Beweissicherung

GSB Gutachter Sachverständige für Beweissicherung

Sachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen – bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beweissicherung

Bei der Beweissicherung im Bauwesen erstellen der GSB Bausachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Bauherren sowie von Bauunternehmen eine Dokumentation von verschiedenen Bauzuständen. Durch die sachverständige Zustandserfassung können etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen vermieden werden. So tragen wir mit der Begutachtung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei.  Mit der digitalen bildgebenden Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte und vermeiden Wertverluste.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beweissicherung nach VOB Teil B §3 Abs. 4 z.B. bei HDI-Unterfangungen, Unterfangungen nach DIN 4123 sowie bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen auf das Baufeld und auf die benachbarten bzw. angrenzenden Grundstücke und Bebauung.  Bei Infrastrukturprojekten und im Verkehrswegebau nehmen wir ganze Straßenzüge auf. Im Wasserbau und bei Tiefbaumaßnahmen insbesondere bei Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine sachverständige Beweissicherung erforderlich.

Ergänzend sind die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Klauseln zur Beweissicherung zu beachten.

In der gerichtlichen Beweissicherung erfolgt die Prüfung entsprechend gerichtlichem Beweisbeschluss durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen.

Beweissicherungsverfahren – Stufen der sachverständigen Beweissicherung im Bauwesen

1. Zustandserfassung und Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme – Erstaufnahme

  • digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen
  • Detailaufnahme offensichtliche setzungsrelevante Vorschäden z.B. Risse
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Vorschäden mit Bildbeweis
  • ggf. sachverständige Rissvermessung und Setzen von Rissmarken
  • ggf. ergänzende Messungen der Bauteilfeuchtigkeit
  • ggf. Probenentnahme und labortechnische Untersuchung
  • ggf. Bauvermessung, Erschütterungsmessung, etc.

2. Zustandserfassung und Beweissicherung als Zwischentermin – Zwischenaufnahme

  • Schadensfeststellung durch digitale hochauflösende Zustandserfassung aller betroffener Bereiche
  • Bewertung gemeldeter Schäden durch vergleichende Bilduntersuchung
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Bildvermessung
  • ggf. Sanierungsempfehlung
  • ggf. Ermittlung der Schadenssumme
  • ggf. Einholung von Angeboten zur Schadenbeseitigung
  • ggf. Feststellung der Schadenssumme
  • ggf. Mitwirkung bei der Abnahme von Maßnahmen zur Schadenbeseitigung

3. Zustandserfassung und Beweissicherung nach Abschluss der Baumaßnahme – Schlussaufnahme

  • abschließende Beweisaufnahme durch digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen wie zur Erstaufnahme
  • Freigabe bzw. Bestätigung, dass  keine Neuschäden mit Ursachenzusammenhang zur Baumaßnahme festgestellt wurden bzw. alle festgestellten Schäden fachgerecht beseitigt wurden
  • ggf. abschließende textliche Auflistung der zu Zwischenterminen festgestellten relevanten Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Zusammenstellung der abschließenden Schadenssumme

Allgemeine Erläuterung zur Beweissicherung

Ergänzend zur hochauflösenden Fotodokumentation von Fassaden, Innenräumen, Straßen, Wegen und Plätzen werden sonstige bauliche Anlagen wie Schienenwege, Brücken, Grünanlagen mit Bepflanzung, Schildern, Laternen, Oberleitungen, Masten und sämtliche Außenraummöblierung aufgenommen. Die originalen Bild- und Videodateien können im Schadenfall sachverständig ausgewertet und vermessen werden.

Für die Beweisaufnahme kommt aufwendige  Aufnahmetechnik mit Vollformatsensoren z.B. Canon EOS 5D zum Einsatz. Dadurch lassen sich auch unter schwierigen Lichtverhältnissen z.B. bei großer Helligkeit oder Dunkelheit beweiskräftige Aufnahmen mit enormer Detailgenauigkeit herstellen. Dabei werden bei Bedarf GEO-Daten wie GPS Koordinaten, Höhe über NN sowie Kompassdaten wie Aufnahmewinkel in die Bilddatei geschrieben. Somit lässt sich neben dem Aufnahmeort auch die Blickrichtung beweiskräftig dokumentieren. Mit entsprechender Software und Schnittstellentechnologie lassen sich die Bilddateien in die Planung bzw. Kartenmaterial einbinden und darstellen. Die Auswertung des Video- und Bildmaterials erfolgt ggf. mit Bildvermessung auf leistungsstarken Workstations mit kalibrierten 4k-Bildschirmen. Unsere leistungsstarke Aufnahme- und Auswertungstechnik entspricht höchsten Anforderungen und geht weit über normale Büroausstattung hinaus. So lassen sich manche Vorschäden erst am Bildschirm erkennen. Als Bild- bzw. Videobeweis ist die GSB Beweissicherung bei unzähligen Schadensfällen erfolgreich zum Einsatz gekommen.

Umfang einer durchschnittlichen Beweissicherung

Bei der Erstaufnahme vor Beginn einer Baumaßnahme soll ein benachbartes Grundstück einschl. Bebauung bis 5000 m² Außenflächen, Fassaden, Innenflächen erfasst werden. Hierfür werden bis zu 672 hochauflösende Bilddateien mit bis zu 30,4 Megapixel bzw. 6720 x 4480 Pixel je Bilddatei mit einem Speicherbedarf bis zu 5 GB im Dateiformat.jpg erstellt ggf zusätzlich mit GEO und Kompassdaten. Die Hochauflösende Aufnahmetechnik ermöglicht in Verbindung mit lichtstarken Zoomobjektiven eine effiziente Beweissicherung von Fassaden bis zur Hochhausgrenze. Ergänzend sind Aufnahmen mit Drohnen möglich. 

Die Bilddateien werden in bis zu 10 Bereiche bzw. Ordner sortiert. Es werden Druckvorlagen im Dateiformat.pdf für einen Bildband mit 4 Bildern je Seite A4 (168 Seiten) bzw. für eine Bildübersicht (Kontaktabzug) mit 42 Bildern je Seite (16 Seiten) mit Dateinamen je Grundstück erstellt. Zusätzlich wird je Grundstück ein Datenblatt mit Auflistung aller festgestellten relevanter Vorschäden sowie Lageplan/Kartenauszug mit Bildmarkierung als Druckvorlage erstellt. Die Lieferung des Beweissicherungsgutachtens erfolgt fälschungssicher auf Datenträger je nach Umfang auf CD, DVD oder schreibgeschützten USB-Stick, ggf. zusätzlich als Druckversion mit Bildübersicht in den bestellten Ausfertigungen.

Bei der Erstaufnahme vor Baubeginn von Straßen und befahrbaren Wegen ggf. auch Radwegen erfolgt die Beweissicherung durch Videofahrt bis 4K/12MP einfach je Fahrtrichtung mittels Videofahrzeug bzw. Fahrrad. Bei bedarf können bis zu 8 Kameras auf dem Videofahrzeug installiert werden und so eine 8-fache Aufzeichnung realisiert werden.  Die Lieferung erfolgt einfach auf Datenträger.

Zugänglichkeit und Fotoerlaubnis

Wir werden ausschließlich im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Grundstückeigentümers tätig. Wenn Sie als Grundstückseigentümer keine Beweissicherung wünschen, könnte dies im Schadenfall zu einem erhöhten Aufwand bei der Ursachenermittlung und unter Umständen zur Umkehr der Beweislast führen. Gleiches gilt, wenn durch Rechte Dritter z.B. Mieter, Gäste, etc. eine Beweissicherung nicht möglich ist. Eine Fotoerlaubnis ist unabdingbare Voraussetzung der Beweissicherung und gilt, ohne gesonderte Zustimmung, bei Beauftragung als erteilt. Der GSB Bausachverständige unterstützt den Auftraggeber bzw. Grundstückseigentümer bei der Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Zugänglichkeit betroffener Bereich kann ausschließlich der Grundstückseigentümer bzw dessen Mieter gewährleisten. Ggf. leistet der Auftraggeber technische Unterstützung.

Datenschutz in der Beweissicherung

Bei der digitalen fotografischen Beweissicherung ist die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Bildmaterial erforderlich. Zweck ist die die fotografische Zustandserfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Wir vermeiden, soweit möglich, die Aufnahme von Personen bzw. Gesichtern. Wir sichern die einschlägigen Anforderungen an den Datenschutz zu. Wir werden unter keinen Umständen Bildmaterial veröffentlichen oder an unbeteiligte Dritte weitergeben. Die Dateien werden ausschließlich an unseren Auftraggeber gegeben und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf unseren Datenträgern vernichtet. Weitere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ergänzende bzw. vertiefende Beweissicherung

Bei Bedarf führen wir ein vertiefende bzw. ergänzende Beweissicherung durch.  So können sonstige Untersuchungen zur Beweisaufnahme z. B. Feuchtigkeitsmessung, labortechnischer Probenanalyse, Nachweis von Holzschädlingen (z.B. Hausschwamm), Rissvermessung, Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen und Bauvermessung durchgeführt bzw. organisiert werden. Weitere Informationen zum Leistungsumfang der Beweissicherung erhalten Sie auf Anfrage

Beweissicherung durch ein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die GSB Sachverständigen sind für die Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Bauwesen gesondert geschult. Die Erstellung der Dokumentation erfolgt nach dem Vieraugenprinzip. Das heißt, vor Fertigstellung wird jedes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen gegengelesen. Bei Bedarf stehen unsere Sachverständige für eine Beeidung der in der Beweissicherung getroffenen Feststellungen durch ein Gericht als Sachverständige zur Verfügung. Die Erstellung der Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist auf Wunsch möglich.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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