Qualitätssicherung

Qualitätssicherung im Bauwesen – Organisation – Hinweise – Tipps – Baustellenbegehungen – Nachweise – Dokumentation

Sachverständige für die Qualitätssicherung von Leistungsbeschreibungen und bei Abnahmen. Die GSB Gutachter führen eine planungs- und baubegleitende Qualitätssicherung im Bauwesen durch. Durch die  Definition von Qualitätsstandards in Bau- bzw. Leistungsbeschreibungen wird das Bausoll effizient vereinbart. So vermeiden Sie eine unterschiedliche Interpretation der vereinbarten bzw. geschuldeten Bauleistungen. Durch Zwischentermine, der Mitwirkung bei baubegleitenden Abnahmen und  bei der Endabnahme wie auch bei einem Ortstermin vor Ablauf der Gewährleistung unterstützen wir gewerbliche und öffentliche Bauherren.

Bei Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel wie auch bei der Feststellung von Bauschäden stellen wir notwendige Ermittlungen zur Ursache des Schadens bzw. des technischen Mangels an und geben Empfehlungen zur Mangel- bzw. Schadensbeseitigung. Nach Durchführung der Sachverständigen Bauüberwachung bestätigen wir die erreichte Bauqualität mit unserem GSB Prüfprädikat. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Bereich der Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

Stufen der sachverständigen Bauüberwachung

1. Qualitätssicherung – Individuell bauprojektbezogene Erstellung des QÜ-Plans durch den sachverständigen Gutachter

  • Sammlung und Zuordnung der Projektplanungsdaten
  • Festlegung der Prüfkriterien bezogen auf Gewerke gemäß VOB/C und auf Ausführungszwischenstände
  • Festlegung der Prüfzeitpunkte

2. Qualitätssicherung – Abstimmung des QÜ-Plans mit Baubeteiligten durch den sachverständigen Gutachter

  • Bekanntgabe der Prüfkriterien
  • Auswahl der Teilnehmer an den Prüfterminen
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

3. Qualitätssicherung – Planung und Baubeschreibung

  • Überprüfung der Planung und Baubeschreibung sowie Aufzeigen der Schnittstellenprobleme
  • Überprüfung der Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

4. Qualitätssicherung – Bauausführung

  • Prüfung auf der Baustelle in Gegenwart der Baubeteiligten Hinweise zur Vermeidung sich abzeichnender Ausführungsmängel
  • Aufzeigen, protokollieren und dokumentieren der erreichten Ausführungsqualität
  • Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

5. Qualitätssicherung – Baufertigstellung

  • Abschluss-Protokoll-Dokumentation
  • Übergabe des QÜ-Zertifikats an den Auftraggeber
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung. Aktuelle Informationen häufig gestellten Fragen z.B. zur Abgrenzung von besonders überwachungsbedürftigen Bauleistungen von handwerklichen Selbstverständlichkeiten finden sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Labor

Forschungs Labor zur labortechnischen Analyse und Ursachenforschung von Bauschäden

In unserem zentralen GSB Labor führen wir im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung und Schadenanalyse labortechnische Untersuchungen von Material- bzw. Baustoffproben durch. Neben diversen messtechnischen Untersuchungen erfolgt die Aufbereitung von Proben zur mikroskopischen Untersuchung sowie zur chemischen und bauphysikalischen Labor-Analyse. So kann in der vergleichenden Untersuchung die Wasseraufnahme, Temperaturdehnung, Konsistenz und andere Baustoffeigenschaften bestimmt werden.
Bei Baumängeln und Bauschäden können Beweisstücke labortechnisch z.B. auf Risse und Quetschungen untersucht werden und im Rahmen der Beweissicherung durch bildgebende Verfahren Schadensursachen objektiviert werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Labor-Untersuchungen ausschließlich im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung bei der Baschadensanalyse anbieten können.

Als unabhängige und anerkannte Bausachverständige sind wir seit 1996 für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie mit unseren Niederlassungen für Nord- Ost- und Mitteldeutschland in Berlin, Leipzig und Erfurt tätig.

Zulassung am Gericht

Der Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger.

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Gericht

Gutachter als Sachverständiger am Gericht

Zulassung am Gericht

Zugelassen an allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht, beauftragt vom Staatsanwalt bis zum Schiedsgericht, prüft und bewertet der Sachverständige am Gericht Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Die wichtigsten Kernbereiche am Gericht sind z. B. die Sachgebiete Schäden an Gebäuden, Bauwerksabdichtungen, sowie Honorare und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bewertung im Versicherungs- und Immobilienwesen. Im zentralen Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Tätigkeit am Gericht

Der gesamte Tätigkeitsbereich am Gericht erstreckte sich auf folgende Sachgebiete nach JVEG:

  • Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen – einschl. technische Gebäudeausrüstung, Planung, handwerklich-technische Ausführung, Schadenfeststellung, Schadenursachenermittlung und Schadenbewertung, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen;

bzw.

Sachverständiger am Gericht

Der geschäftsführende Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros ist seit 1991 Meister im Tischler-Handwerk, seit 1996 Diplomingenieur (FH) Architekt, seit 1998 zur Bauvorlage berechtigtes Mitglied der Architektenkammer Thüringen bzw. Sachsen, 1999 von der HWK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt öbuv und seit 2000 (nach 2-jährigem zertifizierten Weiterbildungsstudium zum IHK Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Immobilienbewertung) als freier Sachverständiger tätig. Neben seiner Tätigkeit als leitender Architekt hat er seit 1996 Gutachten zu Schäden an Gebäuden sowie in der Immobilienbewertung erstellt. Als Mitglied in städtebaulichen, denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Gremien bzw. Referaten ist er an zahlreichen Publikationen und Veröffentlichungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik beteiligt. So z.B. an den WTA-Merkblättern zur Ausfachung von Holzfachwerk, Innendämmung, bauphysikalische Anforderungen, ENEV Möglichkeiten und Grenzen und Ertüchtigung von Holzbalkendecken. Seit 2012 leitete er die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des WTA-Merkblattes 8-4 Außenbekleidungen (Putzfassaden, vorgehängte Bekleidungen, WDVS-Fassaden), welche 2015 abgeschlossen wurde. Als planender bzw. sachverständiger Architekt hat er große Neubauvorhaben des Bundes erfolgreich begleitet und das Sanierungsprojekt Wohnstallhaus im Klosterhof zu Dannheim wurde 2000 als herausragendes Einzeldenkmal mit dem Thüringer Denkmalschutzpreis ausgezeichnet.

mehr Informationen auf Anfrage

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

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Gutachten

Gutachten aller Art im deutschen Bauwesen

Der GSB Sachverständige für die Bewertung von Schäden an Gebäuden erstellt Gutachten aller Art z.B. Gerichtsgutachten für alle deutschen Gerichte, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht.  Als Gutachter im Auftrag von privaten und öffentlichen Kunden erstellen wir Privatgutachten bzw. prüfen und bewerten wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen.

Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen, zu Baumängeln sowie gefährlichen Bauschäden wie Rissen und sonstige Schäden an BetonbauwerkenMauerwerkEstrichHolzkonstruktionenTreppen, WDVSInnendämmungFassaden, Fenster, Tür und TorWasserschädenBefall von Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen. Darüber hinaus erstellen die GSB Experten Gutachten zu Versicherungsschäden im deutschen Bauwesen sowie bei versicherten Sachschäden durch Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Einbruch an Gebäuden sowie an Hausrat. Die GSB Sachverständigen werden tätig in der privatrechtlichen Beweissicherung, bei der Berechnung von Honoraren für Architekten und Ingenieuren, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Immobilien aller Art.

Messgeräte

Zur Realisierung stehen folgende Messgeräte und Untersuchungsmethoden zur Verfügung:

-GANN Hydromette RTU 600 mit Einschlag und Aktivelektroden zur Messung der Baufeuchte, Holzfeuchte, Luftfeuchte, Lufttemperatur und Oberflächentemperatur
-Datenspeicher für Langzeitmessung von Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur und Erschütterungen
-Lasermeter
-Rotationslaser
-Digitalnivellier
-Tachymeter
-Digitale Schlauchwaage
-Kabelortungssystem
-Endoskop
-Boreskop
-Rissmonitor (optisch und elektronisch mit Datenspeicher und Alarmgeber)
-sonstige Handmessgeräte (Risslupe, Rissweitenvergleichsmassstab, Messlehre, etc.)
-Spiegelreflexkamera, Videokamera (analog und digital)

– Labortechnische Untersuchungen durch Institute für Materialforschung (DNA-Analyse auf Holzschädlinge, Stofffeuchte, Salze, Schichtdicke, mikroskopische Untersuchungen, Festigkeit, Materialeigenschaften, etc.)
-Belastungstest, Erschütterungsmessungen, Feststellung der Luftdichtigkeit (Blower-Door-Test),

Übersicht über Gutachten nach Tätigkeitsbereichen

Gutachten zu Mängeln, Schäden, Kosten, Bewertung von Gebäuden und Einrichtung als Gerichtsgutachter, Privatgutachter, Versicherungsgutachter, in der planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung sowie vorprozessualen Beweissicherung und Bestandsaufnahme:

Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden (durch eindringende, aufsteigende, kondensierende Feuchtigkeit z.B. Erdfeuchtigkeit, Schichtenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Spritzwasser, Luftfeuchtigkeit, Hochwasser und Leitungswasser, auch in Verbindung mit Salzen, fehlender bzw. mangelhaft ausgeführter Abdichtung mit Bitumenbahnen, Kunststoffen, mineralischen Abdichtungen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung, nachträgliche Mauerwerksabdichtung im Injektionsverfahren, Dränage und Dacheindeckung)

Gutachten zu Schimmelflecken und Fogging (in Wohnräumen und im Keller in Verbindung mit Schäden und Mängeln am Gebäude und bauphysikalischen Untersuchungen, Luftwechselrate, Wärmebrücken, Nutzerverhalten)

Gutachten zu Putzschäden (Risse, Ausblühungen, Abplatzungen, Unebenheiten, Fehlstellen, Flecken, Verschmutzung, Algenbildung)

Gutachten zu Schäden an Mauerwerk (Mauerwerk aus Klinker, Vormauerziegel, Hochlochziegel, Leichtmauerwerk, hoch wärmedämmende Ziegel, Porenbeton, Gasbeton, Kalksandstein, Lehmstein, Bruchstein, Naturstein und Mauerwerk aus historischen Baustoffen z.B. Lehm)

Gutachten zu Schäden an Beton (Betonfertigteile, Betonkeller aus WU-Beton, Weiße Wanne, Betonstützen, Betonsanierung, Treppen, Betondecken einschließlich Bewehrung und Beläge)

Gutachten zu Hausrat/Möbel/Einrichtung (Schäden am Hausrat insbesondere Einzelmöbeln, Einbauküchen, Schrankwänden, Gaststätten-, Büro- und Ladeneinrichtung, historischen Möbeln aufgrund von Einbruch, Wasserschäden und Brandeinwirkung, Herstellungs-, Konstruktions- und Montagefehler)

Fenster, Jalousien Türen, Tore, Treppen, Wandverkleidung und Trennwände (Herstellungs- Montage- und Wartungsfehler an Fenstern, Jalousien und Sonnenschutz aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Aufarbeitung historischer Fenster in der Denkmalpflege, Neuherstellung von Einfachfenster, Verbundfenster, Kastenfenster und deren Einbaubedingungen, Beschichtung, Herstellungsfehler an Innen und Außentüren aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Holz- und Betontreppen, Aufarbeitung in der Altbausanierung und Denkmalpflege, Wandverkleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen in Wohnungen, Gaststätten, Büro, Laden und anderen Objektbereichen auch in Verbindung mit Verglasungen bei Trennwänden)

Gutachten zu Trockenbauarbeiten (Ständerwände aus Gipsbauplatten, Deckenverkleidung, Herstellungs- und Montagefehler bezüglich Schall- und Brandschutz)

Gutachten zu Schäden an Fassaden (Fachwerkfassaden, Fassaden aus Klinker, Sichtbeton, Putzfassaden, Holzfassaden, Schindeln und Verkleidung aus Holz, Holzwerkstoffen und Zement gebundenen Faserplatten)

Gutachten zu Schäden an Fußböden (Holzdielung, Parkett, Estrich einschließlich deren Beläge aus Fliesen und Platten, Industrieestrich) und Treppen

Gutachten zu Lastabtragung (Fehler in der Statik, Belastungstests, statisch bedingte Risse, baugrundbedingte Setzung mit Rissbildung, weit gespannte Decken und Hallentragwerke z.B. Sportstätten und Industrie- und Gewerbehallen, dynamische Rissprüfung)

Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Wohn- und Verwaltungsbau, Gaststätten- und Hotelbau, Sport- und Bildungsstätten, Industrie- und Gewerbebau, Klinik- und Bäderbau, historische Schlösser, Klosteranlagen und Kirchen in der Denkmalpflege)

Gutachten zu Schäden an Konstruktion (Planung und Ausführung von Mauerwerks- und Betonbau, Holzbau, Stahlbau, Schallschutz, Brandschutz, Holzschutz, Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Technische Installation, Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Lüftung, )

Gutachten zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach WertR 2006 und in Anlehnung an die Bewertungsgrundsätze “Das Red Book” RICS Deutschland und Hausrat

Gutachten zu Kosten (Neuherstellungskosten von Gebäuden, Sanierungskosten einschließlich erforderlicher Bestandsaufnahme und Sanierungsplanung, Kostenkontrolle, Kostenfortschreibung, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung)

Gutachten zur Beweissicherung mit digitaler Zustandserfassung (Bild und Film) vor Baubeginn (Gebäude, Freiflächen, Straßen und Wege, Zubehör) einschließlich dynamischer Rissprüfung und von Mängeln und Schäden im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.

Gutachten zur Bestandsaufnahme als Entscheidungsgrundlage für öffentlichen und privaten Gebäudebestand einschl. Kostenberechnung zum Zweck der energetischen, bautechnischen, funktionellen sowie ästhetischen Sanierung bzw. Umbau.

Sachverständigengutachten zur Honorarermittlung nach HOAI

Gutachten nach Auftraggebern (Auszug)

  • Zalando Campus, POOR, Berlin
  • Axel-Springer-Campus, Axel-Springer-SE, Berlin,
  • Deutsche Bahn und diverse Tochtergesellschaften,
  • Versicherungsgesellschaften DARAG, Allianz, R + V, ERGO, Gothaer, AXA, Generali, Zürich, Debeka, Signal-Iduna, LVM, DEVK, Europa, Württembergische, HDI, HUK, SparkassenVersicherung, GVV-Kommunalversicherung, etc.
  • Private und Kommunale Logistik- und Verkehrsbetriebe
  • Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin und diverse Bezirksämter in Berlin,
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin-Brandenburg,
  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,
  • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr,
  • Hoch- und Tiefbauämter diverser Stadtverwaltungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar, etc.
  • Verwaltungsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Amtsgerichte in Berlin Mitte, Lichtenberg, Tiergarten, Pankow-Weißensee, Schöneberg, Tempelhof-Kreuzberg,
  • Landgericht Potsdam, Cottbus, Neuruppin und diverse Amtsgericht,
  • Landgericht Leipzig, Dresden, Zwickau, Chemnitz  und diverse Amtsgerichte,
  • Oberlandesgericht Jena,
  • Landgericht Erfurt, Gera, Mülhausen, Meiningen und diverse Amtsgerichte,
  • Oberlandesgericht Naumburg,
  • Landgericht Halle, Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau und diverse Amtsgerichte,
  • Landgericht Freiburg i.B., München, Würzburg, Augsburg,

Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Bauschäden und Mängeln,
zur Feststellung der Schadensursache und der Schadenhöhe

Gutachten zur Beweissicherung und Bestandsaufnahme von Schäden an Gebäuden im Immobilienbestand, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes.

Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Schäden an Außenanlagen, Straßen und Wegen sowie an Gebäuden, in Deutschland tätige Generalunternehmer und Baufirmen, insbesondere dynamische Rissprüfung und Auswertung beim Bauen im Bestand sowie in historischer Umgebung.

Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Fenster, Türen, Trockenbau, Mauerwerk, Putz, Holzbau, Fertigteilbau, Beton, Fliesen, Böden, Estrich, Winddichtigkeit, Schimmel, Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden, Abdichtungen gegen Erdreich, Flachdächer, Dachdeckung, u.a.) im Auftrag privater Bauherren.

Sachverständigengutachten im Versicherungswesen und zu Schäden an Gebäuden und Grundstücken durch Sturm, Leitungswasser, Feuer, Hagel, Betriebsausfall, Hochwasser im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Feststellungen zur Schadensursache und Schadenshöhe im Auftrag von europäischen Versicherungsnehmern insbesondere in Deutschland tätiger Versicherer.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Bauschäden

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Die GSB Gutachter und Sachverständige analysieren Schäden an Gebäuden, erstellen eine aussagekräftige Schadenskartierung zur Bauwerksanalyse und nehmen eine sachverständige Schadensbewertung von Bauschäden mit Sanierungsempfehlung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik vor.

Im Bereich der Bauzustandsanalyse können wir auf ein umfangreiches Sortiment von zerstörungsfreien Messmethoden sowie eine zertifizierte Laboranalyse zurück greifen. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden. Zudem erstellen die GSB Gutachter im Bereich der Bauwerkssanierung bzw. Bauwerkserhaltung u.a. für den Feuchte- und Holzschutz Schadensgutachten als Entscheidungsgrundlage für Ihre Immobilieninvestition.
Darüber hinaus werden die GSB Sachverständigen von allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht im selbständigen Beweisverfahren, bei Rechtsstreitigkeiten sowie im privatrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren herangezogen. 
Als Sachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Kunden prüfen wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes JVEG werden wir als Gerichtssachverständige tätig. Dazu gehören folgende Sachgebiete:

  • Bauschäden
  • Schäden an Gebäuden
  • Altbausanierung
  • Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Ermittlung von Preisen, Wertermittlung
  • Bauwerksabdichtungen, Akustik, Lärmschutz, Brandschutz, Bauphysik, Baustoffe
  • Schäden an Dächern, z.B. Dachschäden durch PV- und Solaranlagen
  • Abbruch, Mauerwerk-, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Putze, WDVS, Bekleidungen einschl. Beschichtungen, Estriche, Beläge
  • Tiefbau, Erdarbeiten, Wege, Straßen, Plätze
  • Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Treppen, Fußböden, Holz und Holzbau
  • Innenausbau, Lager- und Warenregale, Möbel sowie Kunst und Antiquitäten

Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden wie:

  • Risse in Wänden, Decken und Böden
  • Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden, Leitungswasserschäden, Rückstau, Überschwemmungen
  • Brandschäden an Gebäuden und Hausrat
  • Ausblühungen an Putz und Mauerwerk
  • Schäden und Verschmutzungen an Fassaden, Dämmung (WDVS)
  • Befall von Pilzen und Insekten
  • Belastungen der Raumluft
  • … und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen.

Sachverständige für Prüfung und Bewertung von Baumängeln Bauschäden aller Art

Die GSB Experten prüfen und bewerten Baumängel und Bauschäden im Auftrag von privaten und öffentlichen Auftraggebern. Als anerkannte Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellen die GSB Gutachter Fehler bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen fest. Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir professionelle Gutachten zu Baumängeln aller Art.

Ein GSB Bausachverständiger ermittelt Ursachen und bewertet Schäden im Straßen– und Tiefbau,  gefährliche Bauschäden wie Risse im Mauerwerk, Schäden an Betonbauwerken wie WU-Keller, Tiefgaragen, Parkhäuser und Hallentragwerke.
Unsere Leistungen schließen zudem ein: Schäden an Dächern, an Holzkonstruktionen einschließlich Fachwerk, Holzbalkendecken und Dachtragwerken, Schäden am Putz, wie etwa Risse, Abplatzungen, und Ausblühungen, Verschmutzungen des WDVS, Schäden an Innendämmung, Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor, Treppen, Schäden an Fußbodenkonstruktionen einschließlich Estrich und Belägen,
sowie Versicherungsschäden wie Brandschäden, Wasserschäden und typische Schäden an der Mietsache mit Verdacht auf Befall von Schimmel, Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Immobilien und baulichen Anlagen. Ergänzt wird unsere Leistung durch Prüfung und Bewertung von Einrichtung z.B. Theken, Warenregale und Hausrat.

Methodik

Die GSB Sachverständigen untersuchen die Schadensursache und stellen alle notwendigen Ermittlungen zur Feststellung der Schadenhöhe an. Unsere Bauexperten beurteilen mangelhafte Isolierungen und Dämmungen im Bereich der Wände, Decken und Dächer. Feuchte Keller, Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen und Belastungen durch Trittschall aus der benachbarten Wohnung werden durch die Baugutachter der GSB unter Beachtung der Allgemeinen Art und Güte analysiert. Durch Entnahme von Materialproben und die Analyse in anerkannten Laboren werden Belastungen der Raumluft, Baumaterialien mit Schadstoffen und der Befall von Insekten und Pilzen rechtssicher festgestellt. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

Mit einem Gutachten von der GSB können Sie Ihre Interessen bei Gericht durchsetzen. Mit dem Einsatz komplexer Untersuchungen zur Bauzustandsanalyse mit Hilfe möglichst zerstörungsfreier Messmethoden erstellen wir umfangreiche Sanierungsgutachten bei Schäden an Gebäuden in dem Bereich Betonsanierung z. B. Tiefgaragen, Parkdecks und Hallengebäuden sowie zum Feuchte- und Holzschutz im Mauerwerksbau und bei Mischbauweise. So wird Ihnen eine schnelle, kostengünstige Sanierung erleichtert.

Als unabhängige Bausachverständige beteiligen wir uns in diversen Arbeitsgruppen und Gremien an der Erarbeitung von Merkblättern bzw. allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und Erarbeiten Stellungnahmen zur Bewertung von Regeln z.B. zur Lüftung von Wohnungen oder der Wohnflächenberechnung.

Erhebliche Bauschäden können neben einem technischen auch einen merkantilen Minderwert begründen. Oft verbleibt auch optischer Minderwert.

Aktuell werden vermehrt klimabedingte Gebäudeschäden an uns heran getragen.

Für gutachterliche Stellungnahmen auf Aktenlage bzw. Begutachtungen auf Basis von Video-, Bild- bzw. schriftlichen Beschreibungen, bieten wir Onlineprüfung an.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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Beweissicherung

Sachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen – bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beweissicherung

Bei der Beweissicherung im Bauwesen erstellen der GSB Bausachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Bauherren sowie von Bauunternehmen eine Dokumentation von verschiedenen Bauzuständen. Durch die sachverständige Zustandserfassung können etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen vermieden werden. So tragen wir mit der Begutachtung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei.  Mit der digitalen bildgebenden Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte und vermeiden Wertverluste.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beweissicherung nach VOB Teil B §3 Abs. 4 z.B. bei HDI-Unterfangungen, Unterfangungen nach DIN 4123 sowie bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen auf das Baufeld und auf die benachbarten bzw. angrenzenden Grundstücke und Bebauung.  Bei Infrastrukturprojekten und im Verkehrswegebau nehmen wir ganze Straßenzüge auf. Im Wasserbau und bei Tiefbaumaßnahmen insbesondere bei Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine sachverständige Beweissicherung erforderlich.

Ergänzend sind die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Klauseln zur Beweissicherung zu beachten.

In der gerichtlichen Beweissicherung erfolgt die Prüfung entsprechend gerichtlichem Beweisbeschluss durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen.

Beweissicherungsverfahren – Stufen der sachverständigen Beweissicherung im Bauwesen

1. Zustandserfassung und Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme – Erstaufnahme

  • digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen
  • Detailaufnahme offensichtliche setzungsrelevante Vorschäden z.B. Risse
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Vorschäden mit Bildbeweis
  • ggf. sachverständige Rissvermessung und Setzen von Rissmarken
  • ggf. ergänzende Messungen der Bauteilfeuchtigkeit
  • ggf. Probenentnahme und labortechnische Untersuchung
  • ggf. Bauvermessung, Erschütterungsmessung, etc.

2. Zustandserfassung und Beweissicherung als Zwischentermin – Zwischenaufnahme

  • Schadensfeststellung durch digitale hochauflösende Zustandserfassung aller betroffener Bereiche
  • Bewertung gemeldeter Schäden durch vergleichende Bilduntersuchung
  • textliche Auflistung festgestellter relevanter Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Bildvermessung
  • ggf. Sanierungsempfehlung
  • ggf. Ermittlung der Schadenssumme
  • ggf. Einholung von Angeboten zur Schadenbeseitigung
  • ggf. Feststellung der Schadenssumme
  • ggf. Mitwirkung bei der Abnahme von Maßnahmen zur Schadenbeseitigung

3. Zustandserfassung und Beweissicherung nach Abschluss der Baumaßnahme – Schlussaufnahme

  • abschließende Beweisaufnahme durch digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen wie zur Erstaufnahme
  • Freigabe bzw. Bestätigung, dass  keine Neuschäden mit Ursachenzusammenhang zur Baumaßnahme festgestellt wurden bzw. alle festgestellten Schäden fachgerecht beseitigt wurden
  • ggf. abschließende textliche Auflistung der zu Zwischenterminen festgestellten relevanten Neuschäden mit Bildbeweis
  • ggf. Zusammenstellung der abschließenden Schadenssumme

Allgemeine Erläuterung zur Beweissicherung

Ergänzend zur hochauflösenden Fotodokumentation von Fassaden, Innenräumen, Straßen, Wegen und Plätzen werden sonstige bauliche Anlagen wie Schienenwege, Brücken, Grünanlagen mit Bepflanzung, Schildern, Laternen, Oberleitungen, Masten und sämtliche Außenraummöblierung aufgenommen. Die originalen Bild- und Videodateien können im Schadenfall sachverständig ausgewertet und vermessen werden.

Für die Beweisaufnahme kommt aufwendige  Aufnahmetechnik mit Vollformatsensoren z.B. Canon EOS 5D zum Einsatz. Dadurch lassen sich auch unter schwierigen Lichtverhältnissen z.B. bei großer Helligkeit oder Dunkelheit beweiskräftige Aufnahmen mit enormer Detailgenauigkeit herstellen. Dabei werden bei Bedarf GEO-Daten wie GPS Koordinaten, Höhe über NN sowie Kompassdaten wie Aufnahmewinkel in die Bilddatei geschrieben. Somit lässt sich neben dem Aufnahmeort auch die Blickrichtung beweiskräftig dokumentieren. Mit entsprechender Software und Schnittstellentechnologie lassen sich die Bilddateien in die Planung bzw. Kartenmaterial einbinden und darstellen. Die Auswertung des Video- und Bildmaterials erfolgt ggf. mit Bildvermessung auf leistungsstarken Workstations mit kalibrierten 4k-Bildschirmen. Unsere leistungsstarke Aufnahme- und Auswertungstechnik entspricht höchsten Anforderungen und geht weit über normale Büroausstattung hinaus. So lassen sich manche Vorschäden erst am Bildschirm erkennen. Als Bild- bzw. Videobeweis ist die GSB Beweissicherung bei unzähligen Schadensfällen erfolgreich zum Einsatz gekommen.

Umfang einer durchschnittlichen Beweissicherung

Bei der Erstaufnahme vor Beginn einer Baumaßnahme soll ein benachbartes Grundstück einschl. Bebauung bis 5000 m² Außenflächen, Fassaden, Innenflächen erfasst werden. Hierfür werden bis zu 672 hochauflösende Bilddateien mit bis zu 30,4 Megapixel bzw. 6720 x 4480 Pixel je Bilddatei mit einem Speicherbedarf bis zu 5 GB im Dateiformat.jpg erstellt ggf zusätzlich mit GEO und Kompassdaten. Die Hochauflösende Aufnahmetechnik ermöglicht in Verbindung mit lichtstarken Zoomobjektiven eine effiziente Beweissicherung von Fassaden bis zur Hochhausgrenze. Ergänzend sind Aufnahmen mit Drohnen möglich. 

Die Bilddateien werden in bis zu 10 Bereiche bzw. Ordner sortiert. Es werden Druckvorlagen im Dateiformat.pdf für einen Bildband mit 4 Bildern je Seite A4 (168 Seiten) bzw. für eine Bildübersicht (Kontaktabzug) mit 42 Bildern je Seite (16 Seiten) mit Dateinamen je Grundstück erstellt. Zusätzlich wird je Grundstück ein Datenblatt mit Auflistung aller festgestellten relevanter Vorschäden sowie Lageplan/Kartenauszug mit Bildmarkierung als Druckvorlage erstellt. Die Lieferung des Beweissicherungsgutachtens erfolgt fälschungssicher auf Datenträger je nach Umfang auf CD, DVD oder schreibgeschützten USB-Stick, ggf. zusätzlich als Druckversion mit Bildübersicht in den bestellten Ausfertigungen.

Bei der Erstaufnahme vor Baubeginn von Straßen und befahrbaren Wegen ggf. auch Radwegen erfolgt die Beweissicherung durch Videofahrt bis 4K/12MP einfach je Fahrtrichtung mittels Videofahrzeug bzw. Fahrrad. Bei bedarf können bis zu 8 Kameras auf dem Videofahrzeug installiert werden und so eine 8-fache Aufzeichnung realisiert werden.  Die Lieferung erfolgt einfach auf Datenträger.

Zugänglichkeit und Fotoerlaubnis

Wir werden ausschließlich im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Grundstückeigentümers tätig. Wenn Sie als Grundstückseigentümer keine Beweissicherung wünschen, könnte dies im Schadenfall zu einem erhöhten Aufwand bei der Ursachenermittlung und unter Umständen zur Umkehr der Beweislast führen. Gleiches gilt, wenn durch Rechte Dritter z.B. Mieter, Gäste, etc. eine Beweissicherung nicht möglich ist. Eine Fotoerlaubnis ist unabdingbare Voraussetzung der Beweissicherung und gilt, ohne gesonderte Zustimmung, bei Beauftragung als erteilt. Der GSB Bausachverständige unterstützt den Auftraggeber bzw. Grundstückseigentümer bei der Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Zugänglichkeit betroffener Bereich kann ausschließlich der Grundstückseigentümer bzw dessen Mieter gewährleisten. Ggf. leistet der Auftraggeber technische Unterstützung.

Datenschutz in der Beweissicherung

Bei der digitalen fotografischen Beweissicherung ist die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Bildmaterial erforderlich. Zweck ist die die fotografische Zustandserfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Wir vermeiden, soweit möglich, die Aufnahme von Personen bzw. Gesichtern. Wir sichern die einschlägigen Anforderungen an den Datenschutz zu. Wir werden unter keinen Umständen Bildmaterial veröffentlichen oder an unbeteiligte Dritte weitergeben. Die Dateien werden ausschließlich an unseren Auftraggeber gegeben und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf unseren Datenträgern vernichtet. Weitere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ergänzende bzw. vertiefende Beweissicherung

Bei Bedarf führen wir ein vertiefende bzw. ergänzende Beweissicherung durch.  So können sonstige Untersuchungen zur Beweisaufnahme z. B. Feuchtigkeitsmessung, labortechnischer Probenanalyse, Nachweis von Holzschädlingen (z.B. Hausschwamm), Rissvermessung, Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen und Bauvermessung durchgeführt bzw. organisiert werden. Weitere Informationen zum Leistungsumfang der Beweissicherung erhalten Sie auf Anfrage

Beweissicherung durch ein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die GSB Sachverständigen sind für die Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Bauwesen gesondert geschult. Die Erstellung der Dokumentation erfolgt nach dem Vieraugenprinzip. Das heißt, vor Fertigstellung wird jedes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen gegengelesen. Bei Bedarf stehen unsere Sachverständige für eine Beeidung der in der Beweissicherung getroffenen Feststellungen durch ein Gericht als Sachverständige zur Verfügung. Die Erstellung der Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist auf Wunsch möglich.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Versicherungsschäden

Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bei versicherten Schäden bzw. Versicherungsschäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig.
Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest.
In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Wir prüfen ob ein Abzug Neu für Alt anfällt und ermitteln dessen Höhe. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.
Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung
– gegen Brand,
– Leitungswasser,
– Sturm und Hagel,
versicherte Schäden durch
– Hochwasser,
– Einbruchdiebstahl,
– Vandalismus sowie
Sachschäden im Bereich der
– Haftpflichtversicherung und
– Bauwesenversicherungen
bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden

Sachverständige im Versicherungswesen

Als Sachverständige für Versicherungsschäden werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer tätig. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt durch uns eine gerichtsfeste Beweissicherung sowie Ermittlung zur Schadensursache und Schadensumfang, so auch im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren. Wir prüfen die Versicherungsunterlagen, ermitteln den Versicherungswert und stellen ggf. eine etwaige Unterversicherung fest. Als Sachverständige ermitteln wir die Schadensumme sowohl zum Neuwert und bei Bedarf auch zum Zeitwert. Bei der Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.

Hauptsächlich auf dem Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ermitteln wir versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Berufs-, KFZ- und Privat-Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Stufen der sachverständigen Schadensregulierung

1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert

  • Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
  • Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
  • Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung

2. Feststellung zur Schaden-Ursache

  • Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Nässeschäden, Einbruch
  • gerichtsfeste Dokumentation

3. Feststellung zur Schadenhöhe

  • Ermittlung zum Schadenumfang
  • Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert ggf. durch abstrakte Kostenberechnung und Ermittlung Abzug Neu für Alt
  • gerichtsfeste Dokumentation

4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung

  • Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
  • Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung

5. gerichtsfeste Dokumentation

  • Bestands- und Datenaufnahme
  • Protokolle
  • Messergebnisse
  • Laborberichte
  • Fotodokumentation

6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:

03212/119 7407

oder per Mail oder Telefon

Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:

  • Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
  • Auftraggeber mit Adresse
  • Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
  • Schadennummer
  • Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
  • Schadenort
  • Schadentag
  • Versicherungsbedingungen
  • Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht
  • Schilderung des Schadenhergang
  • besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
  • Auftragsumfang / Einschränkungen

weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Versicherungsschäden gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Bewertung

Sachverständige für Immobilien-Bewertung

Die GSB Gutachter für Immobilien-Bewertung ermitteln bundesweit den aktuellen Verkehrswert (Marktwert) von Standard-Immobilien. Auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB und den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV) erfolgt eine unabhängige Immobilienbewertung auf bundesweit anerkannten Sammlungen von Vergleichspreisen z.B. vom deutschen Gutachterausschuss.

Sachverständige Bewertungs-Verfahren

Bei vermieteten Objekten z.B. Mehrfamilienhäuser berechnet der GSB Sachverständige den Marktwert über das Ertragswertverfahren. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern wird der Verkehrswert über das Sachwertverfahren ermittelt. Der Wert selbst genutzte Eigentumswohnungen wird durch das Vergleichswertverfahren bestimmt. Im Ergebnis erhalten sie eine regel-konforme Immobilien-Bewertung durch einen unabhängigen GSB Sachverständigen.

„Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB).

Bewertung von Immobilien

Der GSB Immobiliengutachter ermittelt den Marktwert von Standardimmobilien wie:

  • Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften einschl. Grundstück
  • Zwei- und Dreifamilienhäuser einschl. Grundstück
  • Mehrfamilienhäuser einschl. Grundstück
  • Alle oben aufgeführten Immobilien auf Grundstücken mit Erbbaurecht (ErbbauRG)

Bewertung von bebauten Grundstücken aller Art

Der GSB Immobiliensachverständige ermittelt den Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art wie:

  • Wohnanlagen ggf. mit Tiefgarage einschl. Grundstück
  • Hallenimmobilien einschl. Grundstück
  • gemischt genutzte Immobilien
  • sonstige unbebaute Grundstücke

Bewertung von Grundstücks-Lasten und Rechten

Der GSB Bausachverständige bewertet bei Beauftragung Lasten wie Bauschäden. Der GSB Versicherungssachverständige ermittelt den Versicherungswert von versicherten Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert bzw. Zeitwert. Je nach Verwendungszweck (z.B. Gericht, Finanzamt, Kredit- bzw. Versicherungswirtschaft) und verfügbaren Unterlagen (Baugenehmigung, Flächenberechnung, Mietaufstellung, Nebenkostenabrechnung, Angebote, etc.) können für ein Wertgutachten zusätzliche Vor- oder Nebenleistungen anderer Bauexperten erforderlich sein. Sind zum Beispiel keine Planungsunterlagen vorhanden, muss je nach beauftragter Tiefe (Genauigkeit des Gutachtens) die Immobilie vermessen, Pläne erstellt und Flächenberechnungen nach diversen Normen und Richtlinien erstellt werden. Auf Basis einer Grundflächenberechnung nach DIN 277 führen wir eine Wohnflächenberechnung durch. Bei Bedarf erstellen wir ein Aufmaß zur Ermittlung der Wohnfläche. 

Bei Anfrage zum Leistungsumfang bei einer Bewertung und Gutachtergebühren senden sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe von Auftraggeber, Objektadresse, Zweck des Gutachtens sowie eine Liste der verfügbaren Unterlagen.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Kostenkontrolle gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Willkommen bei den GSB Experten

GSB Experten – Gutachter Sachverständige Bauexperten – Ihr unabhängiger Bausachverständiger für Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen.

Rufen Sie uns an: +49 (0)179 11 45 360 oder schreiben Sie eine E-Mail an mail@gsb-experten.de. Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.  GSB Bausachverständige – Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996 von Berlin, Leipzig und Erfurt bundesweit tätig. Seit 2019 weitgehend klimaneutral und seit 2020 bieten wir für einfache Fälle bzw. eine Vorbewertung eine kostengünstige Onlineprüfung an.

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Als anerkannte Gutachter und Sachverständige für Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen sind wir seit 1996 vorwiegend für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. Ob bei gefährlichen Bauschäden, vorsorglicher Beweissicherung oder in der internationalen Immobilienbewertung, wir helfen weiter. Als Generalgutachter bzw. Obergutachter lösen wir umfangreiche und komplexe Fragestellungen. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen.
Die GSB Prüfung wird als Gutachten und auf Wunsch durch eine Urkunde, Zertifikat, Plakette bzw. als Bauschild in unterschiedlichen Ausführungen ggf. auch mit Prüfmarke und Datum als wiederhohlende Prüfung bestätigt.
In der digitalen Beweissicherung werden die GSB Experten bundesweit bei umfangreichen Prüfaufträgen großer deutscher Unternehmen z.B. internationale Handels-, und Bau­konzerne, Infrastrukturunternehmen wie DB-Netz, große und mittelständische Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Woh­nungs­baugenossenschaften, Versicherungsunternehmen, den Behörden von Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie regionale Bauunternehmen und Wohnungseigentümergesellschaften bzw. Hausverwaltungen wie auch im Privatauftrag tätig.
Bei der Begutachtung kann auf die umfangreichen messtechnischen Möglichkeiten der GSB Experten zurückgegriffen werden. Im zentralen GSB Labor können bei komplizierten Bauschäden nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden. Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung des geschäftsführenden Sachverständigen finden Sie im Impressum sowie zur Tätigkeit als Bausachverständiger am Gericht.

Warum GSB Bausachverständige?

Unsere professionellen Expertisen haben in unzähligen Fällen geholfen, teure und zeitraubende Rechtsstreite zu vermeiden. Gern werden wir für Sie mit unseren Niederlassungen in Berlin, Erfurt, Leipzig und Weimar bundesweit tätig. Besichtigungen und Gutachten garantieren wie Ihnen innerhalb kürzester Zeit.

Welche Gebühren fallen für einen GSB Experten an? Was kostet ein Gutachten?

Leider können wir die Frage nach der Höhe der Sachverständigengebühren nicht pauschal bzw. allgemein beantworten. Dazu benötigen wir zusätzliche Informationen. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine schriftliche Anfrage per Mail an unsere zentrale Auftragsannahme senden. Bitte mit folgenden Angaben: Wer ist Auftraggeber? Wo befindet sich das Objekt? und: Was soll begutachtet werden? Weitere Informationen finden Sie hier: Sachverständigengebühren

Wegen der durch das Coronavirus COVID-19 ausgelösten Pandemie bieten wir ab sofort eine Onlineprüfung an insbesondere für Privatkunden.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Welche Leistungen erbringen GSB Bausachverständige?

Bauachverständige in der Immobilienbewertung

Die GSB Immobiliengutachter ermitteln bundesweit den aktuellen Verkehrswert von Immobilien im Auftrag von Eigentümern bzw. Kaufinteressenten auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB entsprechend den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV). Bei vermieteten Objekten berechnen die GSB Immobilien-Wertgutachter den Marktwert über das Ertragswertverfahren, bei selbst genutzten Einfamilienhäusern über das Sachwertverfahren bzw. das Vergleichswertverfahren. „Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB). Der Tätigkeitsbereich der GSB Gutachter erstreckt sich auf Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumgesetz (WEG), von Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch auf Grundstücke mit Erbbaurecht (ErbbauRG), Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Grundstücke sowie gemischt genutzte Immobilien in Deutschland unter Berücksichtigung von Bauschäden und anderen Lasten. Ein GSB Mietwertgutachten auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels wie auch die Ermittlung von ortsüblichen und angemessenen Baupreisen runden das GSB Bewertungsspektrum ab.

Bausachverständige für Bauschäden

Die GSB Baugutachter werden von allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht im selbständigen Beweisverfahren, bei Rechtsstreitigkeiten sowie im privatrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren herangezogen. Als Gutachter im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Kunden prüfen und bewerten wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes JVEG werden wir als Gerichtssachverständige in den Sachgebieten Schäden an Gebäuden, Altbausanierung, Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Bauwerksabdichtungen, Akustik, Lärmschutz, Brandschutz, Bauphysik, Baustoffe, Abbruch, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Tiefbau, WDVS, Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Fußböden, Holz und Holzbau, Innenausbau, Möbel, Regale sowie Einrichtungen tätig. Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen die GSB Experten bzw. Gebäudegutachter Gutachten zu Baumängel und Bauschäden wie Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, Putzschäden, Brandschäden, Leitungswasserschäden, bauschädliche Salze, Ausblühungen, Verschmutzungen, Befall von Pilzen, Schimmel und Insekten, Belastungen der Raumluft und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen im Neubau wie auch in der Bauwerkserhaltung mit nachträglicher Abdichtung, Innendämmung nach ENEV und WTA.

Bausachverständige für die Beweissicherung

Die GSB Baugutachter führen neben der gerichtlichen auch die außergerichtliche Beweissicherung durch. Bei Baumaßnahmen helfen wir durch eine sachverständige Zustandserfassung etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Im Auftrag von privaten und öffentlichen Bauherren wie auch von Bauunternehmer tragen wir mit der Beweissicherung zu einer Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten bei. Mit der GSB Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte bzw. vermeiden Wertverluste. Der Tätigkeitsbereich der GSB Gutachter erstreckt sich auf die Beweissicherung bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen an benachbarter bzw. angrenzender Bebauung zum Beispiel bei Infrastrukturprojekten im Verkehrswegebau, Tiefbau, Wasserbau, bei Abbruchmaßnahmen sowie im Bereich des Hochbaus.

Bausachverständige im Versicherungswesen

Die GSB Gutachter werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der Gebäudeversicherung sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig. Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind die GSB Versicherungsgutachter als anerkannte Sachverständige gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen bestimmen wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest. In der Schadenregulierung bestimmen die GSB Gutachter den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung. Der Tätigkeitsbereich der GSB Versicherungs-Gutachter erstreckt sich auf das Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, versicherte Schäden bzw. Versicherungsschäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschaden bzw. Sachschäden im Bereich der Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Sachverständige für die Qualitätssicherung bzw. Baumängel im Bauwesen

Der neutrale GSB Bausachverständige führt neben der Beweissicherung eine planungs- und baubegleitende Qualitätssicherung sowie außergerichtliche Mediation im Bauwesen durch. Unsere Mitwirkung bei der Definition von Qualitätsstandards im Bau- bzw. Kaufvertrag wie auch die baubegleitende Qualitätsüberwachung helfen das Bausoll effizient zu erreichen und vermeiden so eine unterschiedliche Interpretation der vereinbarten bzw. geschuldeten Bauleistungen. Durch Zwischentermine, der Mitwirkung bei baubegleitenden Abnahmen und bei der Endabnahme wie auch bei einem Ortstermin vor Ablauf der Gewährleistung unterstützen wir privat und öffentliche Bauherren. Bei Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel wie auch bei der Feststellung von Bauschäden stellen wir notwendige Ermittlungen zur Ursache des Schadens bzw. des technischen Mangels an und geben Empfehlungen zur Mangel- bzw. Schadensbeseitigung. Nach Durchführung der sachverständigen Bauüberwachung mit Prüfung von Baubeschreibung und Bautagebuch bestätigen wir nach erfolgreicher Abnahme die erreichte Bauqualität mit unserem GSB Prüfprädikat. Der GSB Bausachverständiger zertifiziert alle Objekte im Bereich des Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

Bausachverständige für die Gebäudesicherheit

Die GSB Experten werden bei dem Betrieb von baulichen Anlagen von privaten und öffentlichen Eigentümern von Immobilien bei der Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit, im Rahmen der Unfallverhütung (BGV) sowie zur Feststellung von Bauschäden mit Feststellung des Reparatur- Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsbedarfs beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung bzw. des Immobilienmanagements führen wir in Anlehnung an die „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes“ (RÜV) Pläne eine regelmäßige Überwachung der Gebäudesicherheit durch. Durch die frühzeitige Erkennung von Bauschäden helfen wir den Wert Ihrer Immobilien zu erhalten und können rechtzeitig auf etwaige Gefahren hinweisen. Die Überwachung der Gebäudesicherheit bestätigen wir als Bausachverständige mit unserem GSB Prüfprädikat. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Bereiche des allgemeinen Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

GSB Zertifizierung

Die GSB Prüfung wird als Gutachten und auf Wunsch durch eine Urkunde, Plakette bzw. als Bauschild in unterschiedlichen Ausführungen bestätigt.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
Fragen Sie uns, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Kontakt

Kontaktdaten von den GSB Experten in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar und bundesweit:

Bitte wenden Sie sich an unsere zentrale Auftragsannahme. Zum Beispiel wegen Angeboten, Sachverständigengebühren und Terminen. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr

per Zentral-Fax +49 3212 1024 925
sowie per mail@gsb-experten.de

In dringenden Fällen mobil unter +49 (0)179 11 45 360

Gerichte erreichen den Sachverständigen Minkus über das elektronische Justiz-Postfach https://ebo.bund.de/

Zusendung von Gerichtsakten bitte nach telefonischer Absprache an eine der nachfolgenden Adressen:

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Berlin (Bausachverständiger in Berlin, Brandenburg und Norddeutschland)

GSB Experten
Axel-Springer-Straße 39
10969 Berlin

Tel-Kontakt: +49(0)30-2511 151

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Leipzig (Bausachverständiger in Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Ost-Thüringen und Ostdeutschland)

GSB Experten
Hauptmannstraße 1
04109 Leipzig

Tel-Kontakt: +49(0)341 1496 9796

GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten in Erfurt (Bausachverständiger in Erfurt, Weimar, Thüringen, Hessen, Franken und Mitteldeutschland)

GSB Experten
Dorfstr. 27
99189 Friedrichsdorf bei Erfurt

Tel-Kontakt: +49(0)36201 3909 36

Für sonstige Anfragen aus Deutschland oder dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zentrale Auftragsannahme unter:
Tel: +49 (0)179 11 45 360
per Zentral-Fax +49 3212 1197 407
sowie per mail@gsb-experten.de

In der Regel wird jede Anfrage werktags innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.