Fußböden

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Belägen auf Fußböden

Fußböden bzw. Beläge auf Böden sind hochbeanspruchte Schichten, welche vielfältig Anforderungen zu erfüllen haben. Je nach Beanspruchung, Bauart und Qualität können unterschiedliche Lebensdauern erreicht werden. Voraussetzung für die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit ist der mangelfreie Untergrund. Die Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken und der Bauleitung kann Fehler und vorzeitige Wertverluste minimieren. Die fachgerechte Pflege wirkt sich dabei maßgeblich auf die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit aus. Im Verantwortungsbereich von Planung, Ausführung und Bauleitung liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und sachgerechte Umsetzung unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik.

Fußböden und Beläge aus Fließen und Platten

Beim Verlegen von Belägen aus Fliesen und Platten sind unabhängig von der Vereinbarung der VOB Teil A und B die Ausführungsbedingungen von Teil C z.B. die DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“ zu berücksichtigen.  Bei Belägen aus Natur- und Betonwerkstein sind die DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ und DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ maßgeblich. Ergänzend sind die einschlägigen Handwerksregeln sowie Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller anzuwenden.

Fußböden und Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Laminat und Textilien

Bei Belägen aus Kunststoff, Laminat und Textilien ist die DIN “ 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ zu berücksichtigen.

Fußböden und Beläge aus Parkett, Holzpflaster und Dielen 

Bei Belägen aus Parkett und Holzpflaster sind die DIN 18356 „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“ bzw. DIN 18367 „Holzpflasterarbeiten“ zu berücksichtigen. Bei Holzböden aus Dielen sind die DIN „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“

Häufige Fehlerquellen

– Abweichungen von den Planungavorgaben,
– ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes,
– fehlerhafte Untergrundvorbereitung,
– unzureichende klimatische Bedingungen,

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Bodenbelägen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

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Holzschutz – Schäden an Holzkonstruktionen

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Holzkonstruktionen, Holzfachwerk, Holzbalkendecken, Dachtragwerke aus Holz, Fußböden aus Holz – Baulicher Holzschutz

Holzschutz – Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Holzbauwerke und Konstruktionen aus Holz sind trotz aller modernen Baustoffe nicht aus dem Bauwesen wegzudenken. Als nachwachsender Baustoff weist er eine hervorragende Ökobilanz auf und ist wegen seiner angenehmen Oberfläche gern eingesetzt. Selbst in seinen bautechnischen Eigenschaften (Tragwerk, Brandverhalten, Wärmedämmschutz, Feuchtigkeitsverhalten, Schallschutz, etc.) ist Holz im Bauwesen vielfältig einsetzbar. Jedoch sollten die am Bau beteiligten die spezifischen Eigenschaften des Baumaterials Holz kennen und nach den bewährten Regeln einsetzen. Nur so lässt sich ein dauerhafter Holzschutz gewährleisten. Moderne Baustoffentwicklungen wie Holzwerkstoffe als Plattenwerkstoffe für Bekleidungen und Wärmedämmung sowie Leimholzkonstruktionen haben den Einsatzbereich des Baustoffes Holz deutlich ausgeweitet. Die Anforderungen an die Planung und Ausführung werden nicht geringer. 

Holzschutz – Mängel und Schäden an Holzbauwerken, Dachtragwerken, Holzfachwerk, Holzbalkendecken, Bekleidungen, Beläge, Bauteile und Konstruktionen aus Holz durch Fehler in der Planung, Bauüberwachung und Bauausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Ausführung bzw. Sanierung von baulichen Maßnahmen zum Holzschutz liegen neben den architektonischen die Festlegung der technischen Anforderungen an Holzkonstruktionen aller Art. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen sowie die allgemein anerkannten regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten, DIN 18355 Tischlerarbeiten, 18356 Parkettarbeiten, DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, DIN 1052 Holzbauwerke – Berechnung und Ausführung, DIN 4074-1 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz, DIN 68705-2 Sperrholz – Teil 2: Stab- und Stäbchensperrholz für allgemeine Zwecke, DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen, DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung, DIN EN 622 Faserplatten, DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation, DIN 68800 Holzschutz sowie die WTA Merkblätter aus dem Referat 1 Holz / Holzschutz insbesondere WTA-Merkblatt 1-2 Der Echte Hausschwamm und 1-4 Baulicher Holzschutz in der Denkmalpflege, Teil 2: Dachtragwerke sowie die WTA-Merkblätter aus dem Referat 8 Fachwerk / Holzkonstruktionen insbesondere WTA-Merkblatt 8-4 Außenbekleidungen, 8-8 Tragverhalten von Fachwerkbauten und 8-14 Ertüchtigung von Holzbalkendecken – Balkenköpfe.

Holzschutz – Häufige Fehlerquellen in der Planung, Ausführung und Sanierung von Holzbauwerken und Holzkonstruktionen

– fehlende Beachtung der spezifischen Eigenschaften unterschiedlicher Holzsorten und Holzwerkstoffe
– Schäden durch übergroße Durchbiegung wegen Überlastung z.B. bei nachträglichen Umbauten
– Schäden durch Holzzerstörer (Pilze wie Hausschwamm und Insekten wie Hausbock) in Folge von mangelhaften baulichen Holzschutz
– Schäden durch fehlerhafte Materialauswahl bzw. fehlende Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen des Einsatzortes

weitere Informationen zum Holzschutz, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Holzbauwerken auf Anfrage

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