GSB Leipzig

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Leipzig (Bausachverständiger in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Sachsen, Halle, Magdeburg, Dessau, Sachsen-Anhalt und Altenburg, Gera, Ost-Thüringen)

Bitte wenden Sie sich an unsere zentrale Auftragsannahme. Zum Beispiel wegen Angeboten, Sachverständigengebühren und Terminen. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr

per Zentral-Fax +49 3212 1024 925
sowie per E-Mail an mail@gsb-experten.de

Mobil unter +49 (0)179 11 45 360

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Zusendung von Gerichtsakten bitte nach telefonischer Absprache an die nachfolgende Adresse:

GSB Experten
Hauptmannstr. 1
04109 Leipzig

Tel-Kontakt: +49(0)341-14969796

Für sonstige Anfragen im Bundesgebiet oder Ausland wenden Sie sich bitte  an die zentrale Auftragsannahme telefonisch unter +49 (0)179 11 45 360
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In der Regel wird jede Anfrage werktags innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Kernleistung der GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten Berlin:

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen

Sachverständige für Dächer – Schäden und Mängel an Dachkonstruktionen

Beinhaltet Schäden an Dächern z.B. durch Fehler bei der Planung und Ausführung von Dächern, nachträgliche Überlastung etwa bei der Sanierung oder Errichtung von Solaranlagen sowie Verminderung der Tragfähigkeit wegen Bauschäden durch mangelhafte Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Alter und Abnutzung der Dächer z.B. nach Sturmschäden oder durch eindringendes Niederschlagswasser.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis der Dächer

Die Anforderungen an Dächer bezüglich Regendichtigkeit und Dauerhaftigkeit steigen. Moderne Materialien ermöglichen gewagte  Konstruktionen und erweitern den architektonischen Gestaltungsspielraum. Ihre Dauerhaftigkeit müssen sie oftmals erst noch beweisen. Veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel z.B. durch Starkregen und Stürme sowie die vermehrte Installation von Solaranlagen erhöhen die Beanspruchung. Nur durch gewissenhafte Planung, Ausführung und Instandhaltung lässt sich die dauerhafte Regensicherheit und Gebrauchstauglichkeit moderner Dächer dauerhaft gewährleisten. Dies stellt hohe Anforderungen an die am Bau beteiligten Architekten, Ingenieure und Handwerker.

Mängel und Schäden an Flachdächern, flach geneigten Dächern, Pultdächern, Satteldächern, Bogendächern, Kuppeln und Turmkappen. 

Neben den einschlägigen Normen und Handwerksregeln sind bei der Planung, Konstruktion und Ausführung die Vorgaben der Hersteller und ggf. auch der Fachverbände zu berücksichtigen. So sind z. B die DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ und DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ maßgeblich für die Dachdeckung. Für die Tragkonstruktion der Dächer sind je nach Ausführung die DIN 18331 „Betonarbeiten“, DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ sowie DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ maßgebend. Im Anwendungsfall sind auch die Vorgaben für die Wärmedämmung sowie die einschlägigen Normen für Überkopfverglasungen oder die DIN 18384 „Blitzschutzanlagen“ zu berücksichtigen. Bei historischen Dächern in der Denkmapflege z. B. bei Reetdächern oder Kuppeln aus Naturstein weisen Fachliteratur, die Regeln der WTA sowie historische Handwerksregeln, etwa des Dachdeckerhandwerks, den Weg zum schadenfreien Bauen.

Häufige Fehlerquellen bei Planung, Ausführung und Instandhaltung der Dächer

  • fehlerhafter statischer Nachweis z. B. wegen zusätzlicher Lasten aus PV- bzw. Solaranlagen oder fehlerhafter Bemessung des Dachtragwerkes
  • zu geringe Neigung des Daches
  • ungeeignete Dachdeckung für den vorgesehenen Einsatzzweck
  • mangelhafte handwerkliche Ausführung unter anderem bei widriger Witterung
  • Verwendung ungeeigneter Materialkombinationen
  • fehlende bzw. mangelhafte Überlappung und Verklebung
  • fehlende bzw. mangelhafte Befestigung
  • mangelhafte Untergrundvorbereitung
  • falsche Bemessung und Ausführung der Dachentwässerung z.B. fehlende Notentwässerung und zu geringe Querschnitte
  • fehlende Wartung sowie mangelhafte Instandhaltung und Instandsetzung

Weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Dächern und Dachkonstruktionen auf Anfrage.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Fassaden

Sachverständiger für Vorgehängte hinterlüftete Fassaden VHF und Bekleidungen

Hinterlüftete Fassaden nach DIN 18351 „Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“ bestehen in der Regel aus drei Schichten, welche unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Die äußere Schicht dient dem Schutz gegen Schlagregen und bestimmt im wesentlichen das äußere Erscheinungsbild eine Gebäudes. Die Bekleidung kann aus Naturstein, Keramik, Holz, Glas, Metall oder Mischprodukten bestehen. Die Fassadenbekleidung wird an einer Unterkonstruktion befestigt, welche die Lasten z.B. aus Eigengewicht und Wind in die Tragstruktur des Gebäudes leitet. Hinter der Bekleidung befindet sich eine Luftschicht, welche überschüssige Feuchtigkeit und Wärme als sommerlicher Wärmeschutz abführt. Die dritte Schicht ist eine Wärmedämmung, welche den Heizwärmebedarf des Gebäudes begrenzt.

Die Vielfalt der Materialien und funktionale Sicherheit eröffnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, welche individuell an die jeweiligen Anforderungen eines Gebäudes abgestimmt werden können. Die Vielfalt hat auch seine Tücken. So stellt die Planung und Ausführung einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade besondere Anforderung an die am Bau Beteiligten. Insbesondere die Anschlüsse an Fenster und Türen und das Gelände erfordern erhöhte Aufmerksamkeit in der Detailplanung und Ausführung.

Bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen mit Naturwerkstein- und Betonwerksteinplatten bis 30 mm Dicke ist die DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ sowie DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ zu beachten.

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen bzw. Fassaden aus Brettern und Schindeln aus Holz sind entsprechend DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ auszuführen.

Wandbekleidungen aus Metall und anderen Dachdeckungsmaterialien können unter Berücksichtigung der DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ sowie DIN 18338 „Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten“ geplant und ausgeführt werden.

Brandschutz bei VHF

Der Kamineffekt einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade kann im Brandfall das Ausbreitungsrisiko erhöhen und durch die Bekleidung die Löscharbeiten erschweren. Entsprechend den Anforderungen sind gegebenenfalls nicht brennbare Materialien zu verwenden bzw. Brandriegel, Brandschotts bzw. sonstige Maßnahmen vorzusehen.

Sonstige Fassaden

Neben vorgehängten hinterlüfteten Fassaden prüfen die GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten auch Putzfassaden, Fassaden aus Sichtmauerwerk, Sichtfachwerk und Wärmedämmverbundfassaden. Weitere Informationen zur Prüfung und Bewertung von Fassaden und Bekleidungen auf Anfrage.

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Kostenkontrolle

GSB_Gutachten

Kostenkontrolle im Bauwesen

In der sachverständigen Kostenkontrolle ermitteln die GSB Gutachter den ortsüblichen Vergleichspreis von Bauprodukten und Bauleistungen, prüfen die Lohn- und Angebots-Kalkulation von Bauunternehmen und die Kostenschätzung, Kostenberechnung sowie Kostenanschlag von planenden Architekten und Bauingenieuren. Vorab kann durch den Bauherren ein Kostenrahmen nach DIN 276 festgelegt werden. Er muss neben den Gesamtkosten mindestens die Bauwerkskosten (Summe 300-400) als separate Kostenposition enthalten. Basis ist in der Regel die Leistungsphase 1 bzw. Grundlagenermittlung nach HOAI.

Kostenschätzung

Nach dem ersten Vorentwurf eines Bauvorhabens erstellt der Architekt für die Kostenkontrolle eine Kostenschätzung nach DIN 276. Voraussetzung ist die Ermittlung von geometrischen Bezugsgrößen nach DIN 277 wie umbauter Raum  bzw. Bruttorauminhalt, Bruttogrundfläche oder Nutz- und Wohnfläche anhand von Bauzeichnungen. Die Gesamtkosten werden mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengruppen wie folgt aufgegliedert:

100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktion
400 Bauwerk – Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
300-400 Bauwerk
Gesamtkosten

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Schätzung der Kosten eines Bauvorhabens mit geringen Anforderungen an die Kostensicherheit mit Abweichung bis zu +/- 30%. Da in dieser frühen Phase der Planung noch wenige Details festliegen, müssen viele Annahmen getroffen werden. Das Ergebnis ist von der Qualität der Datengrundlage z.B. Auswertung von Abrechnungen vergleichbarer Bauvorhaben abhängig. Eine Quellenangabe ist für die sachverständige Kostenkontrolle unabdingbar.

Kostenberechnung

Die nächste Stufe in der Kostenermittlung eines Bauvorhabens ist die Kostenberechnung für die Kostenkontrolle. Sie ist Bestandteil der Entwurfsplanung bzw. Leistungsphase 3 nach HOAI. Die Kostenberechnung ist eine Fortschreibung der Kostenschätzung bis mindestens zur 2 Ebene der Kostengruppen auf Basis mindestens Bruttorauminhalt und Nutz- bzw. Wohnfläche. Entsprechend vorliegender Planung können die Baukosten durch Grob-Leistungsverzeichnisse bzw. nach der Elemente-Methode ermittelt werden. Die Kostenberechnung für die Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktion gliedert sich in folgende Untergruppen:

300 Bauwerk – Baukonstruktion
310 Baugrube
320 Gründung
330 Außenwände
340 Innenwände
350 Decken
360 Dächer
370 Baukonstruktive Einbauten
390 Sonstige Maßnahmen Baukonstruktion

Je nach der angewendeten Methode bzw. Detaillierungsgrad und Datengrundlage besteht auch in dieser Phase der Kostenermittlung mehr oder weniger normale Anforderungen an die Kostensicherheit in der Kostenkontrolle. Insbesondere durch fehlende Angaben zur Statik und Technischer Ausrüstung oder bei fehlenden Vergleichsprojekten besteht Kostenunsicherheit bis zu +/-20%. Voraussetzung für die sachverständige Kostenkontrolle ist eine transparente Mengenermittlung sowie Quellen der Kostenansätze.

Kostenanschlag

Der Kostenanschlag basiert auf der vollständigen Ausführungsplanung (LP5) also nach den Nachweisen der Fachplaner wie Statik, Haustechnik, Schallschutz, Wärmeschutz sowie der Leistungsbeschreibung (LP6 Vorbereitung der Vergabe) für die Kostenkontrolle. Auf Basis der Leistungsbeschreibung fliesen die Angebote der Ausführungsunternehmen in den Kostenanschlag ein. Der Kostenanschlag ist Bestandteil der Leistungphase 7 (Mitwirkung der Vergabe) nach HOAI.  Im Kostenanschlag sind die Baukosten bis zu 3. Ebene der Kostengruppen aufzugliedern. Ein vorgezogener Kostenvoranschlag basiert auf der vollständigen Leistungsbeschreibung jedoch nicht auf Vergabepreisen (Angeboten) sondern auf Vergleichspreisen. Nach dem Kostenanschlag können sich die Preise nur durch Minder- bzw. Mehrmengen sowie Nachträge verändern. Die Kostensicherheit ist mit bis zu +/- 10% anzunehmen.  Für eine sachverständige Kostenkontrolle ist neben der erschöpfenden Leistungsbeschreibung  auch eine transparente Mengenermittlung sowie die Angabe der Preisquelle Voraussetzung.

KostenFeststellung

Nach Abrechnung des Bauvorhabens erfolgt die Kostenfeststellung. Sie ist die Zusammenstellung der tatsächlichen Gesamtkosten mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung eines Bauvorhabens für die Kostenkontrolle. Grundlage sind die geprüften Schlussrechnungen. Die Kostenfeststellung ist Bestandteil der Dokumentation und Voraussetzung für die sachverständige Kostenkontrolle. Bei vorzeitiger bzw. fristloser Kündigung eines Bauvertrages sind die tatsächlich erbrachten Bauleistungen nachzuweisen.

Angebotskalkulation

Die Ausführungsunternehmen führen zur Erstellung von Angeboten bei Ausschreibungen von Bauleistungen eine Angebotskalkulation für die Kostenkontrolle durch. Auf Basis der Leistungsverzeichnisse erfolgt eine Angebotskalkulation mit Einheitspreisen. Die Zusammenstellung ergibt den Gesamtpreis zuzüglich MwSt. Die Angebotskalkulation erfolgt auf Basis unterschiedlicher Kalkulationsschemata. In der Zuschlagskalkulation werden auf die Einzelkosten aus Material-, Geräte- und Lohnkosten  die Gemeinkosten sowie eine Zuschlag für Wagnis und Gewinn kalkuliert. Daneben sind ggf. Baustellengemeinkosten, Transportkosten und sonstige Kosten zu berücksichtigen.

Lohnkalkulation

Die Lohnkosten werden aus Zeitansatz je Einzelleistung und dem Mittellohn für die Kostenkontrolle ermittelt. Letzterer basiert auf dem Nettostundenlohn, welcher den Mindestlohn nicht unterschreiten darf, zuzüglich Lohnnebenkosten. Lohnnebenkosten sind Abgaben und Kosten wie Krankenkasse, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Urlaubs- und Lohnausgleich, ggf. Reisekosten und Unterkunft.  Der Bruttostundenlohn wird um die Umlage für Urlaub / Ausfall / Krankheit / Schule und die Umlage für Leerzeiten wegen nacharbeiten und Reklamationen erhöht. Hierzu werden die Baustellengemeinkosten sowie Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn zugeschlagen. Als Ergebnis ergibt sich der Mittellohn.

Die Lohnkalkulation wird in der Urkalkulation bei öffentlichen Ausschreibungen ausgewiesen. Für eine sachverständige Kostenkontrolle ist der Nachweis durch Urkalkulation erforderlich. 

Mindestlohn

Der Mindestlohn im Bauwesen wird regelmäßig angepasst. Er darf weder von inländischen noch von im Ausland ansässigen Unternehmen bei Bauleistungen z.B. Stahlverlegung und Bewehrungsarbeiten in Deutschland unterschritten werden. Deshalb werden Werkverträge mit Unternehmen welche ausländische Arbeitnehmer beschäftigen durch die Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart geprüft. Wird dabei die Unterschreitung von Untergrenzen üblicher Baupreise in Deutschland festgestellt, so wird ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen gefordert. Als GSB-Sachverständige führen wir Arbeitszeitstudien durch und prüfen die Werkverträge sowie die Lohn- bzw. Preiskalkulation auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne. So kann durch den Einsatz spezieller Bautechnologie und Konstruktion sowie spezialisierte Mitarbeiter eine wesentliche Abweichung von üblichen Zeitwerten, Löhnen und damit Preisen im Bauwesen erzieht werden.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Kostenkontrolle gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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Gebühren

Welche Gebühren fallen für einen Bausachverständigen an? oder Was kostet ein Gutachten?

Die Frage: “Was kostet ein Gutachten bzw. wie hoch sind die Gebühren?” ist die häufigste Frage an uns. Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigen-Gebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail senden. Bitte mit folgenden Angaben:

  1. Wer ist Auftraggeber? Bitte mit Angabe einer zustellfähigen Postadresse, sowie Telefonnummer und ggf. Faxnummer und E-Mailadresse.
  2. Wo befindet sich das Objekt? Bitte nennen sie uns die Postadresse des Objektes bzw. des Treffpunktes als Navigationsadresse bitte mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
  3. Was soll begutachtet werden?

Wenn Sie ein Angebot über die Höhe von Gebühren für eine Immobilien-Bewertung einer Immobilie benötigen, senden Sie uns zusätzlich Informationen zur Größe des Grundstücks sowie Art, Alter und Größe der Bebauung sowie ggf. vorhandene besondere Ausstattung.

Wenn Sie die bautechnische Beweissicherung beauftragen wollen bzw. ein Angebot für Sachverständigen-Gebühren benötigen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zu Größe und Baujahr der zu beweissichernden Grundstücke einschl. Bebauung sowie zur Tiefe (fotografische Beweissicherung von außen, innen, Videofahrt, Drohnenflug, etc.) der gewünschten Beweissicherung.

Wenn Sie ein Gutachten zu Schäden an Gebäuden beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen, z.B. eine Mangelliste, zur Art und Umfang der Schäden, Angaben zu den betroffenen Bauteilen, sowie ggf. vorhandene Fotos von den Schäden.

Wenn Sie ein Versicherungsutachten zu Ursache, Umfang und Höhe eines versicherten Schadens an Gebäuden bzw. baulichen Anlagen ggf. mit Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert ggf. Zeitwert beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zum Geschädigten insb. Adresse und Telefonnummer, Schadenszeitpunkt, Versicherungsnehmer, Versicherungsnummer, vorläufiger Schadensumfang ggf. zur Schadenshöhe. Wenn die Sachverständigen-Gebühren mitversichert sind oder ein eintrittspflichtiger Schaden vorliegt, benötigen wir zusätzliche Informationen und Nachweise. In der regel übernimmt dann die Versicherung die Gebühren.

Wenn Sie ein Gutachten zu Mängeln an Bauleistungen beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Umfang der zu prüfenden Bauleistungen, ggf. mit Vertragsunterlagen einschl. Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung.

Wenn Sie die sachverständige Mitwirkung bei der Abnahme/Übergabe z.B. einer Eigentumswohnanlage beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Größe und Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung, sowie die Baubeschreibung.

Wenn Sie die baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung beauftragen wollen, senden Sie uns zusätzliche Informationen zur Art und Größe des Bauvorhabens sowie Angaben zu Anzahl und Art der gewünschten Prüftermine.

Ihre schriftliche Anfrage zur Höhe der Gebühren

Nach Eingang Ihrer Anfrage wird diese durch unsere sachverständige Kalkulation geprüft. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bzw. am nächsten Werktag eine Antwortmail bzw. Angebot mit einer Preisinformation auf Basis unserer Preisliste. Für eine durchschnittliche Begutachtung (Durchführung Ortstermin sowie Gutachtenerstellung einschl. NK) müssen Erstkunden mit Sachverständigen-Gebühren in Höhe ab 2999,- EUR zuzüglich MwSt rechnen. Bei Zusatzleistungen werden die Gebühren gemäß Preisliste gesondert berechnet. Bei schwierigen ggf. umfangreichen Fragestellungen behalten wir uns die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich unser Angebot ggf. als Gebühren-Grenze vorwiegend an gewerbliche Kunden bzw. an die öffentliche Verwaltung richtet. Wenn Sie uns daraufhin beauftragen, senden wir eine Auftragsbestätigung mit Termin für die nächstmögliche Ortsbesichtigung und bitten um schriftliche Bestätigung.

Bei Anfragen von Gerichten senden Sie uns die Gerichtsakte ggf vorab eine Mail mit den Beweisbeschlussfragen zur Prüfung des Sachgebietes. Die Gebühren-Abrechnung erfolgt auf Basis des JVEG.

Ihre Anfrage zur Begutachtung senden Sie bitte per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme (siehe oben rechts).

Alternativ zur klassischen Begutachtung mit Ortstermin durch einen GSB Sachverständigen bieten wir eine Onlineprüfung durch.

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Zertifizierung

GSB Zertifizierung im Bauwesen

Die GSB Zertifizierung erfolgt nach durchgeführter Prüfung. Die unabhängige Prüfung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung festgelegter Tiefe und Umfang bzw. gemäß gerichtlichen Beweisbeschluss durchgeführt. Das Prüfergebnis wird als Gutachten und auf Wunsch durch eine Urkunde, Siegel, Plakette bzw. als Bauschild in unterschiedlichen Ausführungen ggf. auch mit Prüfmarke und Datum als wiederholende Prüfung bestätigt.

Mehr Informationen zur GSB Zertifizierung auf Anfrage.

GSB Stempel Zertifizierung
GSB Experten Stempel
GSB Siegel
GSB Experten Siegel

GSB Stempel und GSB Siegel

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Fogging

Sachverständiger für Fogging – Schwarzstaubablangerung

Das Fogging-Phänomen

Unter dem Fogging-Phänomen versteht man plötzlich auftretende Schwarzstaubablagerungen in Wohnungen. Es handelt sich um plötzlich auftretend schwarze Flecken und rußähnliche, schwarzgraue und schmierige Ablagerungen an Tapeten, Fensterrahmen, Steckdosen, Lichtschaltern, Fliesen und anderen Einrichtungsgegenständen.

Die Ablagerungen treten in der ersten Heizperiode nach einer Renovierung bzw. Neuherstellung auf. Sie entstehen weniger Tage, verschwinden oft im Sommer und kommen im nächsten Winter wieder.

Die Ursachen für Fogging

Die Ablagerungen sind in der Regel nicht auf Verbrennungsrückstände (Ruß) sondern auf ausgasende Luftschadstoffe zurückzuführen. Organische Verbindungen beim Bau und Einrichtung verwendeter Produkte reichern sich in der Wohnraumluft an und lagern sich mit Staubpartikeln an kalten Bauteilen ab.

Durch Probenentnahme und labortechnische Analyse sowie Prüfung der Raumluft auf Luftschadstoffe z. B. Feinstaub bzw VOC Screening können wir die Belastung wie auch den Emittenten sachverständig verifizieren.

Im Winter besteht bei mangelhafter Grund- und Bedarfslüftung die Gefahr  der gesundheitsgefährdenden Anreicherung von Luftschadstoffen im Wohnraum.

Sofortmaßnahmen bei Fogging

Bei leichten Schwarzstaubablagerungen empfehlen wir den Fogging-Ratgeber des Umweltbundesamtes. Helfen die Empfehlungen des Ratgebers nicht weiter, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein bauliches Problem handelt. Unabhängig von der Ursache der Schwarzstaubablagerungen sollten sie sich bei schweren Fällen mit gesundheitlichen Beschwerden nicht länger in den Räumen aufhalten. Informieren Sie Ihren Hausverwalter / Eigentümer und lassen sie sich ärztlich untersuchen. Bestellen Sie einen Sachverständigen zu Schadensfeststellung und Ursachenermittlung.

Die hier getroffenen Aussagen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beratung für den Einzelfall dar. Unerlaubte Weiterverwendung verstößt gegen den Urheberrechtsschutz. Es besteht Haftungsausschluß für die Richtigkeit. Die Informationen unterliegen dem technischen Fortschritt.

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Schimmel

Sachverständiger für Schimmel -Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung

Das Schimmel-Problem

Schimmel-Bildung in Wohnungen weisen auf Wasserschäden sowie eine ungesunde Wohnraumluft hin und stellen eine Gesundheitsgefährdung dar. Unzählige Rechtsstreitigkeiten belegen die Problematik. Die Ursachen für das verstärkte Auftreten der Schimmelpilze in Wohnräumen liegt an mangelhafter Planung und Ausführung von Wohngebäuden (allgemein anerkannte Regeln zur Lüftung von Wohnungen)und der verständlichen Absicht, der Nutzer Energie zu sparen.

Die Schimmel-Gefahr

Die Schimmel-Gefahr für den Nutzer geht von einer erhöhten Konzentration von Luftschadstoffen aus. Diese sind erhöhte Luftfeuchtigkeit als klimatische Voraussetzung von Schimmel- und Pilzwachstum und der damit verbundenen Erhöhung der Konzentration der allergieauslösenden Pilzsporen. Weiter Luftschadstoffe können als Ausgasungen von diversen Baustoffen (Putz, Estrich, Tapeten, Farbe, Bodenbeläge, Parkett, Laminat, Klebstoffen, Dichtstoffen, etc.), Einrichtungsgegenständen (Möbel aus Spanplatten und deren Beschichtungen, Lacke, Lasuren, Wachse, Vorhänge, Polstermöbel, Teppiche, etc.) und Ausstattung mit Geräten (Fernsehapparat, Computer, Drucker, Staubsauger, Telefon, Herd, Waschmaschine, Trockner, etc.) entstehen. Diese stellen bei einer erhöhten Luftkonzentration eine Gesundheitsgefährdung dar. Bestimmte Luftschadstoffe führen bei bestimmten klimatischen Bedingungen zum “Fogging”

Erhöhte relative Luftfeuchtigkeit 

Erhöhte Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen kann auf eindringende, aufsteigende und kondensierende Feuchtigkeit durch Menschen, Tiere, Pflanzen, Küche, Bad, etc. zurückzuführen sein.
Als normale Luftfeuchtigkeit bezeichnet mann im Sommer die Werte des Außenklimas. Bei Regen hohe Luftfeuchtigkeit und bei Sonne und Wind geringe Luftfeuchtigkeit. Durch eine funktionierende Grund- und Bedarfslüftung kann sich keine Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen anreichern. Das Wohnraumklima befindet sich mit dem Außenklima im Gleichgewicht. Die Gefahr für Schimmel-Bildung ist gering.
Im Winter bestehen große Temperaturunterschiede zwischen Wohnraumklima und Außenraumklima. In gut beheizten Wohnräumen sinkt bei funktionierender Grund- und Bedarfslüftung die Luftfeuchtigkeit ab. Kühlt sich feuchtwarme Luft ab, steigt die relative Luftfeuchtigkeit an und an kalten Oberflächen bildet sich Kondensat. Das Wohnraumklima befindet sich nur bei funktionierender Grund- und Bedarfslüftung im Gleichgewicht. Die Gefahr für Schimmel-Bildung ist erhöht.

Kondensat an kalten Oberflächen

Durch die großen Temperaturunterschiede zwischen Wohnraumklima und Außenklima besteht bei entsprechender Oberflächentemperatur und hoher relativer Luftfeuchtigkeit schnell die Möglichkeit der Kondensatbildung. Der Grenzwert für die Kondensatbildung lässt sich aus der Oberflächentemperatur und relativen Luftfeuchtigkeit ermitteln. Dieser ist bauteil- bzw. objektspezifisch. Je höher die Wärmedämmung, desto höher die Oberflächentemperatur. Bei einer guten Wärmedämmung sind Wärmebrücken besonders anfällig gegenüber Kondensatbildung. Fenster- und Türleibungen, Raumecken, Decken- und Wandeinbindungen, unterschiedliche Materialien mit unterschiedlichen Wärmedämmeigenschaften in einem Bauteil und deren Verbindungen stellen Wärmebrücken dar. Durch gezielte Bauplanung und sorgfältige Ausführung können Wärmebrücken minimiert werden.

Funktionierende Grund- und Bedarfslüftung

Durch die Lüftung wird sichergestellt, dass das  Wohnraumklima und Außenklima  sich im Gleichgewicht befindet.
Als Grundlüftung bzw. Feuchteschutzlüftung bezeichnet mann eine kontinuierliche bedarfsunabhängige Wohnraumlüftung. Diese erfolgt als freie Fugen- bzw. Spaltlüftung durch Winddruck und Windsog, durch eine Abluftanlage mittels Kaminsog oder Entlüftung in Kombination mit der freien Fugen- bzw. Spaltlüftung für die Zuluft oder durch eine Wohnraumlüftung mit Zuluft- und Abluftanlage in Kombination mit einem Wärmetauscher. Die Grundlüftung muss eine Mindestluftwechselrate sicher stellen. Da die freie Fugen- und Spaltlüftung vom Winddruck abhängig ist, können bei Windstille oder in windgeschützten Lagen zusätzliche Maßnahmen notwendig werden. Eine zu hohe Luftwechselrate verschwendet Energie und verstößt gegen die Energieeinsparungsverordnung. Eine zu geringe Luftwechselrate führt zur Anreicherung von gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen. Die tatsächliche Luftwechselrate kann gemessen und mit den erforderlichen Werten verglichen werden. Sie stellt das Gleichgewicht zwischen Innen- und Außenklima im Normalzustand sicher.
Die Bedarfslüftung erfolgt über die Fensterlüftung und bedarfsgerecht geschaltete Abluftanlagen in Küche und Bad. Die Fensterlüftung sollte als Stoßlüftung möglichst als Querlüftung über mehrere Fenster erfolgen. Sie erfolgt auf Veranlassung und nach Bedarf des Nutzers z.B. nach dem Rauchen, nach dem Duschen oder nach dem Kochen. Sie ist Nutzer- abhängig. Geschaltete Abluftanlagen werden zeitgesteuert und durch Schalter z.B. Lichtschalter betätigt. Sie sind bei bedarfsgerechter Schaltung weniger abhängig vom Nutzerverhalten. Menschen besitzen kein Sinnesorgan für das Feuchteempfinden. Schwitzen und trockene Lippen können auf erhöhte oder geringe Luftfeuchtigkeit hinweisen.

Schimmel-Vermeidung bei ungünstigen baulichen Bedingungen

Bei ungünstigen baulichen Bedingungen z.B. bei historischen Gebäuden mit geringem Wärmedämmstandard hilft eine verstärkte Grundlüftung (Erhöhung der Luftwechselrate). Diese kann durch Feuchtigkeitssensoren bedarfsgerecht und energetisch sinnvoll gesteuert werden. Dies führt zu einem höheren Energieeinsatz. Die Erhöhung der Bedarfslüftung als Fensterlüftung durch Dauerlüftung (Kippstellung) führt zu überhöhten Energieverlusten und kann zu Bauwerksschäden im Bereich der Fensterleibung und des Fenstersturzes führen. Eine verstärkte Stoßlüftung kann zur Verminderung der Schimmel-Bildung führen. Sie ist mit erhöhtem Heizwärmebedarf verbunden.
Sind einzelne Wohnräume nicht bzw. geringer beheizt, besteht ein Temperaturgefälle. Gelangt feuchtwarme Luft in kältere Räume so besteht erhöhte Gefahr der Kondensatbildung einschließlich Schimmel-Bildung. Halten Sie die Türen geschlossen.
Die Räume sollten separat beheizt werden, kein Heizen über andere Räume.
Bei ungünstigen Windruckverhältnissen kann feuchtwarme Luft auch bei geschlossenen Räumen über die Türen in kältere Räume gelangen. Hier ist mittels geeigneter Maßnahmen (Abluftanlage) der Luftstrom zu regulieren.
Der Luftstrom in einer Wohnung sollte von den kalten Räumen in die warmen und feuchten Räume erfolgen und dort über eine Abluftanlage oder Kaminsog abgeführt werden.

Sofortmaßnahmen bei Schimmelbildung

Bei leichtem Schimmel-Befall empfehlen wir den Schimmel-Ratgeber des Umweltbundesamtes. Helfen die Empfehlungen des Ratgebers nicht weiter, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein bauliches Problem handelt. Unabhängig von der Ursache der Schimmel-Bildung sollten sie sich in Räumen mit akutem Schimmelbefall bzw. großen Schimmel-Flecken oder Schimmel-Geruch nicht länger aufhalten. Lassen sie sich bei gesundheitlichen Problemen ärztlich untersuchen. Informieren Sie Ihren Hausverwalter/Eigentümer. Bei umfangreichen Schimmel-Befall bestellen Sie einen Sachverständigen zu Schadensfeststellung und Ursachenermittlung.

Die hier getroffenen Aussagen zu Schimmel-Befall dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beratung für den Einzelfall dar. Unerlaubte Weiterverwendung verstößt gegen den Urheberrechtsschutz. Es besteht Haftungsausschluß für die Richtigkeit. Die Informationen unterliegen dem technischen Fortschritt.

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Wasserschäden

Sachverständiger für Wasserschäden an Gebäuden durch Leitungswasser, Niederschlagswasser, Grundwasser, Hochwasser sowie Kondensat

Wasserschäden und Nässeschäden an Gebäuden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser

Wir erstellen Gutachten zur Ursache, Umfang und Höhe von Wasserschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen, Straßen und Plätzen welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden sind. Dies kann in Folge von Leckagen z.B. durch Frostschäden, Korrosion, Materialermüdung, Beschädigungen, Baufehler, etc. aus unter Druck stehenden Trinkwasserleitungen, Warmwasserleitungen, Schmutzwasserleitungen, Regenwasserleitungen sowie Heizungsleitungen austreten und das Bauwerke bzw. bauliche Anlagen durchfeuchten. Regelmäßig erstellen wir Gutachten zu Nässeschäden infolge von mangelhafter Lüftung von Wohnungen ggf. mit Schimmelbefall.

Ist die Entscheidung des LG München I, 13.04.2017 – 25 O 20241/16 zu Wasserschäden durch austretendes Wasser wegen undichter Fliesenfugen ein Fehlurteil?

Bei Wasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus gefliesten Duschen besteht derzeit eine uneinheitliche Rechtssprechung und uneinheitliche Regulierungspraxis bei den Versicherern, sodass ggf. eine Versicherungslücke besteht.

Nach sachverständigen Auffassung ist eine Fehlstelle in Fliesen und deren Fugen einschl. deren dauerelastische Verfugung zum Ablauf bzw. zur Duschwanne für einen möglichen Wasserschaden in angrenzenden Bauteilen ursächlich irrelevant. Es kommt auf die Flächendichtung unter den Fliesen und deren „Verbindung mit dem Rohrleitungssystem“ an. Insofern ist das Wassers, welches aus einer Dusche durch eine Leckage in der mit der Abwasserleitung verbunden Abdichtung bestimmungswidrig austritt und einen Wasserschaden ursächlich auslöst ein versicherter Leitungswasserschaden und Nässeschäden im Sinn der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 88. Die geflieste Dusche bzw. die darunter befindliche Abdichtung ist eine „sonstige Einrichtung … der Wasserversorgung“. Dies gilt sinngemäß auch für Badewannen, Duschen, Waschbecken, Spültische und Schwimmbecken, unabhängig ob gefliest oder nicht, sowie Wasch- und Geschirrspülmaschinen einschl. deren Zu- bzw. Ableitungsschläuche .

Der Bereich außerhalb der gefliesten Dusche gehört nicht zu einer sonstigen Einrichtung. Hier ist eine Abdichtung gegen Plansch- bzw. Reinigungswasser vorzusehen und ggf. zusätzlich zu versichern.

Wenn das Wasser bzw. die Feuchtigkeit nicht kurzfristig, fachgerecht und vollständig entfernt wird, kann es zu Folgeschäden durch Feuchtigkeit mit Schimmelbildung kommen. Bei sogenannten Allmählichkeitsschäden (unendeckte Leitungswasserschäden) bei denen über einen längeren Zeitpunkt Leitungswasser austreten konnte liegt der Verdacht nahe, dass es zu Wachstum von Schimmelpilzen kommt. Bei Unstimmigkeiten in der Schadensregulierung führen wir als unabhängige Sachverständige Begutachtungen im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch. Bei Verdacht auf fäkalienhaltiges Wasser oder Schimmelpilzbefall entnehmen wir Proben zur Untersuchung in einem akkreditierten Speziallabor. Neben diversen Messgeräten kann eine Leckageortung durch bildgebende Verfahren wie hochauflösende Thermografie zum Einsatz kommen.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Niederschlagswasser

Bei Undichtigkeiten an Dächern, Fassaden, Terrassen, Loggien, Balkonen und sonstigen niederschlagsbeanspruchten Bauteilen kann Wasser in Gebäude eindringen und zu Wasserschäden an Gebäuden führen. Wir führen mit zerstörungsfreien Messverfahren z.B. durch Reihen- und Rastermessung eine Leckageortung durch. Dafür stehen uns unterschiedliche Messgeräte mit diversen Messbereichen zur Verfügung. Nach Auswertung der Messergebnisse erstellen wir eine Sanierungsempfehlung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Begutachtung ist die Sicherung Zugänglichkeit der betreffenden Bereiche insbesondere Bei Schäden an Dach und Fassade.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sicker- und Grundwasser

In Folge von Fehlern bei der Bestimmung der Höhe des Grundwasserspiegel, von Fehlern in der Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen und der sogenannten “Weißen Wanne”  oder auch bei einem Anstieg des Grundwasserspiegels, kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Grundwasser kommen. Ebenso kann es zu Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Sickerwasser bzw. zeitweise anstehendes Sickerwasser kommen. Neben der messtechnischen Bestimmung des Durchfeuchtungsgrades und deren Verteilung erstellen eine Sanierungsempfehlung.

Wasserschäden an Gebäuden durch eindringendes Hochwasser

Durch Hochwasser treten in Deutschland immer größere Schäden an Gebäuden auf. Neben der Ermittlung der Schadenssumme erstellen wir eine Empfehlung zur nachhaltigen Schadensbeseitigung bzw. nachhaltigen Wiederaufbau.

weitere Informationen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
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Regalprüfung

Sachverständiger für Regalprüfung – Prüfung von Mängel und Schäden im Ladenbau an Lagerregalen, Regalwänden, Warenregalen, Verkaufstresen, Theken und sonstigen Lager- und Verkaufseinrichtungen

Zur aktuellen Entwicklung aus den Regelwerken

Im Verantwortungsbereich der Betreiber von Verkaufsstellen und Lagern liegt die fachgerechte Herstellung und Betrieb dieser Einrichtungen. Neben den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Versicherer sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik z. B. VOB Teil C – DIN 18355 Tischlerarbeiten und 18360 Metallbauarbeiten einzuhalten. Lager- und Warenregale sind hoch beanspruchte Einrichtungen, welche nicht zuletzt wegen der Geschäftshaftung und des Arbeitsschutzes eine regelmäßige Regalprüfung, Inspektion sowie Wartung und Instandsetzung erfordern.

Als unabhängige Sachverständige für Regalprüfung unterstützen wir Sie bei Abnahmen bzw. Inbetriebnahme von Lager- und Verkaufseinrichtungen. In Anlehnung an die Anforderungen der Berufsgenossenschaft BG-Regel 234 bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Regel 108-007 sowie DIN EN 15635 “Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendungen und Wartung von Lagereinrichtungen” führen wir wiederkehrende jährliche sachverständige Regalprüfung durch.

Häufige Fehlerquellen bei der Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Regalprüfung

– mangelhafte Bestimmung der Regelbelastung,
– mangelhafte Untergrundprüfung,
– Fehler bei Wahl der geeigneten Befestigungsmittel,
– mangelhafte bzw. fehlende Kippsicherung,
– Überlastung durch geänderte Nutzung und unsachgemäßen Umbau,
– mangelhafte Montage von Regalböden und Warenträgern
– Beschädigung durch Ein- und Ausräumen ggf. durch Förderfahrzeuge und sonstige Hilfseinrichtungen,
– Materialermüdung,
– Schiefstellung,
– Überschreitung der zulässigen Regalhöhen,

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Lager- und Ladeneinrichtungen wie Tresen und Theken auf Anfrage

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