Wasserschäden an Gebäuden durch Leitungswasser, Niederschlagswasser, Grundwasser und Hochwasser
Wasserschäden an Gebäuden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
Wir erstellen Gutachten zur Ursache, Umfang und Höhe von Wasserschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, Straßen und Plätzen welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden sind. Dies kann in Folge von Leckagen z.B. durch Frostschäden, Korrosion, Materialermüdung, Beschädigungen, Baufehler, etc. aus unter Druck stehenden Trinkwasserleitungen, Warmwasserleitungen, Schmutzwasserleitungen, Regenwasserleitungen sowie Heizungsleitungen austreten und das Bauwerke bzw. bauliche Anlagen durchfeuchten. Wenn das Wasser bzw. die Feuchtigkeit nicht kurzfristig, fachgerecht und vollständig entfernt wird, kann es zu Folgeschäden durch Feuchtigkeit mit Schimmelbildung kommen. Bei sogenannten Allmählichkeitsschäden (unendeckte Leitungswasserschäden) bei denen über einen längeren Zeitpunkt Leitungswasser austreten konnte liegt der Verdacht nahe, dass es zu Wachstum von Schimmelpilzen kommt. Bei Unstimmigkeiten in der Schadensregulierung führen wir als unabhängige Sachverständige Begutachtungen im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch. Bei Verdacht auf fäkalienhaltiges Wasser oder Schimmelpilzbefall entnehmen wir Proben zur Untersuchung in einem akkreditierten Speziallabor. Neben diversen Messgeräten kann eine Leckageortung durch bildgebende Verfahren wie hochauflösende Thermografie zum Einsatz kommen.
Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Niederschlagswasser
Bei Undichtigkeiten an Dächern, Fassaden, Terrassen, Loggien, Balkonen und sonstigen niederschlagsbeanspruchten Bauteilen kann Wasser in Gebäude eindringen und zu Wasserschäden an Gebäuden führen. Wir führen mit zerstörungsfreien Messverfahren z.B. durch Reihen- und Rastermessung eine Leckageortung durch. Dafür stehen uns unterschiedliche Messgeräte mit diversen Messbereichen zur Verfügung. Nach Auswertung der Messergebnisse erstellen wir eine Sanierungsempfehlung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Begutachtung ist die Sicherung Zugänglichkeit der betreffenden Bereiche insbesondere Bei Schäden an Dach und Fassade.
Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sicker- und Grundwasser
In Folge von Fehlern bei der Bestimmung der Höhe des Grundwasserspiegel, von Fehlern in der Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen und der sogenannten “Weißen Wanne” oder auch bei einem Anstieg des Grundwasserspiegels, kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Grundwasser kommen. Ebenso kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sickerwasser bzw. zeitweise anstehendes Sickerwasser kommen. Neben der messtechnischen Bestimmung des Durchfeuchtungsgrades und deren Verteilung erstellen eine Sanierungsempfehlung.
Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Hochwasser
Durch Hochwasser treten in Deutschland immer größere Schäden an Gebäuden auf. Neben der Ermittlung der Schadenssumme erstellen wir eine Empfehlung zur nachhaltigen Schadensbeseitigung bzw. nachhaltigen Wiederaufbau.
Versicherungsschäden – Bei versicherten Schäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung – gegen Brand, – Leitungswasser, – Sturm und Hagel, versicherte Schäden durch – Hochwasser, – Einbruchdiebstahl, – Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der – Haftpflichtversicherung und – Bauwesenversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden
Sachverständige im Versicherungswesen
Die GSB Experten werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen bestimmen wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Stufen der sachverständigen Schadensregulierung
1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert
Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung
2. Feststellung zur Schaden-Ursache
Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Einbruch
gerichtsfeste Dokumentation
3. Feststellung zur Schadenhöhe
Ermittlung zum Schadenumfang
Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert
gerichtsfeste Dokumentation
4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung
Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
Baubegleitende Qualitätssicherung
Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung
5. gerichtsfeste Dokumentation
Bestands- und Datenaufnahme
Protokolle
Messergebnisse
Laborberichte
Fotodokumentation
6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:
03212/119 7407
oder per Mail oder Telefon
Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:
Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
Auftraggeber mit Adresse
Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
Schadennummer
Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
Schadenort
Schadentag
Versicherungsbedingungen
Versicherungssumme
Unterversicherungsverzicht
Schilderung des Schadenhergang
besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
Auftragsumfang / Einschränkungen
weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage
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