Warum ist die deutsche Wirtschaft so anfällig für versunkene Kosten?

Die sogenannte sunk cost fallacy ist zunächst einfach beschrieben. Ein Entscheidungsträger bringt ein Projekt auf die Beine ohne sämtliche Informationen einzubeziehen, zwei Jahre später steht das Projekt vor dem Aus, doch anstatt die richtige Entscheidung zu treffen wird auf die bereits verwendeten Mittel verwiesen und das Ganze mit erheblichen Kosten vollendet.

Wenn auch natürlich kein rein deutsches Problem, so lässt sich die Anzahl deutscher Großprojekte mit Verdacht auf versunkene Kosten sehen: Von Stuttgart 21 bis zur Elbphilharmonie, kommt die Frage auf welches deutsche Großprojekt nicht betroffen ist. Zudem ist es nicht allein Problem der Bau-Branche: Der Widerstand, mit dem die deutsche Autobranche auf die Elektromobilität reagiert, ist weniger kühl-logischen Managerentscheidungen als irrationaler Emotionalität zuzuordnen, die sich auch durch versunkene Kosten erklären lassen.

Mentalität

Es stellt sich also die Frage warum genau Deutschland sich so schwer damit tut von einem inferioren Entwicklungspfad wie veralteter Technologie oder Kostenmonstern im Bau abzuweichen und auf den superioren Pfad zu springen. Das es auch anders geht, zeigen etwa die Amerikaner, wo kürzlich eine Pläne für eine Schnellfahrstrecke in Kalifornien erheblich eingeschränkt wurden.
Natürlich sind die bereits versenkten Milliarden kein Grund die amerikanische Politik zu belobigen, allerdings zeigen sich hier grundlegende Mentalitätsunterschiede, die dafür sorgen, dass ein größenwahnsinniges Großprojekt abgeblasen wird und ein kalifornischer Autohersteller Autos baut, die “sexier sind als alles was die deutschen Hersteller zu bieten haben”. Zum Prinzip des “Trial and Error” gehört dass man den “Error” als solchen erkennt und so aus ihm lernen kann. Das Deutschland sich diesem offensichtlich sehr erfolgbringendem Prinzip so vehement verschließt könnte auch in dem zunehmenden Konservatismus einer alternden Nation begründet sein.

Eherne Elite

Das Problem mit deutschen Pfadentscheidungen ist unzweifelhaft auch bei den Entscheidungsträgern zu suchen. Hier zeichnet die Soziologie ein düsteres Bild: Deutschlands Wirtschaft zeichnet sich vor allem für eine exklusive soziale Rekrutierung aus, in der mehr nach informellen Eigenschaften denn nach Qualifizierung selektiert wird. Man mag sich über britische, französische und amerikanische Eliteuniversitäten pikieren solange man will, allerdings sorgen sie für erheblich mehr soziale Mobilität in die hohen Echelons der Chefetagen der großen Unternehmen, im Zweifelsfall dadurch, das Alumni selbst welche gründen. Man merkt an der Rigorosität mit der die jüngsten Zulassungsbetrügereien in Amerika verfolgt werden, welche Stellenwert sie in der amerikanische Anreizkultur einnehmen.
Hier wird ein großes Hindernis für erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklungsprozesse deutlich: Wenn jemand in seiner Führungsposition nicht aufgrund seines Könnens sondern seiner Eltern, seines Habitus oder oder seines Kleidungsstil ist, macht das eine kompetente Entscheidung unwahrscheinlich. Nicht nur das, es zeugt von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber der Wahrnehmung durch andere, die in vielen Situationen hilfreich sein mag, aber wenn es gilt schwierige Entscheidungen zu treffen die eine dicke Haut abverlangen, nur hinderlich ist. Man mag “souverän und staatsmännisch” wirken wenn man in den verlangten Klientelen aufwächst, dass man die richtige, schwierige Entscheidung trifft heißt das noch lange nicht.
Wie löst man nun das Problem der versunkenen Kosten und bringt Deutschland mikro- und makroökonomisch auf den optimalen Entwicklungspfad? Weiterbildungsseminare werden das Problem vermutlich nicht lösen. Entscheidend sind Mechanismen der Mentalität und Elitenrekrutierung die tief gehen und die man nicht von heute auf morgen umstrukturieren kann. Allerdings ist der Versuch entscheidend, selbst wenn er nicht erfolgreich ist, wenn Deutschland seine europäische Führungsrolle und internationale Position behalten will.

Leo A. Hennig
18.03.2019

Kostenkontrolle

GSB_Gutachten

Kostenkontrolle im Bauwesen

In der sachverständigen Kostenkontrolle ermitteln die GSB Gutachter den ortsüblichen Vergleichspreis von Bauprodukten und Bauleistungen, prüfen die Lohn- und Angebots-Kalkulation von Bauunternehmen und die Kostenschätzung, Kostenberechnung sowie Kostenanschlag von planenden Architekten und Bauingenieuren. Vorab kann durch den Bauherren ein Kostenrahmen nach DIN 276 festgelegt werden. Er muss neben den Gesamtkosten mindestens die Bauwerkskosten (Summe 300-400) als separate Kostenposition enthalten. Basis ist in der Regel die Leistungsphase 1 bzw. Grundlagenermittlung nach HOAI.

Kostenschätzung

Nach dem ersten Vorentwurf eines Bauvorhabens erstellt der Architekt für die Kostenkontrolle eine Kostenschätzung nach DIN 276. Voraussetzung ist die Ermittlung von geometrischen Bezugsgrößen nach DIN 277 wie umbauter Raum  bzw. Bruttorauminhalt, Bruttogrundfläche oder Nutz- und Wohnfläche anhand von Bauzeichnungen. Die Gesamtkosten werden mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengruppen wie folgt aufgegliedert:

100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktion
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
300-400 Bauwerk
Gesamtkosten

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Schätzung der Kosten eines Bauvorhabens mit geringen Anforderungen an die Kostensicherheit mit Abweichung bis zu +/- 30%. Da in dieser frühen Phase der Planung noch wenige Details festliegen, müssen viele Annahmen getroffen werden. Das Ergebnis ist von der Qualität der Datengrundlage z.B. Auswertung von Abrechnungen vergleichbarer Bauvorhaben abhängig. Eine Quellenangabe ist für die sachverständige Kostenkontrolle unabdingbar.

Kostenberechnung

Die nächste Stufe in der Kostenermittlung eines Bauvorhabens ist die Kostenberechnung für die Kostenkontrolle. Sie ist Bestandteil der Entwurfsplanung bzw. Leistungsphase 3 nach HOAI. Die Kostenberechnung ist eine Fortschreibung der Kostenschätzung bis mindestens zur 2 Ebene der Kostengruppen auf Basis mindestens Bruttorauminhalt und Nutz- bzw. Wohnfläche. Entsprechend vorliegender Planung können die Baukosten durch Grob-Leistungsverzeichnisse bzw. nach der Elemente-Methode ermittelt werden. Die Kostenberechnung für die Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktion gliedert sich in folgende Untergruppen:

300 Bauwerk – Baukonstruktion
310 Baugrube
320 Gründung
330 Außenwände
340 Innenwände
350 Decken
360 Dächer
370 Baukonstruktive Einbauten
390 Sonstige Maßnahmen Baukonstruktion

Je nach der angewendeten Methode bzw. Detaillierungsgrad und Datengrundlage besteht auch in dieser Phase der Kostenermittlung mehr oder weniger normale Anforderungen an die Kostensicherheit in der Kostenkontrolle. Insbesondere durch fehlende Angaben zur Statik und Technischer Ausrüstung oder bei fehlenden Vergleichsprojekten besteht Kostenunsicherheit bis zu +/-20%. Voraussetzung für die sachverständige Kostenkontrolle ist eine transparente Mengenermittlung sowie Quellen der Kostenansätze.

Kostenanschlag

Der Kostenanschlag basiert auf der vollständigen Ausführungsplanung (LP5) also nach den Nachweisen der Fachplaner wie Statik, Haustechnik, Schallschutz, Wärmeschutz sowie der Leistungsbeschreibung (LP6 Vorbereitung der Vergabe) für die Kostenkontrolle. Auf Basis der Leistungsbeschreibung fliesen die Angebote der Ausführungsunternehmen in den Kostenanschlag ein. Der Kostenanschlag ist Bestandteil der Leistungphase 7 (Mitwirkung der Vergabe) nach HOAI.  Im Kostenanschlag sind die Baukosten bis zu 3. Ebene der Kostengruppen aufzugliedern. Ein vorgezogener Kostenvoranschlag basiert auf der vollständigen Leistungsbeschreibung jedoch nicht auf Vergabepreisen (Angeboten) sondern auf Vergleichspreisen. Nach dem Kostenanschlag können sich die Preise nur durch Minder- bzw. Mehrmengen sowie Nachträge verändern. Die Kostensicherheit ist mit bis zu +/- 10% anzunehmen.  Für eine sachverständige Kostenkontrolle ist neben der erschöpfenden Leistungsbeschreibung  auch eine transparente Mengenermittlung sowie die Angabe der Preisquelle Voraussetzung.

KostenFeststellung

Nach Abrechnung des Bauvorhabens erfolgt die Kostenfeststellung. Sie ist die Zusammenstellung der tatsächlichen Gesamtkosten mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung eines Bauvorhabens für die Kostenkontrolle. Grundlage sind die geprüften Schlussrechnungen. Die Kostenfeststellung ist Bestandteil der Dokumentation und Voraussetzung für die sachverständige Kostenkontrolle. Bei vorzeitiger bzw. fristloser Kündigung eines Bauvertrages sind die tatsächlich erbrachten Bauleistungen nachzuweisen.

Angebotskalkulation

Die Ausführungsunternehmen führen zur Erstellung von Angeboten bei Ausschreibungen von Bauleistungen eine Angebotskalkulation für die Kostenkontrolle durch. Auf Basis der Leistungsverzeichnisse erfolgt eine Angebotskalkulation mit Einheitspreisen. Die Zusammenstellung ergibt den Gesamtpreis zuzüglich MwSt. Die Angebotskalkulation erfolgt auf Basis unterschiedlicher Kalkulationsschemata. In der Zuschlagskalkulation werden auf die Einzelkosten aus Material-, Geräte- und Lohnkosten  die Gemeinkosten sowie eine Zuschlag für Wagnis und Gewinn kalkuliert. Daneben sind ggf. Baustellengemeinkosten, Transportkosten und sonstige Kosten zu berücksichtigen.

Lohnkalkulation

Die Lohnkosten werden aus Zeitansatz je Einzelleistung und dem Mittellohn für die Kostenkontrolle ermittelt. Letzterer basiert auf dem Nettostundenlohn, welcher den Mindestlohn nicht unterschreiten darf, zuzüglich Lohnnebenkosten. Lohnnebenkosten sind Abgaben und Kosten wie Krankenkasse, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Urlaubs- und Lohnausgleich, ggf. Reisekosten und Unterkunft.  Der Bruttostundenlohn wird um die Umlage für Urlaub / Ausfall / Krankheit / Schule und die Umlage für Leerzeiten wegen nacharbeiten und Reklamationen erhöht. Hierzu werden die Baustellengemeinkosten sowie Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn zugeschlagen. Als Ergebnis ergibt sich der Mittellohn.

Die Lohnkalkulation wird in der Urkalkulation bei öffentlichen Ausschreibungen ausgewiesen. Für eine sachverständige Kostenkontrolle ist der Nachweis durch Urkalkulation erforderlich. 

Mindestlohn

Der Mindestlohn im Bauwesen wird regelmäßig angepasst. Er darf weder von inländischen noch von im Ausland ansässigen Unternehmen bei Bauleistungen z.B. Stahlverlegung und Bewehrungsarbeiten in Deutschland unterschritten werden. Deshalb werden Werkverträge mit Unternehmen welche ausländische Arbeitnehmer beschäftigen durch die Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart geprüft. Wird dabei die Unterschreitung von Untergrenzen üblicher Baupreise in Deutschland festgestellt, so wird ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen gefordert. Als GSB-Sachverständige führen wir Arbeitszeitstudien durch und prüfen die Werkverträge sowie die Lohn- bzw. Preiskalkulation auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne. So kann durch den Einsatz spezieller Bautechnologie und Konstruktion sowie spezialisierte Mitarbeiter eine wesentliche Abweichung von üblichen Zeitwerten, Löhnen und damit Preisen im Bauwesen erzieht werden.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Kostenkontrolle gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Gebühren

Welche Gebühren fallen für einen Bausachverständigen an? oder Was kostet ein Gutachten?

Die Frage: “Was kostet ein Gutachten bzw. wie hoch sind die Gebühren?” ist die häufigste Frage an uns. Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigen-Gebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail senden. Bitte mit folgenden Angaben:

  1. Wer ist Auftraggeber? Bitte mit Angabe einer zustellfähigen Postadresse, sowie Telefonnummer und ggf. Faxnummer und E-Mailadresse.
  2. Wo befindet sich das Objekt? Bitte nennen sie uns die Postadresse des Objektes bzw. des Treffpunktes als Navigationsadresse bitte mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  3. Was soll begutachtet werden?

Wenn Sie ein Angebot über die Höhe von Gebühren für eine Immobilien-Bewertung einer Immobilie benötigen, senden Sie uns zusätzlich Informationen zur Größe des Grundstücks sowie Art, Alter und Größe der Bebauung sowie ggf. vorhandene besondere Ausstattung.

Wenn Sie die bautechnische Beweissicherung beauftragen wollen bzw. ein Angebot für Sachverständigen-Gebühren benötigen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zu Größe und Baujahr der zu beweissichernden Grundstücke einschl. Bebauung sowie zur Tiefe (fotografische Beweissicherung von außen, innen, Videofahrt, Drohnenflug, etc.) der gewünschten Beweissicherung.

Wenn Sie ein Gutachten zu Schäden an Gebäuden beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen, z.B. eine Mangelliste, zur Art und Umfang der Schäden, Angaben zu den betroffenen Bauteilen, sowie ggf. vorhandene Fotos von den Schäden.

Wenn Sie ein Versicherungsutachten zu Ursache, Umfang und Höhe eines versicherten Schadens an Gebäuden bzw. baulichen Anlagen ggf. mit Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert ggf. Zeitwert beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zum Geschädigten insb. Adresse und Telefonnummer, Schadenszeitpunkt, Versicherungsnehmer, Versicherungsnummer, vorläufiger Schadensumfang ggf. zur Schadenshöhe. Wenn die Sachverständigen-Gebühren mitversichert sind oder ein eintrittspflichtiger Schaden vorliegt, benötigen wir zusätzliche Informationen und Nachweise. In der regel übernimmt dann die Versicherung die Gebühren.

Wenn Sie ein Gutachten zu Mängeln an Bauleistungen beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Umfang der zu prüfenden Bauleistungen, ggf. mit Vertragsunterlagen einschl. Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung.

Wenn Sie die sachverständige Mitwirkung bei der Abnahme/Übergabe z.B. einer Eigentumswohnanlage beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Größe und Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung, sowie die Baubeschreibung.

Wenn Sie die baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Größe des Bauvorhabens sowie Angaben zu Anzahl und Art der gewünschten Prüftermine.

Ihre schriftliche Anfrage zur Höhe der Gebühren

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese durch unsere sachverständige Kalkulation geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bzw. am nächsten Werktag eine Antwortmail bzw. Angebot mit einer Preisinformation auf Basis unserer Preisliste. Für eine durchschnittliche Begutachtung (Durchführung Ortstermin sowie Gutachtenerstellung einschl. NK) müssen Erstkunden mit Sachverständigen-Gebühren in Höhe ab 2999,- EUR zuzüglich MwSt rechnen. Bei Zusatzleistungen werden die Gebühren gemäß Preisliste gesondert berechnet. Bei schwierigen ggf. umfangreichen Fragestellungen behalten wir uns die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich unser Angebot ggf. als Gebühren-Grenze vorwiegend an gewerbliche Kunden bzw. an die öffentliche Verwaltung richtet. Wenn Sie uns daraufhin beauftragen, senden wir eine Auftragsbestätigung mit Termin für die nächstmögliche Ortsbesichtigung und bitten um schriftliche Bestätigung.

Bei Anfragen von Gerichten senden Sie uns die Gerichtsakte ggf vorab eine Mail mit den Beweisbeschlussfragen zur Prüfung des Sachgebietes. Die Gebühren-Abrechnung erfolgt auf Basis des JVEG.

Ihre Anfrage zur Begutachtung senden Sie bitte per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme (siehe oben rechts).

Alternativ zur klassischen Begutachtung mit Ortstermin durch einen GSB Sachverständigen bieten wir eine Onlineprüfung durch.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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