaren. Dort können Sie Fragen stellen und Probleme diskutieren.
Die GSB Gutachter für Immobilien-Bewertung ermitteln bundesweit den aktuellen Verkehrswert (Marktwert) von Standard-Immobilien. Auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB und den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV) erfolgt eine unabhängige Immobilienbewertung auf bundesweit anerkannten Sammlungen von Vergleichspreisen z.B. vom deutschen Gutachterausschuss.
Sachverständige Bewertungs-Verfahren
Bei vermieteten Objekten z.B. Mehrfamilienhäuser berechnet der GSB Sachverständige den Marktwert über das Ertragswertverfahren. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern wird der Verkehrswert über das Sachwertverfahren ermittelt. Der Wert selbst genutzte Eigentumswohnungen wird durch das Vergleichswertverfahren bestimmt. Im Ergebnis erhalten sie eine regel-konforme Immobilien-Bewertung durch einen unabhängigen GSB Sachverständigen.
„Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB).
Bewertung von Immobilien
Der GSB Immobiliengutachter ermittelt den Marktwert von Standardimmobilien wie:
Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Alle oben aufgeführten Immobilien auf Grundstücken mit Erbbaurecht (ErbbauRG)
Bewertung von bebauten Grundstücken aller Art
Der GSB Immobiliensachverständige ermittelt den Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art wie:
Wohnanlagen ggf. mit Tiefgarage einschl. Grundstück
Hallenimmobilien einschl. Grundstück
gemischt genutzte Immobilien
sonstige unbebaute Grundstücke
Bewertung von Grundstücks-Lasten und Rechten
Der GSB Bausachverständige bewertet bei Beauftragung Lasten wie Bauschäden. Der GSB Versicherungssachverständige ermittelt den Versicherungswert von versicherten Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert bzw. Zeitwert. Je nach Verwendungszweck (z.B. Gericht, Finanzamt, Kredit- bzw. Versicherungswirtschaft) und verfügbaren Unterlagen (Baugenehmigung, Flächenberechnung, Mietaufstellung, Nebenkostenabrechnung, Angebote, etc.) können für ein Wertgutachten zusätzliche Vor- oder Nebenleistungen anderer Bauexperten erforderlich sein. Sind zum Beispiel keine Planungsunterlagen vorhanden, muss je nach beauftragter Tiefe (Genauigkeit des Gutachtens) die Immobilie vermessen, Pläne erstellt und Flächenberechnungen nach diversen Normen und Richtlinien erstellt werden.
Bei Anfrage zum Leistungsumfang bei einer Bewertung und Gutachtergebühren senden sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe von Auftraggeber, Objektadresse, Zweck des Gutachtens sowie eine Liste der verfügbaren Unterlagen.
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