Fogging

Fogging

Sachverständiger für Fogging – Schwarzstaubablangerung

Das Fogging-Phänomen

Unter dem Fogging-Phänomen versteht man plötzlich auftretende Schwarzstaubablagerungen in Wohnungen. Es handelt sich um plötzlich auftretend schwarze Flecken und rußähnliche, schwarzgraue und schmierige Ablagerungen an Tapeten, Fensterrahmen, Steckdosen, Lichtschaltern, Fliesen und anderen Einrichtungsgegenständen.

Die Ablagerungen treten in der ersten Heizperiode nach einer Renovierung bzw. Neuherstellung auf. Sie entstehen weniger Tage, verschwinden oft im Sommer und kommen im nächsten Winter wieder.

Die Ursachen für Fogging

Die Ablagerungen sind in der Regel nicht auf Verbrennungsrückstände (Ruß) sondern auf ausgasende Luftschadstoffe zurückzuführen. Organische Verbindungen beim Bau und Einrichtung verwendeter Produkte reichern sich in der Wohnraumluft an und lagern sich mit Staubpartikeln an kalten Bauteilen ab.

Durch Probenentnahme und labortechnische Analyse sowie Prüfung der Raumluft auf Luftschadstoffe z. B. Feinstaub bzw VOC Screening können wir die Belastung wie auch den Emittenten sachverständig verifizieren.

Im Winter besteht bei mangelhafter Grund- und Bedarfslüftung die Gefahr  der gesundheitsgefährdenden Anreicherung von Luftschadstoffen im Wohnraum.

Sofortmaßnahmen bei Fogging

Bei leichten Schwarzstaubablagerungen empfehlen wir den Fogging-Ratgeber des Umweltbundesamtes. Helfen die Empfehlungen des Ratgebers nicht weiter, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein bauliches Problem handelt. Unabhängig von der Ursache der Schwarzstaubablagerungen sollten sie sich bei schweren Fällen mit gesundheitlichen Beschwerden nicht länger in den Räumen aufhalten. Informieren Sie Ihren Hausverwalter / Eigentümer und lassen sie sich ärztlich untersuchen. Bestellen Sie einen Sachverständigen zu Schadensfeststellung und Ursachenermittlung.

Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beratung für den Einzelfall dar. Unerlaubte Weiterverwendung verstößt gegen den Urheberrechtsschutz. Es besteht Haftungsausschluß für die Richtigkeit. Die Informationen unterliegen dem technischen Fortschritt.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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