Selbstverständlichkeit

Sachverständige

Was ist eine handwerklichen Selbstverständlichkeit? Und wann liegen besonders überwachungspflichtige Bauleistungen vor?

Was sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten?

Als handwerkliche Selbstverständlichkeiten bezeichnet man allgemein übliche Bauarbeiten, deren Beherrschung durch einen Fachhandwerker bzw. Bauunternehmen vorausgesetzt werden können. Handwerkliche Selbstverständlichkeiten, sind damit alle Arbeiten die zu Ausbildungsinhalt eines Bauhandwerkers bzw. Gesellen im Bauhandwerk gehören. Neben den rein handwerklichen Fertigkeiten sind damit auch theoretische Fertigkeiten wie Lesen und Verstehen von Leistungsbeschreibungen, Bauzeichnung, Produktdatenblätter und Herstellerinformationen sowie Richtlinien, Normen und Gesetzten eingeschlossen. Je nach Handwerk bzw. Gewerk sind entsprechend Berufsbild die Kenntnis der fachspezifischen allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik vorauszusetzen.

Werden Hilfskräfte, Lehrlinge oder andere Produkte und neue Bauarten eingesetzt, so sind diese Arbeiten durch einen erfahrenen Vorarbeiter anzuleiten und zu überwachen. Ggf. ist ein Bautechniker der Produktberatung der Hersteller hinzuzuziehen.

Diese handwerklichen Selbstverständlichkeiten unterliegen grundsätzlich keiner besonderen Überwachungspflicht des Bauherren bzw. seines Architekten. Es wäre absurd, wenn z.B. der Architekt notwendige Schraubverbindungen durch nachziehen prüfen müsste oder den Mörtelauftrag nachwiegen müsste. Auch kann sich der Bauherr bzw. Auftraggeber darauf verlassen, dass der Unternehmer bzw. Auftragnehmer vor Ausführung seiner handwerklichen Tätigkeit seine Bedenken anmeldet, wenn er bei seiner Prüfung der Vorleistung z.B. eine ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, Unstimmigkeiten mit der Planung, ungeeignete klimatische Bedingungen etc. feststellt.

Bei Tätigkeiten, welche den handwerklichen Selbstverständlichkeiten zuzuordnen sind, reicht soweit nicht anderweitig erforderlich eine stichprobenartige Bauüberwachung mittels einfache Sichtprüfung aus. Im Vordergrund der ingenieurtechnischen Bauüberwachung steht die Einhaltung der planerischen bzw. vertraglichen Vorgaben, z. B. durch Prüfung der Produktbescheinigungen auf Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung bzw. Ausführungsplanung. In der Regel ist der bauleitende Architekt und Bauingenieur durch seine Ausbildung nicht in der Lage alle handwerkliche Selbstverständlichkeiten zu prüfen.

Was sind besonders überwachungsbedürftige Arbeiten?

Wurden bei der stichprobenartigen Prüfung von handwerklichen Selbstverständlichkeiten z.B. optische oder technische Mängel durch die Architektenbauleitung festgestellt oder es wurden durch den Unternehmer Bedenken wegen ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes angemeldet, so liegen besonders überwachungsbedürftige Arbeiten vor. Hierzu muss der Bauherr, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, einen bauleitenden Architekten oder Bauingenieur bzw. Sachverständigen mit der baubegleitenden Qualitätsüberwachung beauftragen.

Auch wenn die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik eine besondere Prüfung z.B. Prüfung der Trockenschichtdicke von KMB-Abdichtung nach DIN, WTA oder Richtlinie vorsehen, so ist diese Prüfung als besonders überwachungsbedürftige Arbeit zu bewerten. Das heißt, der bauleitende Architekt hat den Probenentnahmeort, die Probe selbst sowie die Übereinstimmung mit der Planung bzw. dem Regelwerk zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Besonders überwachungsbedürftig sind ebenfalls die Bewehrung von Ortbetondecken, welche bei Fehlern die Standsicherheit erheblich gefährden kann und nachträglich zerstörungsfrei kaum bzw. nur unter hohem Aufwand zu überprüfen ist.

Hinweise auf besonders überwachungsbedürftige Arbeiten liegen dann vor, wenn die Verarbeitung neue entwickelter Produkte oder die Anwendung von neuen Bauarten mit bauaufsichtlicher Zulassung im Einzelfall ausgeführt werden sollen und immer dann, wenn abweichend von den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik gebaut wird. Ggf sind Fachplaner bzw. Sachverständige für die besonders überwachungsbedürftige Arbeiten bzw. Prüftermine hinzuzuziehen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie in unseren Seminaren. Dort können Sie Fragen stellen und Probleme diskutieren.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung.

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