Abzug Neu für Alt

GSB Gutachten mit Abzug Neu für Alt
GSB Gutachten zu Schäden an Gebäuden mit Ermittlung des Abzuges Neu für Alt

Was versteht man unter einem Abzug Neu für Alt

Unter dem Abzug „Neu für Alt“ versteht man einen Vorteilsausgleich im deutschen Schadenersatzrecht bzw. im Versicherungswesen. Wenn etwa ein Handwerker auf der Baustelle einen Wasserschaden verursacht so ist er bzw. sein Unternehmen schadenersatzpflichtig. Ist die geschädigte Sache neuwertig, so muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung für den gesamten Schaden aufkommen. Handelt es sich jedoch um eine gebrauchte Immobilie kann es durch die Beseitigung der Bauschäden (z.B. Erneuerung der Heizung, Fußböden, Fassade, etc.) zu einer Verlängerung der technischen Lebensdauer und damit zu einer Werterhöhung der Immobilie kommen. Liegt eine Wertsteigerung vor, wird wegen des geldwerten Vorteils den der Geschädigte durch die Schadenbeseitigung erfährt, ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen. Insofern wird in der Haftpflichtversicherung der Zeitwertschaden ersetzt, welcher sich aus dem Abzug „Neu für Alt“ vom Neuwertschaden ergibt.

Wie wird der Abzug Neu für Alt ermittelt?

Für die Berechnung des Abzugs „Neu für Alt“ benötigt man das Alter des Gebäudes bzw. das Baujahr des betroffenen Bauteils. Liegen dazu keine Belege vor wird das Alter sachverständig geschätzt. Je nach Alter und Abnutzung des Objektes wird sachverständig die technische Restlebensdauer bestimmt. Im Verhältnis zur üblichen technischen Lebensdauer ergibt sich ein prozentualer Abzug vom Neuwert, welcher sich z.B. am Neuwertschaden bzw. den Reparaturkosten orientiert.

In welchen Fällen wird kein Abzug vor genommen?

Für Schadenminderungskosten z.B. die technische Trocknung bei einem Leitungswasserschaden oder wenn keine Bauteile ausgetauscht sondern nur repariert werden, ist damit keine Verlängerung der Lebensdauer, keine Wertsteigerung, keine ersparten Aufwendungen für Instandhaltung und damit auch kein Abzug Neu für Alt möglich.

Hinweise auf Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten

Sie auch Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.02.2011 – 4 U 131/10

weitere Informationen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Gutachten

Gutachten aller Art im deutschen Bauwesen

Der GSB Sachverständige für die Bewertung von Schäden an Gebäuden erstellt Gutachten aller Art z.B. Gerichtsgutachten für alle deutschen Gerichte, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht.  Als Gutachter im Auftrag von privaten und öffentlichen Kunden erstellen wir Privatgutachten bzw. prüfen und bewerten wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen.

Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen, zu Baumängeln sowie gefährlichen Bauschäden wie Rissen und sonstige Schäden an BetonbauwerkenMauerwerkEstrichHolzkonstruktionenTreppen, WDVSInnendämmungFassaden, Fenster, Tür und TorWasserschädenBefall von Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen. Darüber hinaus erstellen die GSB Experten Gutachten zu Versicherungsschäden im deutschen Bauwesen sowie bei versicherten Sachschäden durch Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Einbruch an Gebäuden sowie an Hausrat. Die GSB Sachverständigen werden tätig in der privatrechtlichen Beweissicherung, bei der Berechnung von Honoraren für Architekten und Ingenieuren, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Immobilien aller Art.

Messgeräte

Zur Realisierung stehen folgende Messgeräte und Untersuchungsmethoden zur Verfügung:

-GANN Hydromette RTU 600 mit Einschlag und Aktivelektroden zur Messung der Baufeuchte, Holzfeuchte, Luftfeuchte, Lufttemperatur und Oberflächentemperatur
-Datenspeicher für Langzeitmessung von Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur und Erschütterungen
-Lasermeter
-Rotationslaser
-Digitalnivellier
-Tachymeter
-Digitale Schlauchwaage
-Kabelortungssystem
-Endoskop
-Boreskop
-Rissmonitor (optisch und elektronisch mit Datenspeicher und Alarmgeber)
-sonstige Handmessgeräte (Risslupe, Rissweitenvergleichsmassstab, Messlehre, etc.)
-Spiegelreflexkamera, Videokamera (analog und digital)

– Labortechnische Untersuchungen durch Institute für Materialforschung (DNA-Analyse auf Holzschädlinge, Stofffeuchte, Salze, Schichtdicke, mikroskopische Untersuchungen, Festigkeit, Materialeigenschaften, etc.)
-Belastungstest, Erschütterungsmessungen, Feststellung der Luftdichtigkeit (Blower-Door-Test),

Übersicht über Gutachten nach Tätigkeitsbereichen

Gutachten zu Mängeln, Schäden, Kosten, Bewertung von Gebäuden und Einrichtung als Gerichtsgutachter, Privatgutachter, Versicherungsgutachter, in der planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung sowie vorprozessualen Beweissicherung und Bestandsaufnahme:

Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden (durch eindringende, aufsteigende, kondensierende Feuchtigkeit z.B. Erdfeuchtigkeit, Schichtenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Spritzwasser, Luftfeuchtigkeit, Hochwasser und Leitungswasser, auch in Verbindung mit Salzen, fehlender bzw. mangelhaft ausgeführter Abdichtung mit Bitumenbahnen, Kunststoffen, mineralischen Abdichtungen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung, nachträgliche Mauerwerksabdichtung im Injektionsverfahren, Dränage und Dacheindeckung)

Gutachten zu Schimmelflecken und Fogging (in Wohnräumen und im Keller in Verbindung mit Schäden und Mängeln am Gebäude und bauphysikalischen Untersuchungen, Luftwechselrate, Wärmebrücken, Nutzerverhalten)

Gutachten zu Putzschäden (Risse, Ausblühungen, Abplatzungen, Unebenheiten, Fehlstellen, Flecken, Verschmutzung, Algenbildung)

Gutachten zu Schäden an Mauerwerk (Mauerwerk aus Klinker, Vormauerziegel, Hochlochziegel, Leichtmauerwerk, hoch wärmedämmende Ziegel, Porenbeton, Gasbeton, Kalksandstein, Lehmstein, Bruchstein, Naturstein und Mauerwerk aus historischen Baustoffen z.B. Lehm)

Gutachten zu Schäden an Beton (Betonfertigteile, Betonkeller aus WU-Beton, Weiße Wanne, Betonstützen, Betonsanierung, Treppen, Betondecken einschließlich Bewehrung und Beläge)

Gutachten zu Hausrat/Möbel/Einrichtung (Schäden am Hausrat insbesondere Einzelmöbeln, Einbauküchen, Schrankwänden, Gaststätten-, Büro- und Ladeneinrichtung, historischen Möbeln aufgrund von Einbruch, Wasserschäden und Brandeinwirkung, Herstellungs-, Konstruktions- und Montagefehler)

Fenster, Jalousien Türen, Tore, Treppen, Wandverkleidung und Trennwände (Herstellungs- Montage- und Wartungsfehler an Fenstern, Jalousien und Sonnenschutz aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Aufarbeitung historischer Fenster in der Denkmalpflege, Neuherstellung von Einfachfenster, Verbundfenster, Kastenfenster und deren Einbaubedingungen, Beschichtung, Herstellungsfehler an Innen und Außentüren aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Holz- und Betontreppen, Aufarbeitung in der Altbausanierung und Denkmalpflege, Wandverkleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen in Wohnungen, Gaststätten, Büro, Laden und anderen Objektbereichen auch in Verbindung mit Verglasungen bei Trennwänden)

Gutachten zu Trockenbauarbeiten (Ständerwände aus Gipsbauplatten, Deckenverkleidung, Herstellungs- und Montagefehler bezüglich Schall- und Brandschutz)

Gutachten zu Schäden an Fassaden (Fachwerkfassaden, Fassaden aus Klinker, Sichtbeton, Putzfassaden, Holzfassaden, Schindeln und Verkleidung aus Holz, Holzwerkstoffen und Zement gebundenen Faserplatten)

Gutachten zu Schäden an Fußböden (Holzdielung, Parkett, Estrich einschließlich deren Beläge aus Fliesen und Platten, Industrieestrich) und Treppen

Gutachten zu Lastabtragung (Fehler in der Statik, Belastungstests, statisch bedingte Risse, baugrundbedingte Setzung mit Rissbildung, weit gespannte Decken und Hallentragwerke z.B. Sportstätten und Industrie- und Gewerbehallen, dynamische Rissprüfung)

Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Wohn- und Verwaltungsbau, Gaststätten- und Hotelbau, Sport- und Bildungsstätten, Industrie- und Gewerbebau, Klinik- und Bäderbau, historische Schlösser, Klosteranlagen und Kirchen in der Denkmalpflege)

Gutachten zu Schäden an Konstruktion (Planung und Ausführung von Mauerwerks- und Betonbau, Holzbau, Stahlbau, Schallschutz, Brandschutz, Holzschutz, Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Technische Installation, Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Lüftung, )

Gutachten zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach WertR 2006 und in Anlehnung an die Bewertungsgrundsätze “Das Red Book” RICS Deutschland und Hausrat

Gutachten zu Kosten (Neuherstellungskosten von Gebäuden, Sanierungskosten einschließlich erforderlicher Bestandsaufnahme und Sanierungsplanung, Kostenkontrolle, Kostenfortschreibung, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung)

Gutachten zur Beweissicherung mit digitaler Zustandserfassung (Bild und Film) vor Baubeginn (Gebäude, Freiflächen, Straßen und Wege, Zubehör) einschließlich dynamischer Rissprüfung und von Mängeln und Schäden im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.

Gutachten zur Bestandsaufnahme als Entscheidungsgrundlage für öffentlichen und privaten Gebäudebestand einschl. Kostenberechnung zum Zweck der energetischen, bautechnischen, funktionellen sowie ästhetischen Sanierung bzw. Umbau.

Sachverständigengutachten zur Honorarermittlung nach HOAI

Gutachten nach Auftraggebern (Auszug)

  • Zalando Campus, POOR, Berlin
  • Axel-Springer-Campus, Axel-Springer-SE, Berlin,
  • Deutsche Bahn und diverse Tochtergesellschaften,
  • Versicherungsgesellschaften DARAG, Allianz, R + V, ERGO, Gothaer, AXA, Generali, Zürich, Debeka, Signal-Iduna, LVM, DEVK, Europa, Württembergische, HDI, HUK, SparkassenVersicherung, GVV-Kommunalversicherung, etc.
  • Private und Kommunale Logistik- und Verkehrsbetriebe
  • Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin und diverse Bezirksämter in Berlin,
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin-Brandenburg,
  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,
  • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr,
  • Hoch- und Tiefbauämter diverser Stadtverwaltungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar, etc.
  • Verwaltungsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Amtsgerichte in Berlin Mitte, Lichtenberg, Tiergarten, Pankow-Weißensee, Schöneberg, Tempelhof-Kreuzberg,
  • Landgericht Potsdam, Cottbus, Neuruppin und diverse Amtsgericht,
  • Landgericht Leipzig, Dresden, Zwickau, Chemnitz  und diverse Amtsgerichte,
  • Oberlandesgericht Jena,
  • Landgericht Erfurt, Gera, Mülhausen, Meiningen und diverse Amtsgerichte,
  • Oberlandesgericht Naumburg,
  • Landgericht Halle, Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau und diverse Amtsgerichte,
  • Landgericht Freiburg i.B., München, Würzburg, Augsburg,

Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Bauschäden und Mängeln,
zur Feststellung der Schadensursache und der Schadenhöhe

Gutachten zur Beweissicherung und Bestandsaufnahme von Schäden an Gebäuden im Immobilienbestand, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes.

Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Schäden an Außenanlagen, Straßen und Wegen sowie an Gebäuden, in Deutschland tätige Generalunternehmer und Baufirmen, insbesondere dynamische Rissprüfung und Auswertung beim Bauen im Bestand sowie in historischer Umgebung.

Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Fenster, Türen, Trockenbau, Mauerwerk, Putz, Holzbau, Fertigteilbau, Beton, Fliesen, Böden, Estrich, Winddichtigkeit, Schimmel, Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden, Abdichtungen gegen Erdreich, Flachdächer, Dachdeckung, u.a.) im Auftrag privater Bauherren.

Sachverständigengutachten im Versicherungswesen und zu Schäden an Gebäuden und Grundstücken durch Sturm, Leitungswasser, Feuer, Hagel, Betriebsausfall, Hochwasser im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Feststellungen zur Schadensursache und Schadenshöhe im Auftrag von europäischen Versicherungsnehmern insbesondere in Deutschland tätiger Versicherer.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Versicherungsschäden

Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bei versicherten Schäden bzw. Versicherungsschäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig.
Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest.
In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Wir prüfen ob ein Abzug Neu für Alt anfällt und ermitteln dessen Höhe. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.
Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung
– gegen Brand,
– Leitungswasser,
– Sturm und Hagel,
versicherte Schäden durch
– Hochwasser,
– Einbruchdiebstahl,
– Vandalismus sowie
Sachschäden im Bereich der
– Haftpflichtversicherung und
– Bauwesenversicherungen
bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden

Sachverständige im Versicherungswesen

Als Sachverständige für Versicherungsschäden werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer tätig. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt durch uns eine gerichtsfeste Beweissicherung sowie Ermittlung zur Schadensursache und Schadensumfang, so auch im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren. Wir prüfen die Versicherungsunterlagen, ermitteln den Versicherungswert und stellen ggf. eine etwaige Unterversicherung fest. Als Sachverständige ermitteln wir die Schadensumme sowohl zum Neuwert und bei Bedarf auch zum Zeitwert. Bei der Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.

Hauptsächlich auf dem Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ermitteln wir versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Berufs-, KFZ- und Privat-Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Stufen der sachverständigen Schadensregulierung

1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert

  • Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
  • Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
  • Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung

2. Feststellung zur Schaden-Ursache

  • Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Nässeschäden, Einbruch
  • gerichtsfeste Dokumentation

3. Feststellung zur Schadenhöhe

  • Ermittlung zum Schadenumfang
  • Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert ggf. durch abstrakte Kostenberechnung und Ermittlung Abzug Neu für Alt
  • gerichtsfeste Dokumentation

4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung

  • Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
  • Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung

5. gerichtsfeste Dokumentation

  • Bestands- und Datenaufnahme
  • Protokolle
  • Messergebnisse
  • Laborberichte
  • Fotodokumentation

6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:

03212/119 7407

oder per Mail oder Telefon

Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:

  • Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
  • Auftraggeber mit Adresse
  • Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
  • Schadennummer
  • Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
  • Schadenort
  • Schadentag
  • Versicherungsbedingungen
  • Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht
  • Schilderung des Schadenhergang
  • besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
  • Auftragsumfang / Einschränkungen

weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Versicherungsschäden gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.