Gericht

Gutachter als Sachverständiger am Gericht

Zulassung am Gericht

Zugelassen an allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht, beauftragt vom Staatsanwalt bis zum Schiedsgericht, prüft und bewertet der Sachverständige am Gericht Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Die wichtigsten Kernbereiche am Gericht sind z. B. die Sachgebiete Schäden an Gebäuden, Bauwerksabdichtungen, sowie Honorare und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bewertung im Versicherungs- und Immobilienwesen. Im zentralen Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Tätigkeit am Gericht

Der gesamte Tätigkeitsbereich am Gericht erstreckte sich auf folgende Sachgebiete nach JVEG:

  • Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen – einschl. technische Gebäudeausrüstung, Planung, handwerklich-technische Ausführung, Schadenfeststellung, Schadenursachenermittlung und Schadenbewertung, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen;

bzw.

Sachverständiger am Gericht

Der geschäftsführende Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros ist seit 1991 Meister im Tischler-Handwerk, seit 1996 Diplomingenieur (FH) Architekt, seit 1998 zur Bauvorlage berechtigtes Mitglied der Architektenkammer Thüringen bzw. Sachsen, 1999 von der HWK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt öbuv und seit 2000 (nach 2-jährigem zertifizierten Weiterbildungsstudium zum IHK Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Immobilienbewertung) als freier Sachverständiger tätig. Neben seiner Tätigkeit als leitender Architekt hat er seit 1996 Gutachten zu Schäden an Gebäuden sowie in der Immobilienbewertung erstellt. Als Mitglied in städtebaulichen, denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Gremien bzw. Referaten ist er an zahlreichen Publikationen und Veröffentlichungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik beteiligt. So z.B. an den WTA-Merkblättern zur Ausfachung von Holzfachwerk, Innendämmung, bauphysikalische Anforderungen, ENEV Möglichkeiten und Grenzen und Ertüchtigung von Holzbalkendecken. Seit 2012 leitete er die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des WTA-Merkblattes 8-4 Außenbekleidungen (Putzfassaden, vorgehängte Bekleidungen, WDVS-Fassaden), welche 2015 abgeschlossen wurde. Als planender bzw. sachverständiger Architekt hat er große Neubauvorhaben des Bundes erfolgreich begleitet und das Sanierungsprojekt Wohnstallhaus im Klosterhof zu Dannheim wurde 2000 als herausragendes Einzeldenkmal mit dem Thüringer Denkmalschutzpreis ausgezeichnet.

mehr Informationen auf Anfrage

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Sachverständigenbüro

Das GSB Sachverständigenbüro ist als unabhängige Baugutachter und anerkannter Bausachverständiger seit 1996 für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen mit Prüfungen, Untersuchungen, Gutachtenerstellung, Seminaren, Fortbildungen, etc zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie als Sachverständigenbüro für Nord-, Ost- und Westdeutschland mit unseren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar und Bayreuth tätig.

Die GSB Immobiliengutachter im Sachverständigenbüro bewerten nach nationalen und internationalen Standards bebaute und unbebaute Grundstücke aller Art. Gutachter für Bauschäden z.B. im Straßenbau, an Betonbauwerken, Im Mauerwerksbau, im Holzbau, an Putz, Estrich, Fassaden, Fenster, Tür und Tor ermitteln die Ursache von Baumängeln und Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen und erstellen Sanierungsgutachten.

Die GSB Versicherungsgutachter im Sachverständigenbüro ermitteln bei versicherten Schäden an Gebäuden und Hausrat die Schadensursache und berechnen die Schadenhöhe. In der GSB Wertermittlung bestimmen Bewertungssachverständige aus dem Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert einen neutraler Verkehrswert von Wohnungen, Häusern und Grundstücken bestimmt. Die GSB Beweissicherung und Zustandserfassung von Grundstücken und Immobilien erfolgt je nach Bedarf durch vereidigte Bausachverständige.

Erfahrene GSB Baugutachter prüfen und  überwachen Bauqualität und Kosten bei Baumaßnahmen aller Art. Die GSB Sachverständigen für Gebäudesicherheit prüfen regelmäßig gewerbliche und öffentliche Immobilienbestände bezüglich Standsicherheit, Bauschäden und Unfallschutz. GSB Experten informieren zu aktuellen Problemen wie Schäden an Fassaden aus WDVS, Wasserschäden, Befall von Schimmel, dem Fogging-Phänomen, zur Baubeschreibung beim Haus- bzw. Wohnungskauf, bei der energetischen Ertüchtigung von Immobilien durch Innendämmung, zum Bautagebuch, zu handwerklichen Selbstverständlichkeiten, besonders überwachungsbedürftigen Arbeiten, baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und aktuellen Publikationen im Bereich der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Anamnese, Diagnose, Therapie – Die Gesamtleistung aus einer Hand im Sachverständigenbüro

Die Bestandsaufnahme mit Zustandsanalyse von Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen, Aufmaß, Untersuchung von Gebäuden mit weit gespannten Tragwerken (Anamnese) erfolgt durch das GSB Sachverständigenbüro zum Ortstermin. Wenn erforderlich prüfen wir durch Messungen von Toleranzen, der Feuchtigkeit, Probenentnahme und Laboruntersuchungen, Eignungstests, dynamischer Rissüberprüfung, Erschütterungsüberwachung, Kostenberechnung und Kostenanalysen, biologische, chemische und bauphysikalische Untersuchungen den Bauzustand (Diagnose). In unserem zentralen Labor führen wir labortechnische Analysen zur Erforschung von Schadensursachen durch. Im Gutachten zu Bauschäden bewerten wir die Untersuchungsergebnisse oder ermitteln den Marktwert von Immobilien, erarbeiten Sanierungsempfehlungen bei Bedarf mit Kostenansatz und führen die Qualitätssicherung und Kostenkontrolle in der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen durch Bau- und Planungsbegleitende Qualitätsüberwachung sowie Bauabnahmen durch (Therapie).

Wiederkehrende Prüfungen im Sachverständigenbüro

Für die öffentliche Hand und große Unternehmen führen wir im Rahmen der Bauherren- und Geschäftshaftung sowie der Arbeitssicherheit deutschlandweit wiederkehrende Prüfungen von Immobilien und Einrichtungen z.B. zur Gebäudesicherheit und Regalprüfung durch.

Zulassung am Gericht als Sachverständigenbüro

Der Inhaber vom GSB Gutachter- und Sachverständigenbüro  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen an das Sachverständigenbüro

Häufig gestellte Fragen wie: “Was kosten ein Gutachten?” oder “Was sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten?” sowie “Muss ein WDVS eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung besitzen?” versuchen wir soweit als möglich unter Aktuelles zu beantworten. Bei zusätzlichen Fragen zum Leistungsumfang steht Ihnen die GSB  als Sachverständigenbüro gern zur Verfügung.