Straßenbau

Sachverständiger für Mängel und Schäden im Straßenbau, an Verkehrswegearbeiten,  Wegen und Plätzen, Kanalarbeiten sowie unterirdischen Bauwerken im Bereich Tunnelbau, Tiefbau und Landschaftsbau

Zur aktuellen Entwicklung aus Forschung und Praxis

Schäden an Brücken aus Spannbeton, Betonkrebs an Autobahnen, Verlust von Fugenmaterial an Pflasterflächen, Aufwölbungen und Setzungen sowie Wassereinbrüche an Fugen und Rissen bei unterirdischen Bauwerken sind häufige Schadensfälle und verringern die Dauerhaftigkeit der Verkehrsbauwerke erheblich. Der Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand für Infrastrukturprojekte steigt signifikant. Die unabhängige Begleitung und sachkundige Mediation öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen wird immer wichtiger um nachträgliche kostenintensive Nachbesserungen zu verhindern.

Mängel und Schäden an Straßenbauarbeiten, Wege und Plätze aus Pflasterarbeiten, Kanalarbeiten und sonstige bauliche Anlagen in Außenanlagen sowie Tunnelbau durch Fehler in der Planung, Überwachung und Ausführung

Im Verantwortungsbereich der Planung und Sanierung von Straßen- und Verkehrswegebauarbeiten liegt die Definition der bauwerksbezogenen Anforderungen. Zu Beachten sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, insbesondere die Regelwerke des DIN wie z.B. „VOB Teil C – DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten“, „DIN 18312 Untertagebauarbeiten“,“ DIN 18315-318 Verkehrswegebauarbeiten“, „DIN Landschaftsbauarbeiten“, „DIN 18331 Betonarbeiten“, „DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten“, die „Beton-Instandsetzungs-Richtlinie“ sowie “Alkali-Richtlinie” des DAfStb sowie RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen.

Häufige Fehlerquellen bei der Planung und Ausführung von Verkehrswegebauarbeiten

– fehlerhafte Bestimmung der Bauklassen,
– ungenügende Bodenuntersuchung,
– mangelhaftes Planum
– Einbau ungeeigneter Baustoffe für die Frostschutzschicht und die Tragschicht
– mangelhafte Dokumentation der verbauten Materialien
– unzureichende Filterstabilität der eingebauten Materialien
– ungenügende Verdichtung
– unzureichende(s) Wasserführung, Entwässerung, Gefälle

weitere Informationen zur sachverständigen Beweissicherung, Sachverständigengebühren und Bewertung von Mängeln bzw. Schäden an Verkehrswegearbeiten sowie Schäden an Verkehrseinrichtung auf Anfrage


Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
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Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung im Bauwesen – Organisation – Hinweise – Tipps – Baustellenbegehungen – Nachweise – Dokumentation

Sachverständige für die Qualitätssicherung von Leistungsbeschreibungen und bei Abnahmen. Die GSB Gutachter führen eine planungs- und baubegleitende Qualitätssicherung im Bauwesen durch. Durch die  Definition von Qualitätsstandards in Bau- bzw. Leistungsbeschreibungen wird das Bausoll effizient vereinbart. So vermeiden Sie eine unterschiedliche Interpretation der vereinbarten bzw. geschuldeten Bauleistungen. Durch Zwischentermine, der Mitwirkung bei baubegleitenden Abnahmen und  bei der Endabnahme wie auch bei einem Ortstermin vor Ablauf der Gewährleistung unterstützen wir gewerbliche und öffentliche Bauherren.

Bei Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel wie auch bei der Feststellung von Bauschäden stellen wir notwendige Ermittlungen zur Ursache des Schadens bzw. des technischen Mangels an und geben Empfehlungen zur Mangel- bzw. Schadensbeseitigung. Nach Durchführung der Sachverständigen Bauüberwachung bestätigen wir die erreichte Bauqualität mit unserem GSB Prüfprädikat. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich über alle Bereich der Hoch- und Ingenieurbaus in Deutschland.

Stufen der sachverständigen Bauüberwachung

1. Qualitätssicherung – Individuell bauprojektbezogene Erstellung des QÜ-Plans durch den sachverständigen Gutachter

  • Sammlung und Zuordnung der Projektplanungsdaten
  • Festlegung der Prüfkriterien bezogen auf Gewerke gemäß VOB/C und auf Ausführungszwischenstände
  • Festlegung der Prüfzeitpunkte

2. Qualitätssicherung – Abstimmung des QÜ-Plans mit Baubeteiligten durch den sachverständigen Gutachter

  • Bekanntgabe der Prüfkriterien
  • Auswahl der Teilnehmer an den Prüfterminen
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

3. Qualitätssicherung – Planung und Baubeschreibung

  • Überprüfung der Planung und Baubeschreibung sowie Aufzeigen der Schnittstellenprobleme
  • Überprüfung der Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

4. Qualitätssicherung – Bauausführung

  • Prüfung auf der Baustelle in Gegenwart der Baubeteiligten Hinweise zur Vermeidung sich abzeichnender Ausführungsmängel
  • Aufzeigen, protokollieren und dokumentieren der erreichten Ausführungsqualität
  • Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

5. Qualitätssicherung – Baufertigstellung

  • Abschluss-Protokoll-Dokumentation
  • Übergabe des QÜ-Zertifikats an den Auftraggeber
  • ggf. Zusatzleistungen entsprechend Beauftragung

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern zur Verfügung. Aktuelle Informationen häufig gestellten Fragen z.B. zur Abgrenzung von besonders überwachungsbedürftigen Bauleistungen von handwerklichen Selbstverständlichkeiten finden sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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Labor

Forschungs Labor zur labortechnischen Analyse und Ursachenforschung von Bauschäden

In unserem zentralen GSB Labor führen wir im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung und Schadenanalyse labortechnische Untersuchungen von Material- bzw. Baustoffproben durch. Neben diversen messtechnischen Untersuchungen erfolgt die Aufbereitung von Proben zur mikroskopischen Untersuchung sowie zur chemischen und bauphysikalischen Labor-Analyse. So kann in der vergleichenden Untersuchung die Wasseraufnahme, Temperaturdehnung, Konsistenz und andere Baustoffeigenschaften bestimmt werden.
Bei Baumängeln und Bauschäden können Beweisstücke labortechnisch z.B. auf Risse und Quetschungen untersucht werden und im Rahmen der Beweissicherung durch bildgebende Verfahren Schadensursachen objektiviert werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Labor-Untersuchungen ausschließlich im Rahmen der sachverständigen Ursachenforschung bei der Baschadensanalyse anbieten können.

Als unabhängige und anerkannte Bausachverständige sind wir seit 1996 für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie mit unseren Niederlassungen für Nord- Ost- und Mitteldeutschland in Berlin, Leipzig und Erfurt tätig.

Zulassung am Gericht

Der Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger.

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Gericht

GSB Bausachverständige: Hochwertige Gerichtsgutachten & Technische Expertise

Gutachten an allen Instanzen: Zulassung und Zuständigkeit

Seit über zwei Jahrzehnten ist unser Sachverständigenbüro ein verlässlicher Partner der deutschen Justiz. Wir sind bundesweit an allen Gerichtsinstanzen zugelassen und tätig – vom Amtsgericht (AG) über die Landgerichte (LG) bis hin zu den Oberlandesgerichten (OLG).

Unser Mandatsspektrum umfasst Beauftragungen durch:

  • Zivil- und Strafgerichte (inkl. Staatsanwaltschaften)
  • Verwaltungs- und Schiedsgerichte
  • Die Gerichtsbarkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Wir prüfen und bewerten Preise sowie Leistungen im gesamten Spektrum des deutschen Bauwesens mit höchster Präzision und Neutralität.

Wissenschaftliche Ursachenforschung im eigenen Labor

Um Schadensursachen zweifelsfrei und gerichtsfest zu bestimmen, nutzen wir unser zentrales Forschungslabor. Nach streng wissenschaftlichen Kriterien führen wir hier durch:

  • Spezifische Materialanalysen zur Bestimmung von Baustoffgüten.
  • Mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Identifikation von Gefügeschäden oder chemischen Reaktionen.
  • Bauphysikalische Messreihen zur Untermauerung technischer Gutachten.

Leistungsspektrum & Tätigkeitsbereiche nach JVEG

Unsere Gutachtertätigkeit deckt das gesamte Portfolio des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ab. Die Schwerpunkte liegen dabei auf:

  • Bauwerksdiagnostik & Schäden: Umfassende Schadenfeststellung, Ursachenermittlung und wirtschaftliche Bewertung von Bauschäden.
  • Hoch- & Ingenieurbau: Prüfung technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Planung, Bauphysik sowie die handwerklich-technische Ausführung.
  • Baubetrieb & Recht: Bewertung von Bauverträgen, Bauwerksabdichtungen sowie die Prüfung von Honoraren und Abrechnungen.
  • Spezialdisziplinen:
    • Brandschutz- und Brandursachenermittlung.
    • Tief- und Straßenbau sowie Verkehrseinrichtungen.
    • Altbausanierung, Denkmalpflege und historisches Holzfachwerk.
    • Innenausbau, Fassadentechnik (WDVS/Putz) und Fensterbau.
  • Bewertungswesen: Erstellung von Gutachten für das Versicherungs- und Immobilienwesen sowie Bewertungen von Hausrat und Kunstgegenständen.

Profil des Sachverständigen: Qualifikation & Referenzen

Der geschäftsführende Inhaber vereint handwerkliche Meisterschaft mit akademischer Exzellenz und langjähriger Praxiserfahrung:

  • Fundament: Meister im Tischlerhandwerk (1991) und Dipl.-Ing. (FH) Architekt (1996).
  • Hoheitliche Bestellung: Seit 1999 durch die HWK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv).
  • Akademische Spezialisierung: IHK-zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden und Immobilienbewertung.
  • Wissenschaftliches Engagement: Aktives Mitglied in städtebaulichen und wissenschaftlichen Gremien. Federführende Leitung bei der Erstellung technischer Richtlinien (z. B. WTA-Merkblätter zu Holzfachwerk, Innendämmung und Außenbekleidungen).
  • Auszeichnungen: Preisträger des Thüringer Denkmalschutzpreises für die herausragende Sanierung des Wohnstallhauses im Klosterhof zu Dannheim.

Langjährige Erfahrung an deutschen Gerichten:
Unsere Expertise wurde bereits an über 30 Landgerichten bundesweit (u. a. Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Mannheim, Regensburg) sowie an den Oberlandesgerichten Jena, Naumburg und Nürnberg erfolgreich angefordert.


Digitale Justiz-Kommunikation & Kontakt

Wir unterstützen die Digitalisierung der Justiz vollumfänglich. Gerichte und juristische Institutionen erreichen uns rechtssicher über:

  • Elektronisches Justiz-Postfach (beA/EGVP)
  • Akteneinsichtsportal
  • SAFE-ID und Postfach-ID übermitteln wir Ihnen gerne auf Anfrage.

GSB Bausachverständige – Kompetenz seit 1996.

Direktkontakt: +49 179 11 45 360
E-Mail: mail@gsb-experten.de

Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Unabhängig, schnell und anerkannt.

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung.

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    Gutachten

    Gutachten aller Art im deutschen Bauwesen

    Der GSB Sachverständige für die Bewertung von Schäden an Gebäuden erstellt Gutachten aller Art z.B. Gerichtsgutachten für alle deutschen Gerichte, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht.  Als Gutachter im Auftrag von privaten und öffentlichen Kunden erstellen wir Privatgutachten bzw. prüfen und bewerten wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen.

    Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen, zu Baumängeln sowie gefährlichen Bauschäden wie Rissen und sonstige Schäden an BetonbauwerkenMauerwerkEstrichHolzkonstruktionenTreppen, WDVSInnendämmungFassaden, Fenster, Tür und TorWasserschädenBefall von Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen. Darüber hinaus erstellen die GSB Experten Gutachten zu Versicherungsschäden im deutschen Bauwesen sowie bei versicherten Sachschäden durch Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Einbruch an Gebäuden sowie an Hausrat. Die GSB Sachverständigen werden tätig in der privatrechtlichen Beweissicherung, bei der Berechnung von Honoraren für Architekten und Ingenieuren, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Immobilien aller Art.

    Messgeräte

    Zur Realisierung stehen folgende Messgeräte und Untersuchungsmethoden zur Verfügung:

    -GANN Hydromette RTU 600 mit Einschlag und Aktivelektroden zur Messung der Baufeuchte, Holzfeuchte, Luftfeuchte, Lufttemperatur und Oberflächentemperatur
    -Datenspeicher für Langzeitmessung von Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur und Erschütterungen
    -Lasermeter
    -Rotationslaser
    -Digitalnivellier
    -Tachymeter
    -Digitale Schlauchwaage
    -Kabelortungssystem
    -Endoskop
    -Boreskop
    -Rissmonitor (optisch und elektronisch mit Datenspeicher und Alarmgeber)
    -sonstige Handmessgeräte (Risslupe, Rissweitenvergleichsmassstab, Messlehre, etc.)
    -Spiegelreflexkamera, Videokamera (analog und digital)

    – Labortechnische Untersuchungen durch Institute für Materialforschung (DNA-Analyse auf Holzschädlinge, Stofffeuchte, Salze, Schichtdicke, mikroskopische Untersuchungen, Festigkeit, Materialeigenschaften, etc.)
    -Belastungstest, Erschütterungsmessungen, Feststellung der Luftdichtigkeit (Blower-Door-Test),

    Übersicht über Gutachten nach Tätigkeitsbereichen

    Gutachten zu Mängeln, Schäden, Kosten, Bewertung von Gebäuden und Einrichtung als Gerichtsgutachter, Privatgutachter, Versicherungsgutachter, in der planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung sowie vorprozessualen Beweissicherung und Bestandsaufnahme:

    Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden (durch eindringende, aufsteigende, kondensierende Feuchtigkeit z.B. Erdfeuchtigkeit, Schichtenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Spritzwasser, Luftfeuchtigkeit, Hochwasser und Leitungswasser, auch in Verbindung mit Salzen, fehlender bzw. mangelhaft ausgeführter Abdichtung mit Bitumenbahnen, Kunststoffen, mineralischen Abdichtungen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung, nachträgliche Mauerwerksabdichtung im Injektionsverfahren, Dränage und Dacheindeckung)

    Gutachten zu Schimmelflecken und Fogging (in Wohnräumen und im Keller in Verbindung mit Schäden und Mängeln am Gebäude und bauphysikalischen Untersuchungen, Luftwechselrate, Wärmebrücken, Nutzerverhalten)

    Gutachten zu Putzschäden (Risse, Ausblühungen, Abplatzungen, Unebenheiten, Fehlstellen, Flecken, Verschmutzung, Algenbildung)

    Gutachten zu Schäden an Mauerwerk (Mauerwerk aus Klinker, Vormauerziegel, Hochlochziegel, Leichtmauerwerk, hoch wärmedämmende Ziegel, Porenbeton, Gasbeton, Kalksandstein, Lehmstein, Bruchstein, Naturstein und Mauerwerk aus historischen Baustoffen z.B. Lehm)

    Gutachten zu Schäden an Beton (Betonfertigteile, Betonkeller aus WU-Beton, Weiße Wanne, Betonstützen, Betonsanierung, Treppen, Betondecken einschließlich Bewehrung und Beläge)

    Gutachten zu Hausrat/Möbel/Einrichtung (Schäden am Hausrat insbesondere Einzelmöbeln, Einbauküchen, Schrankwänden, Gaststätten-, Büro- und Ladeneinrichtung, historischen Möbeln aufgrund von Einbruch, Wasserschäden und Brandeinwirkung, Herstellungs-, Konstruktions- und Montagefehler)

    Fenster, Jalousien Türen, Tore, Treppen, Wandverkleidung und Trennwände (Herstellungs- Montage- und Wartungsfehler an Fenstern, Jalousien und Sonnenschutz aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Aufarbeitung historischer Fenster in der Denkmalpflege, Neuherstellung von Einfachfenster, Verbundfenster, Kastenfenster und deren Einbaubedingungen, Beschichtung, Herstellungsfehler an Innen und Außentüren aus Holz, Kunststoff und Aluminium, Holz- und Betontreppen, Aufarbeitung in der Altbausanierung und Denkmalpflege, Wandverkleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen in Wohnungen, Gaststätten, Büro, Laden und anderen Objektbereichen auch in Verbindung mit Verglasungen bei Trennwänden)

    Gutachten zu Trockenbauarbeiten (Ständerwände aus Gipsbauplatten, Deckenverkleidung, Herstellungs- und Montagefehler bezüglich Schall- und Brandschutz)

    Gutachten zu Schäden an Fassaden (Fachwerkfassaden, Fassaden aus Klinker, Sichtbeton, Putzfassaden, Holzfassaden, Schindeln und Verkleidung aus Holz, Holzwerkstoffen und Zement gebundenen Faserplatten)

    Gutachten zu Schäden an Fußböden (Holzdielung, Parkett, Estrich einschließlich deren Beläge aus Fliesen und Platten, Industrieestrich) und Treppen

    Gutachten zu Lastabtragung (Fehler in der Statik, Belastungstests, statisch bedingte Risse, baugrundbedingte Setzung mit Rissbildung, weit gespannte Decken und Hallentragwerke z.B. Sportstätten und Industrie- und Gewerbehallen, dynamische Rissprüfung)

    Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Wohn- und Verwaltungsbau, Gaststätten- und Hotelbau, Sport- und Bildungsstätten, Industrie- und Gewerbebau, Klinik- und Bäderbau, historische Schlösser, Klosteranlagen und Kirchen in der Denkmalpflege)

    Gutachten zu Schäden an Konstruktion (Planung und Ausführung von Mauerwerks- und Betonbau, Holzbau, Stahlbau, Schallschutz, Brandschutz, Holzschutz, Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Technische Installation, Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Lüftung, )

    Gutachten zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach WertR 2006 und in Anlehnung an die Bewertungsgrundsätze “Das Red Book” RICS Deutschland und Hausrat

    Gutachten zu Kosten (Neuherstellungskosten von Gebäuden, Sanierungskosten einschließlich erforderlicher Bestandsaufnahme und Sanierungsplanung, Kostenkontrolle, Kostenfortschreibung, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung)

    Gutachten zur Beweissicherung mit digitaler Zustandserfassung (Bild und Film) vor Baubeginn (Gebäude, Freiflächen, Straßen und Wege, Zubehör) einschließlich dynamischer Rissprüfung und von Mängeln und Schäden im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.

    Gutachten zur Bestandsaufnahme als Entscheidungsgrundlage für öffentlichen und privaten Gebäudebestand einschl. Kostenberechnung zum Zweck der energetischen, bautechnischen, funktionellen sowie ästhetischen Sanierung bzw. Umbau.

    Sachverständigengutachten zur Honorarermittlung nach HOAI

    Gutachten nach Auftraggebern (Auszug)

    • Zalando Campus, POOR, Berlin
    • Axel-Springer-Campus, Axel-Springer-SE, Berlin,
    • Deutsche Bahn und diverse Tochtergesellschaften,
    • Versicherungsgesellschaften DARAG, Allianz, R + V, ERGO, Gothaer, AXA, Generali, Zürich, Debeka, Signal-Iduna, LVM, DEVK, Europa, Württembergische, HDI, HUK, SparkassenVersicherung, GVV-Kommunalversicherung, etc.
    • Private und Kommunale Logistik- und Verkehrsbetriebe
    • Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin und diverse Bezirksämter in Berlin,
    • Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin-Brandenburg,
    • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,
    • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr,
    • Hoch- und Tiefbauämter diverser Stadtverwaltungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar, etc.
    • Verwaltungsgericht Berlin, Landgericht Berlin, Amtsgerichte in Berlin Mitte, Lichtenberg, Tiergarten, Pankow-Weißensee, Schöneberg, Tempelhof-Kreuzberg,
    • Landgericht Potsdam, Cottbus, Neuruppin und diverse Amtsgericht,
    • Landgericht Leipzig, Dresden, Zwickau, Chemnitz  und diverse Amtsgerichte,
    • Oberlandesgericht Jena,
    • Landgericht Erfurt, Gera, Mülhausen, Meiningen und diverse Amtsgerichte,
    • Oberlandesgericht Naumburg,
    • Landgericht Halle, Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau und diverse Amtsgerichte,
    • Landgericht Freiburg i.B., München, Würzburg, Augsburg,

    Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Bauschäden und Mängeln,
    zur Feststellung der Schadensursache und der Schadenhöhe

    Gutachten zur Beweissicherung und Bestandsaufnahme von Schäden an Gebäuden im Immobilienbestand, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes.

    Sachverständigengutachten zur Beweissicherung von Schäden an Außenanlagen, Straßen und Wegen sowie an Gebäuden, in Deutschland tätige Generalunternehmer und Baufirmen, insbesondere dynamische Rissprüfung und Auswertung beim Bauen im Bestand sowie in historischer Umgebung.

    Gutachten zu Schäden an Gebäuden (Fenster, Türen, Trockenbau, Mauerwerk, Putz, Holzbau, Fertigteilbau, Beton, Fliesen, Böden, Estrich, Winddichtigkeit, Schimmel, Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden, Abdichtungen gegen Erdreich, Flachdächer, Dachdeckung, u.a.) im Auftrag privater Bauherren.

    Sachverständigengutachten im Versicherungswesen und zu Schäden an Gebäuden und Grundstücken durch Sturm, Leitungswasser, Feuer, Hagel, Betriebsausfall, Hochwasser im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit Feststellungen zur Schadensursache und Schadenshöhe im Auftrag von europäischen Versicherungsnehmern insbesondere in Deutschland tätiger Versicherer.

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

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    Sachverständigenbüro

    Das GSB Sachverständigenbüro ist als unabhängige Baugutachter und anerkannter Bausachverständiger seit 1996 für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. So konnten wir in tausenden Fällen unsere Kunden vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen mit Prüfungen, Untersuchungen, Gutachtenerstellung, Seminaren, Fortbildungen, etc zufrieden stellen. Gern werden wir für Sie als Sachverständigenbüro für Nord-, Ost- und Westdeutschland mit unseren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, Erfurt, Weimar und Bayreuth tätig.

    Die GSB Immobiliengutachter im Sachverständigenbüro bewerten nach nationalen und internationalen Standards bebaute und unbebaute Grundstücke aller Art. Gutachter für Bauschäden z.B. im Straßenbau, an Betonbauwerken, Im Mauerwerksbau, im Holzbau, an Putz, Estrich, Fassaden, Fenster, Tür und Tor ermitteln die Ursache von Baumängeln und Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen und erstellen Sanierungsgutachten.

    Die GSB Versicherungsgutachter im Sachverständigenbüro ermitteln bei versicherten Schäden an Gebäuden und Hausrat die Schadensursache und berechnen die Schadenhöhe. In der GSB Wertermittlung bestimmen Bewertungssachverständige aus dem Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert einen neutraler Verkehrswert von Wohnungen, Häusern und Grundstücken bestimmt. Die GSB Beweissicherung und Zustandserfassung von Grundstücken und Immobilien erfolgt je nach Bedarf durch vereidigte Bausachverständige.

    Erfahrene GSB Baugutachter prüfen und  überwachen Bauqualität und Kosten bei Baumaßnahmen aller Art. Die GSB Sachverständigen für Gebäudesicherheit prüfen regelmäßig gewerbliche und öffentliche Immobilienbestände bezüglich Standsicherheit, Bauschäden und Unfallschutz. GSB Experten informieren zu aktuellen Problemen wie Schäden an Fassaden aus WDVS, Wasserschäden, Befall von Schimmel, dem Fogging-Phänomen, zur Baubeschreibung beim Haus- bzw. Wohnungskauf, bei der energetischen Ertüchtigung von Immobilien durch Innendämmung, zum Bautagebuch, zu handwerklichen Selbstverständlichkeiten, besonders überwachungsbedürftigen Arbeiten, baubegleitende sachverständige Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und aktuellen Publikationen im Bereich der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

    Anamnese, Diagnose, Therapie – Die Gesamtleistung aus einer Hand im Sachverständigenbüro

    Die Bestandsaufnahme mit Zustandsanalyse von Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen, Aufmaß, Untersuchung von Gebäuden mit weit gespannten Tragwerken (Anamnese) erfolgt durch das GSB Sachverständigenbüro zum Ortstermin. Wenn erforderlich prüfen wir durch Messungen von Toleranzen, der Feuchtigkeit, Probenentnahme und Laboruntersuchungen, Eignungstests, dynamischer Rissüberprüfung, Erschütterungsüberwachung, Kostenberechnung und Kostenanalysen, biologische, chemische und bauphysikalische Untersuchungen den Bauzustand (Diagnose). In unserem zentralen Labor führen wir labortechnische Analysen zur Erforschung von Schadensursachen durch. Im Gutachten zu Bauschäden bewerten wir die Untersuchungsergebnisse oder ermitteln den Marktwert von Immobilien, erarbeiten Sanierungsempfehlungen bei Bedarf mit Kostenansatz und führen die Qualitätssicherung und Kostenkontrolle in der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen durch Bau- und Planungsbegleitende Qualitätsüberwachung sowie Bauabnahmen durch (Therapie).

    Wiederkehrende Prüfungen im Sachverständigenbüro

    Für die öffentliche Hand und große Unternehmen führen wir im Rahmen der Bauherren- und Geschäftshaftung sowie der Arbeitssicherheit deutschlandweit wiederkehrende Prüfungen von Immobilien und Einrichtungen z.B. zur Gebäudesicherheit und Regalprüfung durch.

    Zulassung am Gericht als Sachverständigenbüro

    Der Inhaber vom GSB Gutachter- und Sachverständigenbüro  versichert bei allen deutschen Gerichten anerkannt bzw. zugelassen zu sein. Alle Infos zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gerichtssachverständiger finden Sie hier.

    Häufig gestellte Fragen an das Sachverständigenbüro

    Häufig gestellte Fragen wie: “Was kosten ein Gutachten?” oder “Was sind handwerkliche Selbstverständlichkeiten?” sowie “Muss ein WDVS eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung besitzen?” versuchen wir soweit als möglich unter Aktuelles zu beantworten. Bei zusätzlichen Fragen zum Leistungsumfang steht Ihnen die GSB  als Sachverständigenbüro gern zur Verfügung.

    Bauschäden

    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

    Die GSB Gutachter und Sachverständige analysieren Schäden an Gebäuden, erstellen eine aussagekräftige Schadenskartierung zur Bauwerksanalyse und nehmen eine sachverständige Schadensbewertung von Bauschäden mit Sanierungsempfehlung auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik vor.

    Im Bereich der Bauzustandsanalyse können wir auf ein umfangreiches Sortiment von zerstörungsfreien Messmethoden sowie eine zertifizierte Laboranalyse zurück greifen. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden. Zudem erstellen die GSB Gutachter im Bereich der Bauwerkssanierung bzw. Bauwerkserhaltung u.a. für den Feuchte- und Holzschutz Schadensgutachten als Entscheidungsgrundlage für Ihre Immobilieninvestition.
    Darüber hinaus werden die GSB Sachverständigen von allen deutschen Gerichten, vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht im selbständigen Beweisverfahren, bei Rechtsstreitigkeiten sowie im privatrechtlichen Schiedsgerichtsverfahren herangezogen. 
    Als Sachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Kunden prüfen wir Preise und Leistungen im deutschen Bauwesen. Entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes JVEG werden wir als Gerichtssachverständige tätig. Dazu gehören folgende Sachgebiete:

    • Bauschäden
    • Schäden an Gebäuden
    • Altbausanierung
    • Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, Ermittlung von Preisen, Wertermittlung
    • Bauwerksabdichtungen, Akustik, Lärmschutz, Brandschutz, Bauphysik, Baustoffe
    • Schäden an Dächern, z.B. Dachschäden durch PV- und Solaranlagen
    • Abbruch, Mauerwerk-, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau, Putze, WDVS, Bekleidungen einschl. Beschichtungen, Estriche, Beläge
    • Tiefbau, Erdarbeiten, Wege, Straßen, Plätze
    • Fassaden, Fenster, Türen, Tore, Treppen, Fußböden, Holz und Holzbau
    • Innenausbau, Lager- und Warenregale, Möbel sowie Kunst und Antiquitäten

    Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden wie:

    • Risse in Wänden, Decken und Böden
    • Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden, Leitungswasserschäden, Rückstau, Überschwemmungen
    • Brandschäden an Gebäuden und Hausrat
    • Ausblühungen an Putz und Mauerwerk
    • Schäden und Verschmutzungen an Fassaden, Dämmung (WDVS)
    • Befall von Pilzen und Insekten
    • Belastungen der Raumluft
    • … und andere Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen.

    Sachverständige für Prüfung und Bewertung von Baumängeln Bauschäden aller Art

    Die GSB Experten prüfen und bewerten Baumängel und Bauschäden im Auftrag von privaten und öffentlichen Auftraggebern. Als anerkannte Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellen die GSB Gutachter Fehler bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen fest. Auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellen wir professionelle Gutachten zu Baumängeln aller Art.

    Ein GSB Bausachverständiger ermittelt Ursachen und bewertet Schäden im Straßen– und Tiefbau,  gefährliche Bauschäden wie Risse im Mauerwerk, Schäden an Betonbauwerken wie WU-Keller, Tiefgaragen, Parkhäuser und Hallentragwerke.
    Unsere Leistungen schließen zudem ein: Schäden an Dächern, an Holzkonstruktionen einschließlich Fachwerk, Holzbalkendecken und Dachtragwerken, Schäden am Putz, wie etwa Risse, Abplatzungen, und Ausblühungen, Verschmutzungen des WDVS, Schäden an Innendämmung, Schäden an Glas-Fassaden, Fenster, Tür und Tor, Treppen, Schäden an Fußbodenkonstruktionen einschließlich Estrich und Belägen,
    sowie Versicherungsschäden wie Brandschäden, Wasserschäden und typische Schäden an der Mietsache mit Verdacht auf Befall von Schimmel, Pilzen und Insekten, Belastungen der Raumluft durch Fogging und andere Schäden an Immobilien und baulichen Anlagen. Ergänzt wird unsere Leistung durch Prüfung und Bewertung von Einrichtung z.B. Theken, Warenregale und Hausrat.

    Methodik

    Die GSB Sachverständigen untersuchen die Schadensursache und stellen alle notwendigen Ermittlungen zur Feststellung der Schadenhöhe an. Unsere Bauexperten beurteilen mangelhafte Isolierungen und Dämmungen im Bereich der Wände, Decken und Dächer. Feuchte Keller, Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen und Belastungen durch Trittschall aus der benachbarten Wohnung werden durch die Baugutachter der GSB unter Beachtung der Allgemeinen Art und Güte analysiert. Durch Entnahme von Materialproben und die Analyse in anerkannten Laboren werden Belastungen der Raumluft, Baumaterialien mit Schadstoffen und der Befall von Insekten und Pilzen rechtssicher festgestellt. Im zentralen GSB Forschungslabor können nach wissenschaftlichen Kriterien spezifische Materialanalysen sowie mikroskopische Baustoffuntersuchungen zur Erforschung von Schadensursachen durchgeführt werden.

    Mit einem Gutachten von der GSB können Sie Ihre Interessen bei Gericht durchsetzen. Mit dem Einsatz komplexer Untersuchungen zur Bauzustandsanalyse mit Hilfe möglichst zerstörungsfreier Messmethoden erstellen wir umfangreiche Sanierungsgutachten bei Schäden an Gebäuden in dem Bereich Betonsanierung z. B. Tiefgaragen, Parkdecks und Hallengebäuden sowie zum Feuchte- und Holzschutz im Mauerwerksbau und bei Mischbauweise. So wird Ihnen eine schnelle, kostengünstige Sanierung erleichtert.

    Als unabhängige Bausachverständige beteiligen wir uns in diversen Arbeitsgruppen und Gremien an der Erarbeitung von Merkblättern bzw. allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und Erarbeiten Stellungnahmen zur Bewertung von Regeln z.B. zur Lüftung von Wohnungen oder der Wohnflächenberechnung.

    Erhebliche Bauschäden können neben einem technischen auch einen merkantilen Minderwert begründen. Oft verbleibt auch optischer Minderwert.

    Aktuell werden vermehrt klimabedingte Gebäudeschäden an uns heran getragen.

    Für gutachterliche Stellungnahmen auf Aktenlage bzw. Begutachtungen auf Basis von Video-, Bild- bzw. schriftlichen Beschreibungen, bieten wir Onlineprüfung an.

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger im Verbund mit den GSB Experten  gern zur Verfügung.

    Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
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    Unabhängig, schnell und anerkannt – seit 1996.

    Beweissicherung

    Sachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen – bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Beweissicherung

    Bei der Beweissicherung im Bauwesen erstellen der GSB Bausachverständige im Auftrag von gewerblichen und öffentlichen Bauherren sowie von Bauunternehmen eine Dokumentation von verschiedenen Bauzuständen. Durch die sachverständige Zustandserfassung können etwaige Streitigkeiten und unberechtigte Schadenersatzforderungen vermieden werden. So tragen wir mit der Begutachtung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei.  Mit der digitalen bildgebenden Zustandserfassung vor und nach Baumaßnahmen sowie bei Schadensereignissen und Verdacht auf Bau- bzw. Sachmängel erhalten Sie wirksame Argumente bei der Durchsetzung ihrer Rechte und vermeiden Wertverluste.

    Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beweissicherung nach VOB Teil B §3 Abs. 4 z.B. bei HDI-Unterfangungen, Unterfangungen nach DIN 4123 sowie bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen auf das Baufeld und auf die benachbarten bzw. angrenzenden Grundstücke und Bebauung.  Bei Infrastrukturprojekten und im Verkehrswegebau nehmen wir ganze Straßenzüge auf. Im Wasserbau und bei Tiefbaumaßnahmen insbesondere bei Grundwasserabsenkung ist in der Regel eine sachverständige Beweissicherung erforderlich.

    Ergänzend sind die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Klauseln zur Beweissicherung zu beachten.

    In der gerichtlichen Beweissicherung erfolgt die Prüfung entsprechend gerichtlichem Beweisbeschluss durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen.

    Beweissicherungsverfahren – Stufen der sachverständigen Beweissicherung im Bauwesen

    1. Zustandserfassung und Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme – Erstaufnahme

    • digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen
    • Detailaufnahme offensichtliche setzungsrelevante Vorschäden z.B. Risse
    • textliche Auflistung festgestellter relevanter Vorschäden mit Bildbeweis
    • ggf. sachverständige Rissvermessung und Setzen von Rissmarken
    • ggf. ergänzende Messungen der Bauteilfeuchtigkeit
    • ggf. Probenentnahme und labortechnische Untersuchung
    • ggf. Bauvermessung, Erschütterungsmessung, etc.

    2. Zustandserfassung und Beweissicherung als Zwischentermin – Zwischenaufnahme

    • Schadensfeststellung durch digitale hochauflösende Zustandserfassung aller betroffener Bereiche
    • Bewertung gemeldeter Schäden durch vergleichende Bilduntersuchung
    • textliche Auflistung festgestellter relevanter Neuschäden mit Bildbeweis
    • ggf. Bildvermessung
    • ggf. Sanierungsempfehlung
    • ggf. Ermittlung der Schadenssumme
    • ggf. Einholung von Angeboten zur Schadenbeseitigung
    • ggf. Feststellung der Schadenssumme
    • ggf. Mitwirkung bei der Abnahme von Maßnahmen zur Schadenbeseitigung

    3. Zustandserfassung und Beweissicherung nach Abschluss der Baumaßnahme – Schlussaufnahme

    • abschließende Beweisaufnahme durch digitale hochauflösende fotografische Zustandserfassung aller im Einflussbereich befindlicher Gebäude ggf. auch von innen, baulicher Anlagen und Außenanlagen wie zur Erstaufnahme
    • Freigabe bzw. Bestätigung, dass  keine Neuschäden mit Ursachenzusammenhang zur Baumaßnahme festgestellt wurden bzw. alle festgestellten Schäden fachgerecht beseitigt wurden
    • ggf. abschließende textliche Auflistung der zu Zwischenterminen festgestellten relevanten Neuschäden mit Bildbeweis
    • ggf. Zusammenstellung der abschließenden Schadenssumme

    Allgemeine Erläuterung zur Beweissicherung

    Ergänzend zur hochauflösenden Fotodokumentation von Fassaden, Innenräumen, Straßen, Wegen und Plätzen werden sonstige bauliche Anlagen wie Schienenwege, Brücken, Grünanlagen mit Bepflanzung, Schildern, Laternen, Oberleitungen, Masten und sämtliche Außenraummöblierung aufgenommen. Die originalen Bild- und Videodateien können im Schadenfall sachverständig ausgewertet und vermessen werden.

    Für die Beweisaufnahme kommt aufwendige  Aufnahmetechnik mit Vollformatsensoren z.B. Canon EOS 5D zum Einsatz. Dadurch lassen sich auch unter schwierigen Lichtverhältnissen z.B. bei großer Helligkeit oder Dunkelheit beweiskräftige Aufnahmen mit enormer Detailgenauigkeit herstellen. Dabei werden bei Bedarf GEO-Daten wie GPS Koordinaten, Höhe über NN sowie Kompassdaten wie Aufnahmewinkel in die Bilddatei geschrieben. Somit lässt sich neben dem Aufnahmeort auch die Blickrichtung beweiskräftig dokumentieren. Mit entsprechender Software und Schnittstellentechnologie lassen sich die Bilddateien in die Planung bzw. Kartenmaterial einbinden und darstellen. Die Auswertung des Video- und Bildmaterials erfolgt ggf. mit Bildvermessung auf leistungsstarken Workstations mit kalibrierten 4k-Bildschirmen. Unsere leistungsstarke Aufnahme- und Auswertungstechnik entspricht höchsten Anforderungen und geht weit über normale Büroausstattung hinaus. So lassen sich manche Vorschäden erst am Bildschirm erkennen. Als Bild- bzw. Videobeweis ist die GSB Beweissicherung bei unzähligen Schadensfällen erfolgreich zum Einsatz gekommen.

    Umfang einer durchschnittlichen Beweissicherung

    Bei der Erstaufnahme vor Beginn einer Baumaßnahme soll ein benachbartes Grundstück einschl. Bebauung bis 5000 m² Außenflächen, Fassaden, Innenflächen erfasst werden. Hierfür werden bis zu 672 hochauflösende Bilddateien mit bis zu 30,4 Megapixel bzw. 6720 x 4480 Pixel je Bilddatei mit einem Speicherbedarf bis zu 5 GB im Dateiformat.jpg erstellt ggf zusätzlich mit GEO und Kompassdaten. Die Hochauflösende Aufnahmetechnik ermöglicht in Verbindung mit lichtstarken Zoomobjektiven eine effiziente Beweissicherung von Fassaden bis zur Hochhausgrenze. Ergänzend sind Aufnahmen mit Drohnen möglich. 

    Die Bilddateien werden in bis zu 10 Bereiche bzw. Ordner sortiert. Es werden Druckvorlagen im Dateiformat.pdf für einen Bildband mit 4 Bildern je Seite A4 (168 Seiten) bzw. für eine Bildübersicht (Kontaktabzug) mit 42 Bildern je Seite (16 Seiten) mit Dateinamen je Grundstück erstellt. Zusätzlich wird je Grundstück ein Datenblatt mit Auflistung aller festgestellten relevanter Vorschäden sowie Lageplan/Kartenauszug mit Bildmarkierung als Druckvorlage erstellt. Die Lieferung des Beweissicherungsgutachtens erfolgt fälschungssicher auf Datenträger je nach Umfang auf CD, DVD oder schreibgeschützten USB-Stick, ggf. zusätzlich als Druckversion mit Bildübersicht in den bestellten Ausfertigungen.

    Bei der Erstaufnahme vor Baubeginn von Straßen und befahrbaren Wegen ggf. auch Radwegen erfolgt die Beweissicherung durch Videofahrt bis 4K/12MP einfach je Fahrtrichtung mittels Videofahrzeug bzw. Fahrrad. Bei bedarf können bis zu 8 Kameras auf dem Videofahrzeug installiert werden und so eine 8-fache Aufzeichnung realisiert werden.  Die Lieferung erfolgt einfach auf Datenträger.

    Zugänglichkeit und Fotoerlaubnis

    Wir werden ausschließlich im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Grundstückeigentümers tätig. Wenn Sie als Grundstückseigentümer keine Beweissicherung wünschen, könnte dies im Schadenfall zu einem erhöhten Aufwand bei der Ursachenermittlung und unter Umständen zur Umkehr der Beweislast führen. Gleiches gilt, wenn durch Rechte Dritter z.B. Mieter, Gäste, etc. eine Beweissicherung nicht möglich ist. Eine Fotoerlaubnis ist unabdingbare Voraussetzung der Beweissicherung und gilt, ohne gesonderte Zustimmung, bei Beauftragung als erteilt. Der GSB Bausachverständige unterstützt den Auftraggeber bzw. Grundstückseigentümer bei der Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Zugänglichkeit betroffener Bereich kann ausschließlich der Grundstückseigentümer bzw dessen Mieter gewährleisten. Ggf. leistet der Auftraggeber technische Unterstützung.

    Datenschutz in der Beweissicherung

    Bei der digitalen fotografischen Beweissicherung ist die Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Bildmaterial erforderlich. Zweck ist die die fotografische Zustandserfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Wir vermeiden, soweit möglich, die Aufnahme von Personen bzw. Gesichtern. Wir sichern die einschlägigen Anforderungen an den Datenschutz zu. Wir werden unter keinen Umständen Bildmaterial veröffentlichen oder an unbeteiligte Dritte weitergeben. Die Dateien werden ausschließlich an unseren Auftraggeber gegeben und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf unseren Datenträgern vernichtet. Weitere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Ergänzende bzw. vertiefende Beweissicherung

    Bei Bedarf führen wir ein vertiefende bzw. ergänzende Beweissicherung durch.  So können sonstige Untersuchungen zur Beweisaufnahme z. B. Feuchtigkeitsmessung, labortechnischer Probenanalyse, Nachweis von Holzschädlingen (z.B. Hausschwamm), Rissvermessung, Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen und Bauvermessung durchgeführt bzw. organisiert werden. Weitere Informationen zum Leistungsumfang der Beweissicherung erhalten Sie auf Anfrage

    Beweissicherung durch ein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Die GSB Sachverständigen sind für die Durchführung von Beweissicherungsverfahren im Bauwesen gesondert geschult. Die Erstellung der Dokumentation erfolgt nach dem Vieraugenprinzip. Das heißt, vor Fertigstellung wird jedes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen gegengelesen. Bei Bedarf stehen unsere Sachverständige für eine Beeidung der in der Beweissicherung getroffenen Feststellungen durch ein Gericht als Sachverständige zur Verfügung. Die Erstellung der Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist auf Wunsch möglich.

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für Beweissicherung im Bauwesen im Verbund mit den GSB Experten gern zur Verfügung.

    Rufen Sie uns an: +49 179 11 45 360 oder
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    Versicherungsschäden

    Sachverständiger für Versicherungsschäden

    Bei versicherten Schäden bzw. Versicherungsschäden werden die GSB Experten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmern entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei der Schadenregulierung, Beweissicherung und im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren tätig.
    Insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Schadensfällen sind wir als Sachverständige für Versicherungsschäden gefragt. Neben der Prüfung der Versicherungsunterlagen ermitteln wir den Versicherungswert und stellen eine etwaige Unterversicherung fest.
    In der Schadenregulierung bestimmen wir den Schadenumfang und ermitteln die Schadensumme sowohl zum Neu- wie auch Zeitwert von Versicherungsschäden. Wir prüfen ob ein Abzug Neu für Alt anfällt und ermitteln dessen Höhe. Im Rahmen der fachgerechten Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.
    Bei Versicherungsschäden erstreckt sich unser Tätigkeitsgebiet auf die Bereiche der Gebäude- wie auch Hausratversicherung
    – gegen Brand,
    – Leitungswasser,
    – Sturm und Hagel,
    versicherte Schäden durch
    – Hochwasser,
    – Einbruchdiebstahl,
    – Vandalismus sowie
    Sachschäden im Bereich der
    – Haftpflichtversicherung und
    – Bauwesenversicherungen
    bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

    Ihr Versicherungsgutachter und Schadenregulierer bei Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäuden, Grundstücken und Hausrat insbesondere bei Sturmschäden, Brandschäden und Leistungswasserschäden sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus und anderen Versicherungsschäden

    Sachverständige im Versicherungswesen

    Als Sachverständige für Versicherungsschäden werden im Auftrag von Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsnehmer tätig. Entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt durch uns eine gerichtsfeste Beweissicherung sowie Ermittlung zur Schadensursache und Schadensumfang, so auch im außergerichtlichen Sachverständigenverfahren. Wir prüfen die Versicherungsunterlagen, ermitteln den Versicherungswert und stellen ggf. eine etwaige Unterversicherung fest. Als Sachverständige ermitteln wir die Schadensumme sowohl zum Neuwert und bei Bedarf auch zum Zeitwert. Bei der Schadenabwicklung prüfen wir die eingeholten Angebote, unterstützen Sie bei der Überwachung der Schadenbeseitigung und Rechnungsprüfung.

    Hauptsächlich auf dem Gebiet der Gebäude- wie auch Hausratversicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ermitteln wir versicherte Schäden durch Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sachschäden im Bereich der Berufs-, KFZ- und Privat-Haftpflicht- und Bauwesensversicherungen bis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

    Stufen der sachverständigen Schadensregulierung

    1. Prüfung der Versicherung-Unterlagen und Ermittlung zum Versicherungswert

    • Feststellung zum Versicherung-Vertrag gemäß Versicherungsbedingungen
    • Wertermittlung und Ermittlungen zur Versicherungssumme
    • Empfehlungen zur Anpassung bei Unterversicherung

    2. Feststellung zur Schaden-Ursache

    • Ermittlung zur Schadensursache z. B. Sturm-, Brand- und Leitungswasserschäden, Nässeschäden, Einbruch
    • gerichtsfeste Dokumentation

    3. Feststellung zur Schadenhöhe

    • Ermittlung zum Schadenumfang
    • Berechnung der Schadensumme zum Neu- und Zeitwert ggf. durch abstrakte Kostenberechnung und Ermittlung Abzug Neu für Alt
    • gerichtsfeste Dokumentation

    4. Prüfung von Angeboten zur Schadenbeseitigung einschl. Bauüberwachung und Rechnungsprüfung

    • Mitwirkung bei der fachgerechten Schadenbeseitigung
    • Prüfung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
    • Baubegleitende Qualitätssicherung
    • Mitwirkung bei der Abnahme und Rechnungsprüfung

    5. gerichtsfeste Dokumentation

    • Bestands- und Datenaufnahme
    • Protokolle
    • Messergebnisse
    • Laborberichte
    • Fotodokumentation

    6. Mitwirkung im Sachverständigenverfahren nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB bzw. dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.

    Auftrag zur Feststellung der Schadenhöhe über unserer Zentral- Fax:

    03212/119 7407

    oder per Mail oder Telefon

    Bitte teilen Sie folgende Angaben mit:

    • Schadenart: Sturmschaden, Brandschaden, Leitungswasserschaden etc.
    • Auftraggeber mit Adresse
    • Sachbearbeiter mit Telefonkontakt
    • Schadennummer
    • Versicherungsnehmer mit Kontaktdaten
    • Schadenort
    • Schadentag
    • Versicherungsbedingungen
    • Versicherungssumme
    • Unterversicherungsverzicht
    • Schilderung des Schadenhergang
    • besondere Informationen zum Versicherungsvertrag
    • Auftragsumfang / Einschränkungen

    weitere Informationen zum Leistungsumfang auf Anfrage

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Versicherungsschäden gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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    schreiben Sie an: mail@gsb-experten.de.
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    Bewertung

    Sachverständige für Immobilien-Bewertung

    Die GSB Gutachter für Immobilien-Bewertung ermitteln bundesweit den aktuellen Verkehrswert (Marktwert) von Standard-Immobilien. Auf Basis des deutschen Baugesetzbuches BauGB und den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien bzw. Verordnungen (ImmoWertV) erfolgt eine unabhängige Immobilienbewertung auf bundesweit anerkannten Sammlungen von Vergleichspreisen z.B. vom deutschen Gutachterausschuss.

    Sachverständige Bewertungs-Verfahren

    Bei vermieteten Objekten z.B. Mehrfamilienhäuser berechnet der GSB Sachverständige den Marktwert über das Ertragswertverfahren. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern wird der Verkehrswert über das Sachwertverfahren ermittelt. Der Wert selbst genutzte Eigentumswohnungen wird durch das Vergleichswertverfahren bestimmt. Im Ergebnis erhalten sie eine regel-konforme Immobilien-Bewertung durch einen unabhängigen GSB Sachverständigen.

    „Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§194 BauGB).

    Bewertung von Immobilien

    Der GSB Immobiliengutachter ermittelt den Marktwert von Standardimmobilien wie:

    • Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften einschl. Grundstück
    • Zwei- und Dreifamilienhäuser einschl. Grundstück
    • Mehrfamilienhäuser einschl. Grundstück
    • Alle oben aufgeführten Immobilien auf Grundstücken mit Erbbaurecht (ErbbauRG)

    Bewertung von bebauten Grundstücken aller Art

    Der GSB Immobiliensachverständige ermittelt den Marktwert von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art wie:

    • Wohnanlagen ggf. mit Tiefgarage einschl. Grundstück
    • Hallenimmobilien einschl. Grundstück
    • gemischt genutzte Immobilien
    • sonstige unbebaute Grundstücke

    Bewertung von Grundstücks-Lasten und Rechten

    Der GSB Bausachverständige bewertet bei Beauftragung Lasten wie Bauschäden. Der GSB Versicherungssachverständige ermittelt den Versicherungswert von versicherten Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Einrichtung bzw. Hausrat zum Neuwert bzw. Zeitwert. Je nach Verwendungszweck (z.B. Gericht, Finanzamt, Kredit- bzw. Versicherungswirtschaft) und verfügbaren Unterlagen (Baugenehmigung, Flächenberechnung, Mietaufstellung, Nebenkostenabrechnung, Angebote, etc.) können für ein Wertgutachten zusätzliche Vor- oder Nebenleistungen anderer Bauexperten erforderlich sein. Sind zum Beispiel keine Planungsunterlagen vorhanden, muss je nach beauftragter Tiefe (Genauigkeit des Gutachtens) die Immobilie vermessen, Pläne erstellt und Flächenberechnungen nach diversen Normen und Richtlinien erstellt werden. Auf Basis einer Grundflächenberechnung nach DIN 277 führen wir eine Wohnflächenberechnung durch. Bei Bedarf erstellen wir ein Aufmaß zur Ermittlung der Wohnfläche. 

    Bei Anfrage zum Leistungsumfang bei einer Bewertung und Gutachtergebühren senden sie uns bitte eine E-Mail mit Angabe von Auftraggeber, Objektadresse, Zweck des Gutachtens sowie eine Liste der verfügbaren Unterlagen.

    Bei Fragen steht Ihnen ein GSB Bausachverständiger für die Kostenkontrolle gern im Verbund mit den GSB Experten zur Verfügung. Weitere Informationen auf Anfrage.

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