Dachschäden durch PV & Solar

Schäden an Dächern durch Dachaufbauten wie Photovoltaik- und Solaranlagen und Klimageräte

Bei der nachträglichen Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf vorhandenen Dächern kommt es immer wieder zu Beschädigungen. Diese können zu erheblichen Kosten für die Beseitigung der Dachschäden führen und ggf. sogar zum finanziellen Totalschaden führen.

Dachschäden durch fehlerhafte Planung einer PV- bzw. Solaranlage

Voraussetzung für eine nachhaltige Investition ist die Eignung der vorhandenen Dachflächen für die Errichtung von PV- bzw. Solar-Anlagen. Neben der Neigung und Ausrichtung ist die Art der Dachhaut und die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion entscheidend für einen hohen Ertrag über die gesamte Lebensdauer. Ein Dachschaden kann schnell die Wirtschaftlichkeit einer Anlage in Frage stellen.

So besitzen manche optimierte Dachkonstruktionen kaum bzw. nur geringe Reserven für zusätzliche Dachaufbauten aller Art. Insofern ist insbesondere bei weitgespannten Hallendächern eine vertiefende Betrachtung der vorhandenen Dachkonstruktion mit Erstellung eines rechnerischen Nachweises der Standsicherheit erforderlich. Weist die vorhandene Dachkonstruktion keine bzw. nur zu geringe Tragfähigkeitsreserven auf oder sind Mängel und sonstige Dachschäden vorhanden, so sind entsprechende Ertüchtigungen, Verstärkungen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion erforderlich.

Je nach Art der Befestigung der Unterkonstruktion ergeben sich eine Vielzahl von Durchdringungen der Dachhaut. Jede stellt ein erhöhtes Schadensrisiko z.B. für eine Leckage dar. Soll deshalb z. B. bei Flachdächern mit einer Beschwerung gearbeitet werden, so ist mit höheren Lasten zu rechnen.

Dachschäden durch fehlerhafte Errichtung bzw. Montage der PV- bzw. Solaranlage

Photovoltaikmodule und Solarkollektoren weisen teilweise recht scharfkantige Ecken und Kannten auf. Auch das Gewicht ist je nach Bauart und Größe nicht unerheblich. Je nach Montagtechnologie wird eine Kran- oder Handmontage durchgeführt. Bei Verstoß gegen die Montagerichtlinien der Hersteller oder bei schlechten Witterungsverhältnissen kann es zu Beschädigungen der Dachhaut oder auch zu einer Überlastung der Dachkonstruktion kommen. Insbesondere Flachdächer aus Bitumen- bzw. Kunststoffbahnen aber auch Dächer aus Profil- oder Sandwich-Elementen sind empfindlich für Dachschäden durch fehlerhafte Montagearbeiten.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen

Sachverständige für Dächer – Schäden und Mängel an Dachkonstruktionen

Beinhaltet Schäden an Dächern z.B. durch Fehler bei der Planung und Ausführung von Dächern, nachträgliche Überlastung etwa bei der Sanierung oder Errichtung von Solaranlagen sowie Verminderung der Tragfähigkeit wegen Bauschäden durch mangelhafte Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Alter und Abnutzung der Dächer z.B. nach Sturmschäden oder durch eindringendes Niederschlagswasser.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis der Dächer

Die Anforderungen an Dächer bezüglich Regendichtigkeit und Dauerhaftigkeit steigen. Moderne Materialien ermöglichen gewagte  Konstruktionen und erweitern den architektonischen Gestaltungsspielraum. Ihre Dauerhaftigkeit müssen sie oftmals erst noch beweisen. Veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel z.B. durch Starkregen und Stürme sowie die vermehrte Installation von Solaranlagen erhöhen die Beanspruchung. Nur durch gewissenhafte Planung, Ausführung und Instandhaltung lässt sich die dauerhafte Regensicherheit und Gebrauchstauglichkeit moderner Dächer dauerhaft gewährleisten. Dies stellt hohe Anforderungen an die am Bau beteiligten Architekten, Ingenieure und Handwerker.

Mängel und Schäden an Flachdächern, flach geneigten Dächern, Pultdächern, Satteldächern, Bogendächern, Kuppeln und Turmkappen. 

Neben den einschlägigen Normen und Handwerksregeln sind bei der Planung, Konstruktion und Ausführung die Vorgaben der Hersteller und ggf. auch der Fachverbände zu berücksichtigen. So sind z. B die DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ und DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ maßgeblich für die Dachdeckung. Für die Tragkonstruktion der Dächer sind je nach Ausführung die DIN 18331 „Betonarbeiten“, DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ sowie DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ maßgebend. Im Anwendungsfall sind auch die Vorgaben für die Wärmedämmung sowie die einschlägigen Normen für Überkopfverglasungen oder die DIN 18384 „Blitzschutzanlagen“ zu berücksichtigen. Bei historischen Dächern in der Denkmapflege z. B. bei Reetdächern oder Kuppeln aus Naturstein weisen Fachliteratur, die Regeln der WTA sowie historische Handwerksregeln, etwa des Dachdeckerhandwerks, den Weg zum schadenfreien Bauen.

Häufige Fehlerquellen bei Planung, Ausführung und Instandhaltung der Dächer

  • fehlerhafter statischer Nachweis z. B. wegen zusätzlicher Lasten aus PV- bzw. Solaranlagen oder fehlerhafter Bemessung des Dachtragwerkes
  • zu geringe Neigung des Daches
  • ungeeignete Dachdeckung für den vorgesehenen Einsatzzweck
  • mangelhafte handwerkliche Ausführung unter anderem bei widriger Witterung
  • Verwendung ungeeigneter Materialkombinationen
  • fehlende bzw. mangelhafte Überlappung und Verklebung
  • fehlende bzw. mangelhafte Befestigung
  • mangelhafte Untergrundvorbereitung
  • falsche Bemessung und Ausführung der Dachentwässerung z.B. fehlende Notentwässerung und zu geringe Querschnitte
  • fehlende Wartung sowie mangelhafte Instandhaltung und Instandsetzung

Weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen auf Anfrage.

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