Fenster Tür und Tor

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Verglasungen, Fenster, Tür und Tor aus Holz, Kunststoff, Aluminium und Stahl sowie Jalousien, Rollläden und Markisen in Kombination

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

nach 25 Jahren Deutsche Einheit und dem daraus folgenden Bauboom rollt eine Welle von Schäden an Glas-Fassaden, Fenster Tür und Tor auf uns zu. Egal ob aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl. Jede Konstruktion hat ihre Schwächen und zeigt früher oder später Funktionsstörungen. Fehler in der Planung und Bauausführung sind oftmals die Ursachen für ein frühzeitiges Bauteilversagen. Ja nach Intensität der Nutzung kann durch eine zielführende Pflege, Wartung und Instandsetzung eine hohe Lebensdauer der Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor erreicht werden. Neben der regelmäßigen Reinigung der Scheiben und Rahmen gehört das jährliche ölen und die einfach Funktionsprobe zur Pflege und Wartung durch den Nutzer. Werden dabei Funktionsstörungen und Schäden festgestellt, so sind diese der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer als Mängel anzuzeigen. Darüberhinaus sind durch den Eigentümer bzw. dessen Vertreter einzelne Element wie Dichtungen und Beschlagteile bei Ablauf der mittleren Lebensdauer auszutauschen, um die Gesamtlebensdauer der Bauteile nicht zu gefährden. Ein erhöhter Nutzungsgrad und eine mangelhafte Wartung und Instandsetzung führen zu erhöhter Abnutzung und damit zu einer verringerten Lebensdauer, welche zum vorzeitigen Bauteilversagen z.B. herausfallenden Fensterflügeln führen können.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor durch Fehler in der Planung

Im Verantwortungsbereich der Planung von Glas-Fassaden Fenster, Tür und Tor liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und damit die Auswahl der infrage kommenden Fassadensysteme und Bauelemente. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen z.B. EnEV Energieeinsparungsverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. VOB Teil C – DIN 18355 Tischlerarbeiten, DIN 18357 Beschlagarbeiten, DIN 18358 Rollladenarbeiten, DIN 18360 Metallbauarbeiten, DIN 18361 Verglasungsarbeiten u.v.a. Aus der Vielzahl der gesetzlichen und bautechnischen Planungsvorgaben zum Wärme-, Brand-, und Feuchteschutz ergeben sich eine noch größere Anzahl an möglichen Fehlerquellen. Ohne eine fachgerechte Werkplanung mit Ausführungsdetails insbesondere an den Schnittstellen zum Dach, Sockel sowie bei Bauteilanschlüssen ist eine mangelfreie Bauüberwachung und Ausführung selten möglich.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor  durch Fehler in der Bauüberwachung

Die Bauüberwachung ist die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Sie sichert die Qualität der Planung in der Ausführung. Bei Unstimmigkeiten in der Planung hat die Bauleitung Bedenken gegen die Planung anzumelden und Nachbesserung zu fordern. Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen in der Ausführung von der Planung insbesondere bei unzulässigen Materialkombinationen hat die Bauleitung diese als Mängel zu rügen und Nachbesserung zu fordern. Diese sind fortlaufend einschließlich der Lieferscheine der verbauten Materialien im Bautagebuch in Wort- und Bild zu dokumentieren. Das Bautagebuch einschließlich Bauakte stellt bei Haftungsfragen einen wichtigen Baustein bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten dar.

Mängel und Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor  durch Fehler in der Bauausführung

Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung vor Ausführung bei ungeeigneter Beschaffenheit vorhandener Bauteile, fehlender Befestigungsmöglichkeit sowie fehlender Möglichkeiten zur gefahrlosen Reinigung und Wartung von Fenstern und Fassadenflächen und zu großen Maßabweichungen, etc. Bedenken anzumelden. Gegebenenfalls müssen zusätzliche besondere Leistungen geplant und ausgeführt werden, um eine mangelfreie Bauleistung zu erreichen.

Häufige Fehlerquellen sind darüber hinaus ein zu geringer Materialeinsatz bei der Oberflächenbehandlung des Rahmenmaterials und ein daraus folgende Unterschreitung der  Mindestschichtdicken. Vorzeitige Korrosion und Verwitterung können je nach Rahmenmaterial zu einem frühzeitigen Versagen des ganzen Bauteils führen. Die Entwicklung zu Mehrfachverglasung und großen Fensteröffnungen führen zu hohen Scheibengewichten, welche bei einer Überschreitung der zulässigen Werte zu einem vorzeitigen Verschleiß der Beschlagteile führen. Dreh-Kipp-Flügel müssen eine Fehlbedienungssperre haben, damit der Fensterflügel in der Drehstellung nicht durch Fehlbedienug in die Kippstellung gelangen kann. Dies führt regelmäßig zu einer Überlastung bzw. Zerstörung der Beschlagteile.

Mängel bei der Montage von Fenstern, Fenstertüren und Haustüren

Entsprechend „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierungen“ muss die Lastabtragung über die Befestigung an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten eines Fenster-Elementes bzw. Tür erfolgen. Neben der Tragfähigkeit der Außenwandkonstruktion sind die Fenster-Konstruktion, die Einbausituation und erforderliche Befestigungsart zu berücksichtigen.

Im Standardfall z.B. 2-flügeliges Fenster mit umlaufender Befestigung im Leibungsmauerwerk ohne besondere Anforderungen an die Einbruchhemmung, die Absturzsicherung oder den Brandschutz, etc. kann die Befestigung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgen nach Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen Unternehmer mit geeigneten Befestigungsmitteln z. B. Rahmendübel erfolgen. Der Abstand der Befestigungspunkte beträgt bei Holz- und Aluminiumfenstern maximal 800 mm und bei Kunststofffenstern 700 mm wobei der Abstand zur Innenecke im seitlichen Bereich 100 bis 150 mm betragen muss nicht jedoch im horizontalen Bereich des Fensterrahmens. Hier bleibt es beim materialbezogenem Regelabstand von maximal 700 bzw. 800 mm. Die Verklotzung mit Trag- und Distanzklötzern hat abhängig von der Öffnungsart entsprechend den einschlägigen Verklotzungsregeln zu erfolgen.

Im Sonderfall 1 z.B. bei hochwärmedämmenden Mauerwerk, Vorwandmontage in der Dämmebene, übergroßen fenstern, jedoch ohne besondere Anforderungen an Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz wird zusätzlich zum Standardfall eine statische Bemessung bzw. rechnerischer Nachweis Befestigungsmittel im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen empfohlen. Für die Lastabtragung vertikal in Fensterebene sind in der Regel Konsolen oder biegesteife Laschen bzw. Maueranker mit Distanzbefestigung erforderlich.

Ist eine umlaufende Befestigung nicht möglich, so sind die freitragenden Rahmenteile zu verstärken und auf Durchbiegung zu bemessen. Die Lastabtragung muss rechnerisch über die anderen Befestigungspunkte nachgewiesen werden.

Im Sonderfall 2 bei der Berücksichtigung von besonderen Anforderungen wie Einbruch-, Absturz- oder Brandschutz ggf. Hochhausbereich ist zusätzlich ein statischer Nachweis, Prüfnachweis und Verwendbarkeitsnachweis der Bauteile einschließlich Befestigungsmittel von einem zugelassenem Statiker, Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle erforderlich.

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Glas-Fassaden auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Innendämmung

Sachverständiger für Innendämmung bei der energetische Sanierung von Immobilien im Bestand und denkmalgeschützten Gebäuden

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis bei Innendämmung

Gutachten zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien (z. B. Innendämmung nach EnEV, EU-Gebäuderichtlinie für Altbausanierung, WTA Innendämmsysteme, etc.)

Mit jeder neuen Ausgabe der EnEV werden die Anforderungen an die Gebäudehülle bezüglich der Begrenzung von Energieverlusten verschärft. Beim Bauen im Bestand und regelmäßig bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Anordnung einer äußeren Wärmedämmung möglich. Seit 2005 werden deshalb verstärkt Dämmschichten innenseitig angeordnet. Aus bauphysikalischen Gründen können schon kleine Fehler bei Planung und Ausführung den unwiderruflichen Verlust wertvoller Bausubstanz führen. Deshalb hat die WTA ein umfangreiches Regelwerk publiziert.

Bei Fragen zur Anwendung und Verwendung von Baustoffen sowie zur Vemeidung bzw. Beseitigung von Schäden beraten wir Sie gern auf Anfrage.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

WDVS

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Fassaden aus WDVS Wärmedämmverbundsystem

Mängel und Schäden an Fassaden aus Wärmedämm-Verbundsystem durch Fehler in der Planung

Im Verantwortungsbereich der Planung von WDVS-Fassaden liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und damit die Auswahl der infrage kommenden Wärmedämmverbundsysteme. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen z.B. EnEV Energieeinsparungsverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C – DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, DIN 18550 Putze und Putzsysteme, DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen, WTA Merkblatt 8.4 Außenbekleidungen und die Sockel-Richtlinie Fassaden Sockelputz/Außenanlagen u.v.a. Aus der Vielzahl der gesetzlichen und bautechnischen Planungsvorgaben zum Wärme-, Brand-, und Feuchteschutz ergeben sich eine noch größere Anzahl an möglichen Fehlerquellen. Ohne eine fachgerechte Werkplanung mit Ausführungsdetails insbesondere an den Schnittstellen zum Dach, Sockel sowie bei Bauteilanschlüssen ist eine mangelfreie Bauüberwachung und Ausführung selten möglich.

Mängel und Schäden an Fassaden aus Wärmedämm-Verbundsystem durch Fehler in der Bauüberwachung

Die Bauüberwachung ist die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Sie sichert die Qualität der Planung in der Ausführung. Bei Unstimmigkeiten in der Planung hat die Bauleitung Bedenken gegen die Planung anzumelden und Nachbesserung zu fordern. Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen in der Ausführung von der Planung insbesondere bei unzulässigen Materialkombinationen hat die Bauleitung diese als Mängel zu rügen und Nachbesserung zu fordern. Diese sind fortlaufend einschließlich der Lieferscheine der verbauten Materialien im Bautagebuch in Wort- und Bild zu dokumentieren. Das Bautagebuch einschließlich Bauakte stellt bei Haftungsfragen einen wichtigen Baustein bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten dar.

Mängel und Schäden an Fassaden aus Wärmedämm-Verbundsystem durch Fehler in der Bauausführung

Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung vor Ausführung bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes z. B. gefrorener, zu glatter, ungleichmäßige Untergründe, Ausblühungen, ungeeigneten klimatischen Bedingungen, zu großen Unebenheiten, etc. Bedenken anzumelden. Gegebenenfalls müssen zusätzliche besondere Leistungen geplant und ausgeführt werden, um eine mangelfreie Bauleistung zu erreichen. Häufige Fehlerquellen sind darüber hinaus ein zu geringer Materialeinsatz und eine daraus folgende Unterschreitung des Mindestklebeflächenanteils, offene Platten-Fugen, zu große Dübelabstände sowie zu geringe Schichtdicken beim Putzauftrag. Der daraus folgende geringere Verbund im System führt auf Grund größerer Verformung der Platten zum vorzeitigen Versagen des WDVS. Vergessene Brandschutzriegel sowie eine mangelhafter Feuchtigkeitsschutz im Sockelbereich bzw. im Anschlussbereich zum anstehenden Erdreich stellen verdeckte Mängel dar, welche unter Umständen erst nach Jahren zum Schaden führen. Bauteilanschlüsse bzw. Fugen z.B. bei Fenster und Tür sind bei WDVS mit zugelassenen Putzleisten bzw. vorkomprimierten Dichtbändern auszuführen. Ein einfacher Kellenschnitt wie bei herkömmlichen mineralischen Fassadenputz stellen im WDVS einen Mangel dar.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis und nach dem EuGH-Urteil zur Bauregelliste

Zur Zeit dürfen in Deutschland nur Wärmedämmverbundsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw. mit Zustimmung im Einzelfall verbaut werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 widersprechen die deutschen Bauregellisten der Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG). In einem ersten Schritt wurden durch das DIBt mit Ankündigung vom 09.06.2015 die vom EuGH-Urteil direkt benannten Regelungen in der Bauregelliste B Teil 1 außer Vollzug gesetzt und keine neuen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Für die übrigen Produkte bestehen die zuletzt bekannt gemachten Fassungen fort . Bis zum 31.01.2016 werden auf Antrag neu Zulassungen erteilt, welche wie auch die bestehenden Zulassungen bis zum Ablauf gültig bleiben. Es ist geplant die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum 15. 10.2016 vollständig aufzuheben. National erforderliche gehaltenen Anforderungen sollen auf Bauwerkseben umgesetzt werden. Bis zum Ablauf der jeweiligen Zulassungen wird es eine Übergangsfrist geben. WDVS ist als Bausatz in der Bauregelliste B Teil 1 Abschnitt 3 unter Punkt 3.4.4.11 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht erfasst.

Zwischenzeitlich wurde das Bauordnungsrecht novelliert und die Musterbauordnung geändert. Die novellierten Rechtsvorschriften sehen eine strikte Abgrenzung zwischen Anforderungen an Bauprodukte – soweit europarechtlich zulässig – und Regelungen für das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen, sogenannte Bauarten, vor. Statt der bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall für Bauarten wird es nunmehr für Bauarten eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung geben. Ziel ist es das Anforderungsniveau zu halten.

Fazit: Neben der Bezeichnung wird es auch inhaltliche Änderungen geben. Die Anforderungen an Planung, Bauüberwachung und Bauausführung werden steigen.

Derzeit gelten die Anforderungen aus den Bauart-Zulassungen, sodass die WDVS und ihre Teile den besonderen Bestimmungen und den Anlagen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung sowie den beim DiBt Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben entsprechen müssen. Alle für das WDVS eines Bauvorhabens erforderlichen Bauprodukte sind von einem Zulassungsinhaber zu liefern. Eine Kombination von Produkten verschiedener Zulassungen und Zulassungsinhaber ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an WDVS-Fassaden auf Anfrage.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Putzschäden

Sachverständiger für Putzschäden – Mängel und Schäden an Außen- und Innen-Putz

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Moderne Putze müssen immer mehr optische und technische Anforderungen in dünner werdenden Schichten erfüllen. Durch Zugabe von diversen Kunststoffen und ausgefeilte Rezepturen gelingt dies vielfach. Nach bewährter Putzregel “weich auf hart” sind moderne wärmedämmende Putzfassaden insbesondere WDVS nicht denkbar. Nicht immer sind diese dünnen Putzschichten von der gewohnten Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit geprägt. In der Regel stellen Haar-Risse im Putz  keinen technischen Mangel dar.

Mängel und Schäden an klassischen Putz-Fassaden, Wärmedämmputz historischen Putzen, Sanierputz und Innenputz wie Risse, Ausblühungen, Abplatzungen und andere Putzschäden durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung liegt neben den architektonischen die Festlegung der technischen Anforderungen an Putzen aller Art. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18550 Putze und Putzsysteme – Ausführung, DIN 18558 Kunstharzputze, DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Putzmörtel sowie die WTA-Merkblätter aus dem Referat 2 Oberflächentechnologie insbesondere WTA-Merkblatt 2-4 Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden, 2-7 Kalkputze in der Denkmalpflege, 2-9 Sanierputzsysteme und die “Sockelrichtlinie”.

Häufige Fehlerquellen in der Planung und Ausführung

– mangelhafte Untergrundvorbereitung
– ungeeignete klimatische Bedingungen (Frost, zu hohe Baufeuchtigkeit, Schlagregen, etc.)
– fehlerhafte Einschätzung der vorhandene Belastung durch bauwerkschädigende Salze (Ausblühungen) und Feuchtigkeit des Putzgrundes
– verschiedenartige Stoffe im Untergrund
– riss-gefährdeter Putzgrund
– zu geringer Putzauftrag
– zu geringe und ungleichmäßige Einbettung des Putzträgers
– fehlende und ungeeignet Putzarmierung
– Verschmutzung und Veralgung
Risse, Ausblühungen und Abplatzungen

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Putz auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Fußböden

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Belägen auf Fußböden

Fußböden bzw. Beläge auf Böden sind hochbeanspruchte Schichten, welche vielfältig Anforderungen zu erfüllen haben. Je nach Beanspruchung, Bauart und Qualität können unterschiedliche Lebensdauern erreicht werden. Voraussetzung für die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit ist der mangelfreie Untergrund. Die Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken und der Bauleitung kann Fehler und vorzeitige Wertverluste minimieren. Die fachgerechte Pflege wirkt sich dabei maßgeblich auf die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit aus. Im Verantwortungsbereich von Planung, Ausführung und Bauleitung liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen und sachgerechte Umsetzung unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik.

Fußböden und Beläge aus Fließen und Platten

Beim Verlegen von Belägen aus Fliesen und Platten sind unabhängig von der Vereinbarung der VOB Teil A und B die Ausführungsbedingungen von Teil C z.B. die DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“ zu berücksichtigen.  Bei Belägen aus Natur- und Betonwerkstein sind die DIN 18332 „Naturwerksteinarbeiten“ und DIN 18333 „Betonwerksteinarbeiten“ maßgeblich. Ergänzend sind die einschlägigen Handwerksregeln sowie Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller anzuwenden.

Fußböden und Beläge aus Linoleum, Kunststoff, Laminat und Textilien

Bei Belägen aus Kunststoff, Laminat und Textilien ist die DIN “ 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ zu berücksichtigen.

Fußböden und Beläge aus Parkett, Holzpflaster und Dielen 

Bei Belägen aus Parkett und Holzpflaster sind die DIN 18356 „Parkett- und Holzpflasterarbeiten“ bzw. DIN 18367 „Holzpflasterarbeiten“ zu berücksichtigen. Bei Holzböden aus Dielen sind die DIN „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“

Häufige Fehlerquellen

– Abweichungen von den Planungavorgaben,
– ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes,
– fehlerhafte Untergrundvorbereitung,
– unzureichende klimatische Bedingungen,

Weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Bodenbelägen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Estriche

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Fußbodenkonstruktionen – Estriche einschließlich Dämmung, Belägen und Beschichtungen

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Estriche sind hoch beanspruchte Bauteile, welche in Kombination mit Dämmung, Belägen und Beschichtungen sowie haustechnischer Ausstattung z.B. als Heizestrich eine Vielzahl von Anforderungen und als Terrazzo besondere ästhetische Ansprüche erfüllen können. Ungeeignete Kombinationen und extreme Beanspruchung führen zum vorzeitigen Verschleiß bzw. Versagen (Risse) des Bauteils.

Mängel und Schäden an Fußbodenkonstruktionen aus Estrich durch Fehler in der Planung, Bauüberwachung und Bauausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung, Ausführung und Sanierung von Betonbauwerken liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen. Zu beachten sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. VOB Teil C – DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18353 Estricharbeiten, DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten, DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften, DIN EN 197-1 Zement, DIN EN 13454-1 Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und Calsiumsulfat-Werkmörtel für Estriche, DIN EN 14016-1 Bindemittel für Magnesiaestriche – Kaustische Magnesia und Magnesiumchlorid, DIN 16945 Reaktionsharze, DIN EN 622-1 Faserplatten Anforderungen.

Estriche – Häufige Fehlerquellen bei der Planung und Ausführung

– Abweichungen von den Planungavorgaben, ungenügende Beschaffenheit des Untergrundes, sowie fehlerhafte Untergrundvorbereitung
– fehlender Bodenausgleich z.B. bei Gefälle, Durchbiegung oder haustechnischer Installation
– zu geringe Höhen
– fehlende Abdichtung gegen aufsteigende bzw. eindringende Feuchtigkeit
– ungeeignete klimatische Bedingungen
– fehlender Korrosionsschutz insbesondere beim Einbau von Magnesiaestrichen
– fehlende Anschlüsse
– ungeeignete Materialkombinationen
– fehlende Dehnungsfugen

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Fußbodenkonstruktionen aus Estrich auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Holzschutz – Schäden an Holzkonstruktionen

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Holzkonstruktionen, Holzfachwerk, Holzbalkendecken, Dachtragwerke aus Holz, Fußböden aus Holz – Baulicher Holzschutz

Holzschutz – Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Holzbauwerke und Konstruktionen aus Holz sind trotz aller modernen Baustoffe nicht aus dem Bauwesen wegzudenken. Als nachwachsender Baustoff weist er eine hervorragende Ökobilanz auf und ist wegen seiner angenehmen Oberfläche gern eingesetzt. Selbst in seinen bautechnischen Eigenschaften (Tragwerk, Brandverhalten, Wärmedämmschutz, Feuchtigkeitsverhalten, Schallschutz, etc.) ist Holz im Bauwesen vielfältig einsetzbar. Jedoch sollten die am Bau beteiligten die spezifischen Eigenschaften des Baumaterials Holz kennen und nach den bewährten Regeln einsetzen. Nur so lässt sich ein dauerhafter Holzschutz gewährleisten. Moderne Baustoffentwicklungen wie Holzwerkstoffe als Plattenwerkstoffe für Bekleidungen und Wärmedämmung sowie Leimholzkonstruktionen haben den Einsatzbereich des Baustoffes Holz deutlich ausgeweitet. Die Anforderungen an die Planung und Ausführung werden nicht geringer. 

Holzschutz – Mängel und Schäden an Holzbauwerken, Dachtragwerken, Holzfachwerk, Holzbalkendecken, Bekleidungen, Beläge, Bauteile und Konstruktionen aus Holz durch Fehler in der Planung, Bauüberwachung und Bauausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Ausführung bzw. Sanierung von baulichen Maßnahmen zum Holzschutz liegen neben den architektonischen die Festlegung der technischen Anforderungen an Holzkonstruktionen aller Art. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen sowie die allgemein anerkannten regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten, DIN 18355 Tischlerarbeiten, 18356 Parkettarbeiten, DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden, DIN 1052 Holzbauwerke – Berechnung und Ausführung, DIN 4074-1 Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz, DIN 68705-2 Sperrholz – Teil 2: Stab- und Stäbchensperrholz für allgemeine Zwecke, DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen, DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung, DIN EN 622 Faserplatten, DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation, DIN 68800 Holzschutz sowie die WTA Merkblätter aus dem Referat 1 Holz / Holzschutz insbesondere WTA-Merkblatt 1-2 Der Echte Hausschwamm und 1-4 Baulicher Holzschutz in der Denkmalpflege, Teil 2: Dachtragwerke sowie die WTA-Merkblätter aus dem Referat 8 Fachwerk / Holzkonstruktionen insbesondere WTA-Merkblatt 8-4 Außenbekleidungen, 8-8 Tragverhalten von Fachwerkbauten und 8-14 Ertüchtigung von Holzbalkendecken – Balkenköpfe.

Holzschutz – Häufige Fehlerquellen in der Planung, Ausführung und Sanierung von Holzbauwerken und Holzkonstruktionen

– fehlende Beachtung der spezifischen Eigenschaften unterschiedlicher Holzsorten und Holzwerkstoffe
– Schäden durch übergroße Durchbiegung wegen Überlastung z.B. bei nachträglichen Umbauten
– Schäden durch Holzzerstörer (Pilze wie Hausschwamm und Insekten wie Hausbock) in Folge von mangelhaften baulichen Holzschutz
– Schäden durch fehlerhafte Materialauswahl bzw. fehlende Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen des Einsatzortes

weitere Informationen zum Holzschutz, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Holzbauwerken auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Schäden an Mauerwerk

Sachverständiger für Mängel und Schäden an Mauerwerk,

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Trotz gestiegener Anforderungen an die wärmedämmtechnischen Eigenschaften an Außenbauteile war, ist und bleibt der Mauerwerksbau eine tragende Säule im Bauwesen.

An historischen Bauteilen aus Mauerwerk wurde bei Forschungsprojekten in der Sanierung von wertvoller Bausubstanz z.B. bei denkmalgeschützten Kirchen gute Ergebnisse erzielt. So kann auch stark durch bauwerkschädigende Salze und Feuchtigkeit  beanspruchtes historisches Mauerwerk durch nachträgliche Mauerwerksabdichtung und Sanierputz-WTA erhalten werden. Im bautechnischen Alltag sind die Grenzen der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei Sichtmauerwerk und extremen Belastungen z.B. durch historische Stallnutzung und Umnutzung mit hohen Anforderungen wie Wohnnutzung oder Archivnutzung schnell erreicht bzw. überschritten. So kann die Salzreduktion die Bauzeit verlängern und bautechnische Schwachstellen mit haustechnischer Aufrüstung nur bedingt kompensiert werden.

Mängel und Schäden an Sichtmauerwerk, Verblendmauerwerk, Klinkermauerwerk, Ziegelmauerwerk, Kalksandsteinmauerwerk, Natursteinmauerwerk und hochwärmedämmendem und mehrschaligem Mauerwerk durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung liegt neben den architektonischen die Festlegung der technischen Anforderungen an Mauerwerk aller Art. Zu beachten sind dabei die gesetzlichen Anforderungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C DIN 18330 Mauerarbeiten, DIN 1053 Mauerwerk bzw. DIN EN 1996 Eurocode 6, DIN 4103-1 Nichtragende innere Trennwände sowie die WTA-Merkblätter aus dem Referat 4 Mauerwerk / Bauwerksabdichtung insbesondere WTA 4-Mauerwerksinjektion gegen kapillare Feuchtigkeit, und 4-5 Beurteilung von Mauerwerk – Mauerwerksinjektion.

Häufige Fehlerquellen in der Planung und Ausführung

– fehlerhafte Planung z. B. keine Mauerwerkmaße (Baurichtmaß), – Risse in Folge von fehlenden Dehnungsfugen, ungleichmäßigen Setzungen, fehlerhafte Ringanker, fehlende Deckenverankerung,  falsche Anschlüsse
– Feuchtigkeitsschäden an Wärmebrücken,
– falsche Anlage des Mauerwerks bzw. der Kimmschicht
– fehlendes bzw. zu geringes Überbindemaß
– fehlerhafte Mörtelfugen z.B. zu dick oder zu dünn, kein Deckmörtel
– fehlerhafte Ausbildung der Stoßfugen
– Verwendung vom nicht aufeinander abgestimmten Materialien z.B. Deckschichtmörtel, Wärmedämmmörtel, etc.
– Ausführung von Mischmauerwerk z.B. bei der Verwendung von Ziegel- und Kalksandstein ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Materialeigenschaften
– Ausbesserung von historischem Ziegelmauerwerk mit Kalksandstein oder Wärmedämmmauerwerk
– fehlerhafte Einschätzung der vorhandene Belastung durch bauwerkschädigende Salze und Feuchtigkeit

weitere Informationen zu Sachverständigengebühren, zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Mauerwerkskonstruktionen auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Beton, Stahl- & Spannbeton

Sachverständiger für Mängel und Schäden an  Tiefgaragen, Parkhäuser, Hallen-Tragwerke, Gewerbe-Bau, WU-Keller und sonstigen Bauwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton

Betonschäden bzw. Betonsanierung und Betoninstandsetzung von Betonbauwerken, Betonfertigteile und sonstigen Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton wegen Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung von Betonbauwerken liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen an Betonbauwerke. Zu Beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik insbesondere die Regelwerke des DIN und der WTA wie z.B. VOB Teil C – DIN 18331 Betonarbeiten, DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten, die Beton-Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb und die WTA-Merkblätter aus dem Referat Beton.

Häufige Fehlerquellen bei der Planung, Ausführung und Sanierung von Betonbauwerke

– fehlerhafte Bestimmung der Exposition
– fehlerhafte Fugenausbildung
– unzureichende Beschichtung, Abdichtung bzw. Schutz vor bauwerkschädigenden Stoffen
– zu geringe Betondeckung
– fehlerhafte Montage mit Überschreitung der Toleranzgrenzen zum Beispiel bei Treppen
– mangelhafte Oberflächenqualität von Sichtbeton
– fehlende Berücksichtigung von klimatischen Längenänderungen von Bauteilen
– etc.

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Insbesondere durch den Wiederanstieg des Grundwassers in Berlin und in den mitteldeutschen Bergbau-Regionen häufen sich Schäden durch Wassereinbrüche in vermeintlich wasserundurchlässigen Betonbauwerken. In Kombination mit eingetragenen Tausalzen führen Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung zum frühzeitigen Versagen von  Betonbauwerken insbesondere Tiefgaragen und Parkdecks. Eine sachverständige Recherche und Analyse der vorhandenen Bausubstanz sind Voraussetzung für eine nachhaltige Betonsanierung.

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Betonbauwerke bzw. Betoninstandsetzung auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Straßenbau

Sachverständiger für Mängel und Schäden im Straßenbau, an Verkehrswegearbeiten,  Wegen und Plätzen, Kanalarbeiten sowie unterirdischen Bauwerken im Bereich Tunnelbau, Tiefbau und Landschaftsbau

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Schäden an Brücken aus Spannbeton, Betonkrebs an Autobahnen, Verlust von Fugenmaterial an Pflasterflächen, Aufwölbungen und Setzungen sowie Wassereinbrüche an Fugen und Rissen bei unterirdischen Bauwerken sind häufige Schadensfälle und verringern die Dauerhaftigkeit der Verkehrsbauwerke erheblich. Der Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand für Infrastrukturprojekte steigt signifikant. Die unabhängige Begleitung und sachkundige Mediation öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen wird immer wichtiger um nachträgliche kostenintensive Nachbesserungen zu verhindern.

Mängel und Schäden an Straßenbauarbeiten, Wege und Plätze aus Pflasterarbeiten, Kanalarbeiten und sonstige bauliche Anlagen in Außenanlagen sowie Tunnelbau durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung von Straßen- und Verkehrswegebauarbeiten liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen. Zu Beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. „VOB Teil C – DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten“, „DIN 18312 Untertagebauarbeiten“,“ DIN 18315-318 Verkehrswegebauarbeiten“, „DIN Landschaftsbauarbeiten“, „DIN 18331 Betonarbeiten“, „DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten“, die „Beton-Instandsetzungs-Richtlinie“ sowie “Alkali-Richtlinie” des DAfStb sowie RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen.

Häufige Fehlerquellen bei der Planung und Ausführung von Verkehrswegebauarbeiten

– fehlerhafte Bestimmung der Bauklassen,
– ungenügende Bodenuntersuchung,
– mangelhaftes Planum
– Einbau ungeeigneter Baustoffe für die Frostschutzschicht und die Tragschicht
– mangelhafte Dokumentation der verbauten Materialien
– unzureichende Filterstabilität der eingebauten Materialien
– ungenügende Verdichtung
– unzureichende(s) Wasserführung, Entwässerung, Gefälle

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung, Sachverständigengebühren und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Verkehrswegearbeiten sowie Schäden an Verkehrseinrichtung auf Anfrage


Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.