Treppen

Treppen im Jagdschloss Granitz
Treppen im Jagdschloss Granitz

Sachverständiger für Schäden an Treppen, Treppenanlagen und Treppenhäuser

Schäden und Mängel an Treppen durch Fehler bei der Planung und Ausführung sowie Alter und Abnutzung von Treppen, Treppenanlagen und Treppenhäusern können zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Treppen sind in öffentlichen Bereichen hochbeanspruchte Bauteile mit vielfältigen Anforderungen zum Beispiel bezüglich Standsicherheit, Unfallschutz, Schallschutz und Brandschutz. Als Sachverständige für Treppen prüfen und bewerten wir Mängel und Schäden an Treppen aller Art.

Baurechtliche Anforderungen an Treppen

Entsprechend Musterbauordnung muss jedes Geschoss und der benutzbare Dachraum über mindestens eine notwendige Treppe zugänglich sein. Der erste Rettungsweg muss über eine notwendige Treppe führen. Die tragenden Teile der Treppen müssen je nach Gebäudeklasse feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. Jede notwendige Treppe muss in einem durchgehenden Treppenraum liegen, der ins Freie führt. Weitere Anforderungen insbesondere zur Lüftung, Entrauchung, Abschlüssen und Beleuchtung sind in den Bauordnungen der Länder geregelt. Notwendige Treppen müssen je nach Gebäudeklasse unterschiedliche Treppenlaufbreiten besitzen.

Geländer und Brüstungen von Treppen

Geländer, Brüstungen und Umwehrungen von Treppenanlagen mit einer Absturzhöhe von 1 bis 12 m müssen mindestens 90 cm (bei Arbeitsstätten 100 cm) hoch sein. Ab einer Absturzhöhe von 12 m beträgt die baurechtliche Mindesthöhe 110 cm. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben sollten maximal 18 cm betragen, bei häufiger Anwesenheit von Kindern maximal 12 cm. Die BGI/GUV-I 561 der Gesetzlichen Unfallversicherung gibt weitere Hinweise zu Planung von Treppen. 

Treppenmaße und Steigungsverhältnis

Das Steigungsverhältnis von Treppen bemisst sich nach der Schrittlänge von erwachsenen Personen und beträgt nach DIN 18065 Gebäudetreppen 590 bis 650 mm. Das Steigungsverhältnis von Treppen muss nach der Schrittmaßregel berechnet werden. Entsprechend der Schrittmaßregel muss die Summe von zwei Steigungen und einem Auftritt die Schrittlänge von 590 bis 650 mm ergeben. Ergänzend kann mit der Bequemlichkeitsregel, Auftritt abzüglich Steigung ergibt 120 mm, der Komfort beim Begehen eingeschätzt werden. Bei der Sicherheitsregel beträgt die Summe aus Auftritt und Steigung 460 mm. Sie stellt sicher, dass keine zu geringen Auftrittsbreiten vorkommen, welche beim Heruntersteigen eine Gefahr darstellen. Im Allgemeinen beträgt die Neigung von Freitreppen 5° bis 20°, von Treppen in öffentlichen Gebäuden 20° bis 30°, in Wohngebäuden 30° bis 40° und bei Keller- bzw. Bodentreppen bis 45°. In Außnahmefällen sind steilere Treppen  bis 75° z.B. Raumspartreppen, Leitertreppen, Maschinentreppen, etc. möglich. Das Steigungsverhältnis darf sich innerhalb einer Geschoßtreppe nicht ändern.  Das Steigungsverhältnis bezieht sich auf den Gehbereich einer Treppe, welcher bei Treppen bis 100 cm Treppenlaufbreite  mittig liegt und eine Breite von 20% beträgt.

Zulässige Toleranzen

Entsprechend DIN 18065 sind beim Auftritts- und Steigungsmaß Abweichungen von +/- 5 mm zulässig. In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen sind Toleranzen bis 15 mm bei der Steigung der ersten Stufe zulässig. Da mit Höhe der Abweichung die Unfallgefahr steigt, sind in öffentlichen Bauten oder bei Arbeitsstätten geringere Abweichungen zulässig. Ungleichmäßige Steigung und eine zu geringe Auftrittsfläche werden als häufigste technische Unfallursache identifiziert. 
Die BGI/GUV-I 561 der Gesetzlichen Unfallversicherung gibt weitere Hinweise zur Vermeidung von Unfallrisiken.

Holztreppen

Holztreppen werden nach ihrer Bauart als gestemmte,  eingeschobene oder aufgesattelte Wangentreppe bezeichnet. Wobei die Wangen das tragende Element darstellen. Bei den Stufen unterscheidet mann Tritt- und Setzstufen. Häufiger Fehler bei der Planung und Ausführung sind Mess- und Rechenfehler sowie eine ungeeignete Materialauswahl. So kann zum Beispiel zu feuchtes Treppenholz in zentralbeheizten Wohnräumen nachtrocknen und zu unangenehmen Knarren beim Begehen führen. Mangelhafter Holzschutz kann zu erheblichen Schäden an Holztreppen führen. Wegen des Brandschutzes sind reine Holztreppen in den meisten Bundesländern nur in Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen zugelassen.

Bemessung von handwerklichen Holztreppen

Für handwerkliche Holztreppen haben sich in den einschlägigen Handwerksregeln und Fachliteratur anerkannte Bemessungsregeln durchgesetzt. So sollte die Dicke einer Massivholztrittstufe 1/20 der Stützweite nicht unterschreiten. Bei gewendelten Treppenstufen ist die lichte Stützweite der Stufenvorderkannte maßgebend. Die Wandwange einer normalen Wohnhaustreppe sollte eine Fertigdicke von 42 mm und die Freiwange bzw. Lichtwange 52 mm nicht unterschreiten. Die Breite bzw. Höhe der Wange beträgt je nach Konstruktionsart bzw. Steighöhe mind. 30 in der Regel 32 cm. Bei Unterschreitung der obigen Bemessungsregeln ist mit einer erhöhten Durchbiegung der Stufen und damit einhergehender größeren Neigung der Treppen zum Knarren zu rechnen. Dies wird dann regelmäßig als Mangel bewertet.

Holzfeuchte im handwerklichen Holztreppenbau

Die Holzfeuchte sollte dem jeweiligen Einbauort entsprechen. In der Regel sind Holzfeuchten von 8 bis 10% zielführend. Wird zu feuchtes Holz verbaut neigen die Treppen zum Knarren. Zu trockenes Holz führt gelegentlich zu Rissbildung in den Wangen.

Metalltreppen

Treppen aus Stahl weisen materialbedingt eine größere Konstruktionsvielfalt auf. Auf Träger aus T, I, U oder L-Profilen können Metallstufen aufgeschweißt bzw. geschraubt werden. Daneben gibt es  vielfach geschweißte Träger aus Kasten, Rechteck oder Rohrprofilen. Abgehängte und gespannte Konstruktionen sowie Materialkombinationen ergänzen die Konstruktionsmöglichkeiten. Wie die Wendeltreppe vom Jagdschloss Granitz auf Rügen wurden historische Treppen auch aus filigranen Gußelementen gefertigt. Häufige Fehler ergeben sich aus mangelhaften Schweißnähten, Graten und Oberflächenbehandlung. Bei komplexen Konstruktionen werden das Schwingungsvermögen sowie Probleme beim Schallschutz unterschätzt.  

Betontreppen 

Die meisten notwendigen Treppen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen werden aus Beton bzw. Stahlbeton erstellt. Neben Treppen aus Ortbeton werden die meisten Betontreppen aus Fertigteilen erstellt. Wenn Fertigteiltreppen oberflächenfertig in Sichtbetonqualität erstellt, bestehen besondere Anforderungen an Planung und Ausführung, damit nicht aufwendige Nacharbeiten bezüglich der Oberflächenqualität notwendig werden.

Weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Treppenanlagen auf Anfrage.

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