Fußböden

Fliesen Belag

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Belägen auf Fußböden

Fußböden bzw. Beläge auf Böden sind hochbeanspruchte Schichten, welche vielfältig Anforderungen zu erfüllen haben. Je nach Beanspruchung, Bauart und Qualität können unterschiedliche Lebensdauern erreicht werden. Voraussetzung für die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit ist der mangelfreie Untergrund. Die Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken und der Bauleitung kann Fehler und vorzeitige Wertverluste minimieren. Die fachgerechte Pflege wirkt sich dabei maßgeblich auf die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit aus. Im Verantwortungsbereich von Planung, Ausführung und Bauleitung liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und sachgerechte Umsetzung unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik.

Fußböden und Beläge aus Fließen und Platten

Beim Verlegen von Belägen aus Fliesen und Platten sind unabhängig von der Vereinbarung der VOB Teil A und B die Ausführungsbedingungen von Teil C z.B. die DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“ zu berücksichtigen.  Bei Belägen aus Natur- und Betonwerkstein sind die DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ und DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ maßgeblich. Ergänzend sind die einschlägigen Handwerksregeln sowie Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller anzuwenden.

Fußböden und Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Laminat und Textilien

Bei Belägen aus Kunststoff, Laminat und Textilien ist die DIN “ 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ zu berücksichtigen.

Fußböden und Beläge aus Parkett, Holzpflaster und Dielen 

Bei Belägen aus Parkett und Holzpflaster sind die DIN 18356 „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“ bzw. DIN 18367 „Holzpflasterarbeiten“ zu berücksichtigen. Bei Holzböden aus Dielen sind die DIN „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“

Häufige Fehlerquellen

– Abweichungen von den Planungavorgaben,
– ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes,
– fehlerhafte Untergrundvorbereitung,
– unzureichende klimatische Bedingungen,

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Bodenbelägen auf Anfrage

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